Videoüberwachung durch Unternehmen und Privatpersonen

Stand: 19.06.2024

Bei Verstöße ist nicht immer die Stadt Erlangen zuständig.

Videoüberwachungen durch nicht-öffentliche Betreiber werden oftmals der Polizei oder auch der Stadt angezeigt. Dabei handelt es sich um einen möglichen Datenschutzverstoß, der in den Aufgabenbereich des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht fällt. Dessen Aufgabe ist es, Verstöße festzustellen und Abhilfe- oder Sanktionsmaßnahmen zu ergreifen.

In einem Informationsblatt informiert das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht über das Thema Videoüberwachung durch Unternehmen und Privatpersonen. Der Flyer zeigt den direkten Weg auf. Er ist im Internet unter 

https://www.lda.bayern.de/de/thema_videoueberwachung.html 

abrufbar. 

Beschwerden können auch online eingereicht werden unter: www.lda.bayern.de/beschwerde.html.

Für alle Fragen rund um den Datenschutz, die die Stadt Erlangen betreffen, gibt es weitere Informationen im Internet unter www.erlangen.de/datenschutz. 

Rund um den Datenschutz der Stadt Erlangen

Gesellschaft
Themenseite, Datenschutz, persönliche Daten, Datenschutzbeauftragte

Datenschutzerklärung

Für die Website www.erlangen.de.