Auslegung zur Änderung der Landschaftsschutzverordnung

Stand: 30.10.2024

Bekanntmachung

Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG);
Herausnahme eines Teilgebiets der „Brucker Lache“ aus der Land-schaftsschutzverordnung für den Bebauungsplan Nr. 467 der Stadt Erlangen – Auslegungsverfahren gem. Art. 52 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 5 Satz 1 BayNatSchG

Bekanntmachung

Der Erlanger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Änderung der Landschaftsschutzverordnung einzuleiten, um den Bebauungsplan Nr. 467 für Erweiterungsbauten der Universität zu ermöglichen.

Es ist beabsichtigt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsräumen im Bereich der Stadt Erlangen (Landschaftsschutzverordnung) gemäß § 26 BNatSchG, Art. 51 Abs. 1 Nr. 2 und Art. 52 BayNatSchG, zur Herausnahme eines Teilgebiets der „Brucker Lache“ aus der Landschaftsschutzverordnung für den Bebauungsplan Nr. 467 der Stadt Erlangen, zu ändern.

Das Landschaftsschutzgebiet „Brucker Lache“ (derzeit 322 Hektar) verkleinert sich durch die Herausnahme des Waldstreifens zwischen Nikolaus-Fiebiger-Straße und Kurt-Schuhmacher-Straße um 1,47 %; bezogen auf alle Landschaftsschutzgebiete im Stadtgebiet sind es 0,13 %.

Der Entwurf über die Änderungsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet und die dazugehörigen Schutzgebietskarte im Maßstab M1 : 10.000, aus denen sich die Grenzen der Landschaftsschutzgebiete ergeben, liegen bei der Stadt Erlangen in der Zeit vom Montag, den 04.11.2024 bis einschließlich Freitag, den 06.12.2024 während der üblichen Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus und im Internetauftritt der Stadt Erlangen, Umweltamt unter der Rubrik Bekanntmachungen unter https://erlangen.de/themenseite/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse naturschutz@stadt.erlangen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Landschaftsschutzverordnung unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlich können während der Auslegungsfrist, das heißt vom 04.11.2024 bis einschließlich 06.12.2024 im Amt für Umweltschutz und Energiefragen, Schuhstraße 40, 91052 Erlangen, 4. Stock, Haupteingang Ostseite (Bitte Aushang im Glaskasten beachten. Im Glaskasten werden die Telefonnummern bekanntgegeben, über die Einlass zum Amt für Umweltschutz und Energiefragen gewährt wird.)

zu den Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch 9:30 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag 9:30 – 14:00 Uhr

Freitag 9:30 – 12:00 Uhr

oder 

per E-Mail (naturschutz@stadt.erlangen.de) Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Weitere Termine bei der Stadt Erlangen können außerhalb der genannten Zeiten über naturschutz@stadt.erlangen.de vereinbart werden.


Stadt Erlangen

Abt. Naturschutz und Landschaftsplanung

Anschrift

Schuhstraße 40
91052 Erlangen

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