Verkauf sonstiger stadteigener Flächen
Stand: 10.05.2022
Sie möchten eine im Eigentum der Stadt Erlangen stehende Fläche erwerben? Hier sehen Sie, wer für Ihren Wunsch zuständig ist.
Werden stadteigene Grundstücke oder (Teil-)Flächen zur Erfüllung kommunaler Aufgaben nicht oder nicht mehr benötigt, ist ein Verkauf grundsätzlich möglich, soweit keine anderweitigen Interessen entgegenstehen.
Vor einem Verkauf solcher Flächen müssen verschiedene Fachdienststellen beteiligt werden, eventuell ist auch ein Beschluss des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses oder des Stadtrates erforderlich.
Wenn Sie sich für den Erwerb einer bestimmten Fläche interessieren, zum Beispiel zur Arrondierung Ihres eigenen Grundstückes, zur gärtnerischen Nutzung, als Parkplatz und so weiter, können Sie sich an die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Liegenschaftsamtes, Abteilung Grundstücksverkehr, wenden.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte in die betroffene Fläche auf der unten stehenden Karte.
Abt. Grundstücksverkehr
Anschrift
Öffnungszeiten
Nach individueller Terminvereinbarung