Wahl des Ausländer- und Integrationsbeirats
Stand: 05.07.2026
Die Stimmabgabe ist möglich von Montag, 6. Juli, bis Montag, 27. Juli. Erstmal wird online gewählt. Insgesamt sind 28 Sitze zu vergeben. Eine Anleitung zur Online-Wahl in deutscher und englischer Sprache steht zur Verfügung.
Hier können Sie ab dem 6. Juli die AIB-Wahl aufrufen:
Gewählt wird online - 47 gültige Wahlvorschläge
Von Montag, 6., bis Montag, 27. Juli, entscheiden die wahlberechtigten Erlangerinnen und Erlanger über den neuen Ausländer- und Integrationsbeirat (AIB). Erstmals findet die Wahl ausschließlich online statt. Wahlberechtigt sind ausländische Einwohnende, die spätestens am 27. Juli 2026
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens drei Monaten ununterbrochen mit Hauptwohnsitz in Erlangen wohnen.
Alle Wahlberechtigten haben ihre Wahlbenachrichtigung per Post erhalten. Diese enthält die persönlichen Zugangsdaten, einen QR-Code sowie ein Passwort für die Online-Abstimmung.
Für die Wahl wurden insgesamt 49 gültige Wahlvorschläge eingereicht. Zwei Kandidaturen wurden nachträglich zurückgezogen. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind nach vier Wahlgruppen gegliedert:
- Europa
- Asien
- Amerika/Australien*
- Afrika.
Alle gültigen Wahlvorschläge wurden in einer Sonderausgabe des Amtsblatts „Die amtlichen Seiten“ vom 8. Juni veröffentlicht.
* Für die Gruppe Amerika/Australien entfällt eine Wahl gemäß § 15 Abs. 3 WahlO. Die für diese Gruppe aufgestellte Kandidatin und Kandidat werden gemäß § 21 Abs. 1 WahlO zu Beginn der Amtszeit vom Stadtrat in den Beirat berufen.
Insgesamt sind daher 25 Sitze zu vergeben. Die Verteilung richtet sich nach der Zahl der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner in Erlangen. Auf die Wahlgruppe Europa entfallen elf Sitze, ebenso auf die Wahlgruppe Asien. Für die Wahlgruppe Afrika sind drei Sitze vorgesehen.
Die Online-Wahl ist vom 6. bis einschließlich 27. Juli über www.erlangen.de erreichbar. Dort stehen auch Anleitungen zur Online-Wahl in deutscher und englischer Sprache bereit. Wer sein Passwort verloren hat oder die Unterlagen nicht erhalten hat, kann sich unter der Telefonnummer 09131 86-1213 an folgenden Tagen melden:
- dienstags und donnerstags von 13:30 bis 15:00 Uhr
- mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr.
Wahl im Rathaus an drei Tagen möglich
Für Personen, die zu Hause nicht auf das Online-Formular zugreifen können oder Hilfe benötigen, ist im Rathaus ein Abstimmungsraum (1. OG, Zimmer 117) mit Computer eingerichtet. Er ist jeweils von 9:00 bis 14:00 Uhr geöffnet:
- Montag, 6. Juli
- Montag, 20. Juli
- Mittwoch, 22. Juli.
Für Fragen steht dort eine Ansprechperson zur Verfügung. Für die Abstimmung müssen die Wahlbenachrichtigung und ein Identitätsnachweis mitgebracht werden.
Über den Ausländer- und Integrationsbeirat
Das 1974 gegründete Gremium besteht aus gewählten Mitgliedern mit Migrationsgeschichte. Er ist die politische Interessenvertretung von Menschen mit Migrationsgeschichte in Erlangen. Rund 40 Prozent der Erlanger Bevölkerung haben eine Migrationsgeschichte.
Der Beirat setzt sich dafür ein, dass ihre Interessen in die kommunalpolitischen Entscheidungen einfließen – insbesondere auch die Anliegen von Menschen, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen. Darüber hinaus engagiert sich der AIB gegen Diskriminierung und Rassismus und setzt sich für ein gutes Miteinander in der Stadtgesellschaft ein.
Weitere Informationen im Internet unter
Video vom 23. Juni zur Wahl: es informieren Oberbürgermeister Jörg Volleth und Rami Boukhachem, Vorsitzender des AIB.
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Fragen und Antworten rund um die Wahl zum Ausländer- und Integrationsbeirat
Das Gremium Ausländer- und Integrationsbeirat (AIB) wird nach Wahlgruppen gewählt.
Insgesamt stehen 28 Sitze zur Verfügung, die auf die einzelnen Wahlgruppen verteilt werden. Die Verteilung richtet sich nach der Zahl der ausländischen Einwohner*innen in Erlangen.
Die Sitzverteilung im neuen AIB wird sich wie folgt zusammensetzen:
- Wahlgruppe Europa: 11 Sitze = 11 Stimmen
- Wahlgruppe Asien: 11 Sitze = 11 Stimmen
- Wahlgruppe Amerika/Australien: 3 Sitze = 3 Stimmen
- Wahlgruppe Afrika: 3 Sitze = 3 Stimmen
Insgesamt können Sie daher maximal 28 Stimmen vergeben. Die Anzahl der Stimmen innerhalb einer Wahlgruppe entspricht der Zahl der dort zu vergebenden Sitze. Sie können in einer Wahlgruppe auch weniger oder gar keine Stimmen vergeben. Nicht vergebene Stimmen können nicht auf eine andere Wahlgruppe übertragen werden. Wenn Sie in einer Wahlgruppe mehr als die zulässige Stimmenanzahl vergeben, werden alle Stimmen in dieser Wahlgruppe ungültig.
Die Wahl findet als Online-Abstimmung in der Zeit von 06.07. bis 27.07.2026 statt.
Wenn Sie wahlberechtigt sind, erhalten Sie per Post einen Brief zur Wahl. In diesem Brief finden Sie Ihre Zugangsdaten, einen QR-Code und ein Passwort. Über den QR-Code kommen Sie auf die AIB-Wahlseite. Dort können Sie Ihre Stimmen für die Kandidat*innen des Ausländer- und Integrationsbeirats abgeben. Eine Anleitung zur Online-Wahl in deutscher und englischer Sprache finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Bei Verlust des Passwortes wenden Sie sich bitte dienstags und donnerstags zwischen 13:30 – 15:00 Uhr oder mittwochs zwischen 10:00 – 12:00 Uhr an Frau Geiger unter der Telefonnummer 09131-86 1213.
- Sie sind ausländische*r Einwohner*in
- Sie sind zum Ende der Wahl mindestens 18 Jahre alt, also am 27.07.2008 oder früher geboren
- Sie wohnen seit mindestens drei Monaten ununterbrochen mit Hauptwohnsitz in Erlangen.
- Sie sind Einwohner*in mit deutschem Pass und mindestens einem ausländischen Elternteil oder Eingebürgerte*r oder Spätaussiedler*in; In diesem Fall können Sie auch wählen und kandidieren, müssen sich aber bis Donnerstag, 7. Mai 2026 per Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Erst danach ist die Teilnahme an der Wahl möglich. Weitere Infos erhalten Sie in der Geschäftsstelle (auslaenderbeirat@stadt.erlangen.de).
Voraussetzungen für die Kandidatur:
- Sie sind ausländische*r Einwohner*in.
- Sie sind zum Ende der Wahl mindestens 18 Jahre alt, also am 27. Juli 2008 oder früher geboren.
- Sie wohnen seit mindestens 3. Juni 2024 ununterbrochen mit Hauptwohnsitz in Erlangen.
- Sie sind Einwohner*in mit deutschem Pass und mindestens einem ausländischen Elternteil oder Eingebürgerte*r oder Spätaussiedler*in. (In diesem Fall können Sie auf Antrag wählen und kandidieren. Weitere Infos erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Ausländer- und Integrationsbeirats).
Senden Sie eine Email an die Geschäftsführung des AIB (auslaenderbeirat@stadt.erlangen.de). Ihnen wird der Antrag auf Kandidatur zugeschickt. Bitte drucken Sie das ausgefüllte Formular aus.
Bitte geben Sie die folgenden Unterlagen bis spätestens Mittwoch, den 03.06.2026 bis 12.00 Uhr, in der Geschäftsstelle des Ausländer- und Integrationsbeirats der Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, 12. OG, Zimmer 1211, Tel. 09131-86 1338 ab:
- Das komplett ausgefüllte und unterschriebene Formular
- Die Kopie Ihres Reisepasses
- Ein aktuelles Foto
Auch können Sie den Antrag digital ausfüllen, müssen aber die anderen Unterlagen noch nachreichen.
Wir laden Sie herzlich ein zur Vorstellungsveranstaltung am Montag, 22.06.2026 um 18.00 Uhr, Rathaus Erlangen, Ratssaal, 1. OG.
Wenn Sie Fragen zur Wahl haben oder wegen einer Behinderung Assistenz benötigen, melden Sie sich bitte bei uns:
Geschäftsstelle Ausländer- und Integrationsbeirat
Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, 12. OG, Raum 1211,
Montag bis Mittwoch von 9:00 – 14:00 Uhr.
Telefonnummer: 09131-86 1338
Email: auslaenderbeirat@stadt.erlangen.de
Datenschutzhinweise gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Wahl zum Ausländer- und Integrationsbeirat (AIB):
Kontaktdaten der Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Erlangen (Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, E-Mail: stadt@stadt.erlangen.de; Telefon: 09131 86-0);
zuständig für die Verarbeitung der erhobenen Daten ist das Bürgeramt, Ausländerbehörde, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, Telefon: 09131 86-1993, E-Mail: auslaenderbehoerde@stadt.erlangen.de;
sowie das Bürgermeister- und Presseamt, Geschäftsstelle des Ausländer- und Integrationsbeirats, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, Telefon: 09131 86- 1338, E-Mail: auslaenderbeirat@stadt.erlangen.de.
Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragte der Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, E-Mail: datenschutz@stadt.erlangen.de.
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Für die Information, Organisation und Durchführung der AIB-Wahl verarbeiten die Verantwortlichen personenbezogene Daten, insbesondere für die Versendung von Wahl- und Informationsmaterialien, für die Kontaktaufnahme im Rahmen der Wahlkommunikation sowie, soweit erforderlich, für die Dokumentation der ordnungsgemäßen Durchführung.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e und Artikel 14 der DSGVO zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse in Verbindung mit den kommunal- und wahlrechtlichen Regelungen der Wahlordnung für die AIB-Wahl sowie der AIB-Satzung der Stadt Erlangen.
Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden
Die Stadt Erlangen verarbeitet folgende personenbezogen Daten von Ihnen:
- Name, Vorname, Titel,
- Geburtsdatum,
- Adresse,
- Geschlecht,
- Staatsangehörigkeit,
- Geburtsort.
Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten der Wahlberechtigten werden ausschließlich für Zwecke der Wahlkommunikation und -durchführung genutzt. Nach Abschluss der AIB-Wahl werden Ihre Daten gelöscht.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Artikel 17 und 18 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Erlangen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (Postfach 22 12 19, 80502 München, Telefon: 089 212672-0, E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Stadt Erlangen benötigt Ihre Daten, um feststellen zu können, ob Sie für die AIB-Wahl stimmberechtigt sind.
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Öffnungszeiten
Büro: 12. OG, Raum 1211