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Was ist zu tun im Trauerfall?

Stand: 06.07.2026

Handlungshilfe für den Trauerfall

Auf den Tod einer nahestehenden Person ist wohl niemand richtig vorbereitet.
Eine solche Situation ist schmerzhaft und lähmt.

Trotzdem müssen viele Formalitäten erledigt werden. Ein Bestattungsunternehmen kann Ihnen einige Aufgaben abnehmen. Manche Trauernde möchten aber auch selbst Aufgaben erledigen, dies hilft ihnen bei der Trauerbewältigung. Das Amt „Standesamt und Friedhofsverwaltung” hilft Ihnen dabei.

Was muss sofort erledigt werden?

Wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist:

  • benachrichtigen Sie einen Arzt oder eine Ärztin für die Ausstellung einer Todesbescheinigung
  • beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen. Es überführt die verstorbene Person auf den Friedhof
  • informieren Sie das Standesamt über den Todesfall. Das muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod passieren – mündlich oder schriftlich
  • lassen Sie sich eine Sterbeurkunde vom Standesamt ausstellen

Wenn der Todesfall im Krankenhaus, Altenheim oder Pflegeheim stirbt, muss die Einrichtung den Todesfall beim Standesamt melden.

Vorbereitung der Bestattung 

Zuerst muss die Bestattungsform (Erd- oder Feuerbestattung) festgelegt werden. Wenn noch kein Nutzungsrecht an einer Grabstätte vorhanden ist, muss ein Grab ausgesucht und ein neues Nutzungsrecht erworben werden.

Anschließend organisieren Sie Folgendes:

  • die Bestattung bei der Friedhofsverwaltung anmelden (das macht oft auch das Bestattungsunternehmen)
  • Termin für die Trauerfeier und Beerdigung mit der Friedhofsverwaltung und wenn gewünscht auch mit der Kirche festlegen
  • die Trauerfeier organisieren: Blumenschmuck, Kränze, Redner*in, Musik …
  • Einladungskarten und Trauerbilder bei einer Druckerei in Auftrag geben
  • Eine Todesanzeige für die Zeitung schreiben und aufgeben
  • Verwandte und Freunde benachrichtigen und vielleicht um Hilfe bitten
  • Adressliste und Text für die Trauerkarten vorbereiten
  • Pfarrer*in oder der Trauerredner*in Informationen über den Verstorbenen geben
  • ggf. einen Tisch im Lokal reservieren und das Trauermahl besprechen

 Was ist sonst noch zu tun?

 Formalitäten, Rente, Testament, Erbschaft

Nachdem Sie den Arbeitgeber benachrichtigt oder das Gewerbe der verstorbenen Person abgemeldet haben, müssen Sie auch Folgendes regeln:

  • Abrechnung mit der Lebensversicherung oder Sterbekasse
  • der Rentenbehörde melden, wenn ein Rentenempfänger verstorben ist
  • eine Vorschusszahlung bei der Rentenversicherung beantragen
  • Rentenanspruch geltend machen (gesetzliche Rente, Beamtenversorgung, Zusatzversorgungen …)
  • Erbschein beantragen (beim Nachlassgericht)
  • wenn es ein Testament gibt: Es beim Notar eröffnen lassen
  • Grundbesitz und Vermögen klären lassen (eventuell mit Steuerberatung, Anwalt*in oder Notar*in)

Alltägliches

  • Gas und Heizung regeln, Telefon und Internet der verstorbenen Person abmelden. Abos und Zeitungen kündigen, Mitgliedschaften in Vereinen kündigen.
  • Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden
  • Prüfen, ob Rechnungen bezahlt werden müssen
  • Daueraufträge bei der Bank ändern
  • Post umleiten (Nachsendeantrag stellen)

Die Grabstätte 

Nach der Beisetzung müssen Sie sich je nach Grabart um die Gestaltung des Grabes kümmern. Vielleicht muss auch eine Grabanlage erstellt werden. Hierfür müssen Sie einen Steinmetzbetrieb beauftragen. Für die Pflege des Grabes können Sie auch kostenpflichtig eine Gärtnerei mit der Dauergrabpflege beauftragen.

Unser Tipp: Denken Sie schon zu Lebzeiten über Ihre eigene Bestattung und ein Grab nach. Treffen Sie frühzeitig Vorkehrungen.

Beurkundung des Sterbefalls

Um beim Standesamt einen Sterbefall beurkunden zu lassen, brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • Geburtsurkunde (bei unverheirateten Verstorbenen)
  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft oder ein Nachweis über deren Auflösung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz
  • ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung)
  • außerdem sollten Sie Informationen über den Nachlass bereithalten: Vorhandensein und Aufbewahrungsort eines Testaments, Vorhandensein und Aufbewahrungsort eines Ehe- oder Erbvertrages, Informationen über Grundbesitz und Vermögen
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Checkliste für die Beurkundung eines Sterbefalls

Checkliste für die Beurkundung eines Sterbefalls