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Urnengräber im Beet

Stand: 28.07.2026

Zentralfriedhof

  • diese Gräber sind 2-stellige Urnengräber
  • Gebühren: 182,00 € pro Jahr
  • die Ruhefrist bei Urnenbeisetzungen beträgt 10 Jahre
  • Urnen bzw. Schmuckurnen müssen aus biologisch abbaubarem Material sein
  • Urnengräber können nur bei einem aktuellen Sterbefall erworben werden, ein Vorverkauf ist nicht möglich
  • Urnengräber am Beet sind pflegefreie Gräber, das bedeutet, dass das Bestattungsfeld von der Friedhofsverwaltung gepflegt wird

In folgenden Gruppen finden Sie Urnengräber im Beet:

Gruppen 19, 38, 39, 42, 54, 57:

  • freie Gräber nur nach Verfügbarkeit
  • hier muss auf der erworbenen Grabfläche ein Naturstein verlegt werden, hierfür erhält man beim Erwerb des Nutzungsrechts entsprechende Grabauflagen
  • Ablage von Blumenschmuck, Pflanzgefäßen und Grablichtern ist innerhalb einer Fläche von 50 x 50 cm möglich
  • Entfernung / Rückschnitt von vorhandenen Pflanzen sowie eigene Anpflanzungen / Ausstreuen von Kieselsteinen und Ähnlichem sind nicht erlaubt