Wohnungsvermittlung
Stand: 25.10.2022
Bei der Wohnungsvermittlung der Stadt Erlangen kann man sich auf Antrag für Sozialwohnungen bzw. EOF-Wohnungen innerhalb des Stadtgebiets bewerben.
Bei der Wohnungsvermittlung der Stadt Erlangen kann man sich für sogenannte Sozialwohnungen bzw. EOF-Wohnungen innerhalb des Stadtgebiets bewerben, das Antragsformular gilt für alle derartigen Wohnungen.
Dafür ist ein Antrag erforderlich. Der Antrag wird bearbeitet und dabei die Einkommensstufe festgestellt. Es gibt 3 Einkommensstufen. Die Einkommensgrenze für Sozialwohnungen und die Einkommensstufe 1 bei EOF-Wohnungen sind identisch. Den Antrag gibt es zum Download hier.
Das ist sehr unterschiedlich und kommt darauf an, wie flexibel der Wohnungswunsch ist – je flexibler, desto schneller klappt es mit einer Wohnung. Lange Wartezeiten bestehen grundsätzlich bei großen Wohnungen (zum Beispiel bei Wohnungen mit 4- und 5-Zimmern).
Voraussetzung für alle Arten von Wohnungen ist, dass (unabhängig vom Einkommen) nur geringes Vermögen und kein nutzbares Wohneigentum vorhanden sein darf. Ausländische Mitbürger und Mitbürgerinnen müssen mindestens ein Jahr Aufenthaltserlaubnis haben.
Der Antrag gilt ein Jahr und ist einmalig kostenpflichtig (10,-- Euro, mit ErlangenPass 5,-- Euro). Nach dem einem Jahr muss er verlängert werden, dann aber kostenfrei.
Auch dieser ist mit dem Formular zu beantragen, allerdings nur, wenn man in Erlangen gemeldet ist. Ansonsten bei der jeweiligen Heimatgemeinde (bzw. beim dortigen Landratsamt) in Bayern.
Hinweis: Ein Wohnberechtigungsschein, der von einer anderen Gemeinde ausgestellt wurde, gilt nicht in Erlangen.
Bei allgemeinen Fragen können Sie sich an das Sozialamt, Abteilung Wohnungswesen unter der E-Mail wohnungswesen@stadt.erlangen.de wenden.
Wenn Sie Fragen zur Wohnungsvermittlung haben können Sie uns per E-Mail kontaktieren unter wohnungsvermittlung@stadt.erlangen.de oder telefonisch unter den folgenden Nummern: 09131 86 2870, 09131 86 1586, 09131 86 2598, 09131 86 1583