Wiesen - Biotopschutz und Betretungsverbot
Stand: 07.07.2026
Die Ansprüche an den Lebensraum Wiese sind vielfältig.
Für Landwirtinnen und Landwirte steht meist ein hoher Ertrag mit gutem Futterwert im Vordergrund. Erholungssuchende nehmen Wiesen als Raum für Freizeit und Naturerlebnis wahr. Menschen, denen der Naturschutz wichtig ist, schätzen Wiesen als Lebensraum für Tiere und als Hotspots der Artenvielfalt.
So unterschiedlich die Erwartungen an Wiesen sind, so vielfältig sind auch die Wiesen selbst. Sie können trocken oder nass, nährstoffarm (mager) oder nährstoffreich (fett), artenreich oder artenarm sein.
Fette Wiesen mit einem hohen Grasanteil werden oft intensiv bewirtschaftet. Sie werden häufig gedüngt und mehrmals im Jahr gemäht. Der frühe, eiweißreiche Aufwuchs liefert besonders energiereiches Futter und wird vor allem für die Rinderhaltung (Milchproduktion) genutzt.
Magere Wiesen besitzen dagegen meist einen geringeren Grasanteil. Da nährstoffliebende Grasarten hier nicht dominieren, haben zahlreiche Kräuter wie Margerite, Witwenblume, Skabiose oder Glockenblume gute Entwicklungsmöglichkeiten. Dadurch entstehen arten- und blütenreiche Wiesen, die einen wichtigen Lebensraum für Schmetterlinge, Wildbienen und viele andere Insekten bieten. Sie werden seltener und später gemäht. Das daraus gewonnene Heu ist eiweißärmer und eignet sich besonders gut als Futter für Pferde und Schafe.
Besonders trockene und magere Wiesen können in Erlangen fließende Übergänge zu Sandmagerrasen bilden. Dort wächst beispielsweise häufig die Sandgrasnelke.
Nasswiesen sind – wie ihr Name bereits sagt – besonders feucht. Neben feuchtigkeitsliebenden Pflanzen wie der Kuckuckslichtnelke wachsen hier auch Binsen und Seggen, die auf nasse Standorte spezialisiert sind.
Artenreiche Wiesen – unabhängig davon, ob sie mager, trocken oder nass sind – verlieren durch eine intensive Nutzung, etwa durch Düngung und häufige Mahd, viele ihrer krautartigen Pflanzen. Gerade diese Blütenpflanzen bieten Insekten Nahrung und Lebensraum. Da artenreiche Wiesen immer seltener werden, stehen Flachlandmähwiesen, Nasswiesen und Magerwiesen unter gesetzlichem Schutz.
Die gesetzlichen Grundlagen hierfür bilden § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie Artikel 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Geschützt sind neben verschiedenen Wiesentypen unter anderem auch Auwälder, Bruchwälder, Röhrichte, Moore und Ginsterheiden.
Grundsätzlich sind alle Handlungen verboten, die ein geschütztes Biotop beeinträchtigen oder zerstören können. Eine Zerstörung kann unmittelbar erfolgen, etwa durch die Rodung eines Auwaldes oder den Umbruch beziehungsweise die Trockenlegung einer Nasswiese. Sie kann aber auch schleichend entstehen, beispielsweise durch eine intensivere Bewirtschaftung mit mehr Düngung und häufigerer Mahd oder durch Schäden an der Grasnarbe infolge einer zunehmenden Freizeitnutzung.
Unabhängig davon, um welchen Wiesentyp es sich handelt und wie intensiv er genutzt wird, gilt: Sobald eine Wiese landwirtschaftlich bewirtschaftet wird, darf sie während der Aufwuchszeit nicht betreten werden (Art. 30 Abs. 1 Bayerisches Naturschutzgesetz).
Beginn und Ende der Aufwuchszeit richten sich nach der Witterung. In einem milden Frühjahr kann sie bereits im März beginnen, in einem warmen Herbst bis in den Oktober andauern. Im Regelfall dürfen landwirtschaftlich genutzte Wiesen im Stadtgebiet Erlangen zwischen April und Ende September nicht betreten werden.
Vielfältige Wiesen sind wertvolle Lebensräume und zugleich landwirtschaftliche Nutzflächen. Beachten Sie die gesetzlichen Betretungsverbote und bleiben Sie auf den Wegen - so schützen Sie empfindliche Vegetation, vermeiden Trittschäden und tragen zum Erhalt dieser wertvollen Lebensräume bei.