Unterhaltsmaßnahmen an kleinen Gewässern
Stand: 23.01.2026
Ziel ist der Erhalt einer ökologischen Funktionsfähigkeit und die Sicherstellung eines geregelten Wasserabflusses.
Im Januar und Februar finden im Stadtgebiet Unterhaltsmaßnahmen an kleinen Gewässern und Bächen, sogenannte Gewässer dritter Ordnung, statt. Die Maßnahmen sind nötig, um zum einen die ökologische Funktionsfähigkeit zu erhalten. Aber auch, um einen geregelten Wasserabfluss wie beispielsweise bei Hochwasser sicherzustellen.
Abhängig von Witterung und Bodenfrost handelt es sich u.a. um die Gewässer Adergraben, Bachgraben, Bimbach, Eltersdorfer Bach/Hutgraben, Erlengraben, Heuschlaggraben, Ortsbach Kriegenbrunn, Rittersbach, Röthelheimgraben, Steinforstgraben und Wolfsäckergraben.
Die beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt dürfen für diesen Zweck Grundstücke betreten und vorübergehend nutzen (§ 41 Wasserhaushaltsgesetz).
Adergraben (Foto: Umweltamt)