Urnenerdgräber
Stand: 30.07.2026
Friedhof Eltersdorf
Galerie
- es gibt 4-stellige Urnengräber (Gebühren pro Jahr: 115,00 €)
- es gibt 6-stellige Urnengräber (Gebühren pro Jahr: 132,00 €)
- Urnengräber können nur bei einem aktuellen Sterbefall erworben werden, ein Vorverkauf ist nicht möglich
- die Ruhefrist bei einer Urnenbeisetzung beträgt 10 Jahre
- Urnen bzw. Schmuckurnen müssen aus biologisch abbaubarem Material sein
- die Grabpflege muss selbst übernommen werden
- Provisorien, wie beispielsweise Holzkreuze oder Holzeinfassungen, müssen 2 Jahre nach der Beisetzung entfernt werden
- Urnenerdgräber sind entweder zu bepflanzen oder mit einem Grabmal zu versehen, hier sind stehende bzw. liegende Grabmäler möglich (diese sind genehmigungspflichtig)