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Urnengräber im Beet

Stand: 30.07.2026

Friedhof Büchenbach

  • diese Gräber sind 2-stellige Urnengräber
  • Gebühren: 182,00 € pro Jahr
  • die Ruhefrist bei Urnenbeisetzungen beträgt 10 Jahre
  • Urnen bzw. Schmuckurnen müssen aus biologisch abbaubarem Material sein
  • Urnengräber können nur bei einem aktuellen Sterbefall erworben werden, ein Vorverkauf ist nicht möglich
  • Urnengräber am Beet sind pflegefreie Gräber, das bedeutet, dass das Bestattungsfeld von der Friedhofsverwaltung gepflegt wird


Auf dem Friedhof Büchenbach gibt es unterschiedlich gestaltete Bestattungsfelder für Urnengräber im Beet:

Gruppe 31:

  • aktuelles Bestattungsfeld
  • hier muss auf der erworbenen Grabfläche ein Naturstein verlegt werden, hierfür erhält man beim Erwerb des Nutzungsrechts entsprechende Grabauflagen
  • eine Fläche von 40 x 40 cm, die mit einem Stahlrahmen eingegrenzt ist und die von den Hinterbliebenen frei gestaltet werden kann, steht zur Verfügung. Es möglich die Fläche zu bepflanzen, mit einer Platte zu versehen auf der Grabschmuck abgestellt werden kann oder diese von unseren Bodendeckern überwachsen zu lassen, wenn kein Interesse an einer individuellen Gestaltung besteht
  • außerhalb der vorhandenen Pflanzfläche ist eine Entfernung / Rückschnitt von vorhandenen Pflanzen sowie eigene Anpflanzungen / Ausstreuen von Kieselsteinen und Ähnlichem nicht erlaubt

Gruppen 1 und 20:

  • freie Gräber nur nach Verfügbarkeit
  • hier muss auf der erworbenen Grabfläche ein Naturstein verlegt werden, hierfür erhält man beim Erwerb des Nutzungsrechts entsprechende Grabauflagen
  • Ablage von Blumenschmuck, Pflanzgefäßen und Grablichtern ist innerhalb einer Fläche von 50 x 50 cm möglich
  • Entfernung / Rückschnitt von vorhandenen Pflanzen sowie eigene Anpflanzungen / Ausstreuen von Kieselsteinen und Ähnlichem sind nicht erlaubt