Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe
Stand: 18.05.2022
Aufgabe der Obdachlosen- und Wohnungshilfe der Stadt Erlangen ist die Vermeidung drohender bzw. die Beseitigung von Obdachlosigkeit. Hierfür stehen der Stadt unterschiedliche Unterkünfte zur Verfügung.
Ein drohender Verlust der gegenwärtigen Wohnung kann bei rechtzeitiger Vorsprache unter Umständen noch vermieden werden, indem mögliche Problemlösungen aufgezeigt werden.
Wenn Sie akut von Obdachlosigkeit betroffen sind, wenden Sie sich schnellstmöglich unter den untenstehenden Kontaktdaten bei der Stadtverwaltung. Außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses melden Sie sich bitte bei der nächsten Polizeidienststelle.
Telefon: 09131 86 2387 oder 09131 86 2810
Die Unterbringung in einer städtischen Notunterkunft (= Verfügungswohnung) ist nur eine vorübergehende Maßnahme und erfolgt daher grundsätzlich befristet. Bewohner und Bewohnerinnen sind verpflichtet sich um eine anderweitige, dauerhafte Unterkunft bzw. Wohnung zu bemühen.
Hierbei können wir Sie unterstützen, zum Beispiel bei der Stellung eines Wohnungsantrags bei der städtischen Wohnungsvermittlung.