Urnenkammern
Stand: 29.07.2026
Friedhof Büchenbach
Galerie
- diese Gräber sind 2-stellige Urnengräber
- Gebühren pro Jahr: 186,00 €
- Urnengräber können nur bei einem aktuellen Sterbefall erworben werden, ein Vorverkauf ist nicht möglich
- die Ruhefrist bei einer Urnenbeisetzung beträgt 10 Jahre
- auf diesen Gräbern müssen sogenannte "Pultsteine" gesetzt werden, hierfür erhält man bei dem Erwerb des Nutzungsrechts entsprechende Grabauflagen
- Urnenkammern sind pflegefreie Gräber, das bedeutet, dass das Bestattungsfeld von der Friedhofsverwaltung gepflegt wird
- Entfernung / Rückschnitt von vorhandenen Pflanzen sowie eigene Anpflanzungen / Ausstreuen von Kieselsteinen und Ähnlichem sind nicht erlaubt