Wohnungsvermittlung
Stand: 17.09.2024
Bei der Wohnungsvermittlung der Stadt Erlangen kann man sich auf Antrag für Sozialwohnungen bzw. EOF-Wohnungen innerhalb des Stadtgebiets bewerben.
Bei der Wohnungsvermittlung der Stadt Erlangen kann man sich für sog. Sozialwohnungen bzw. EOF-Wohnungen der Stufe 1 innerhalb des Stadtgebiets bewerben.
Für EOF-Wohnungen der Stufen 2 und 3 kann das Antragsformular (siehe unten) ebenfalls verwendet werden, wenn der Hauptwohnsitz in Erlangen ist und die Bewerbung für Wohnungen im Stadtgebiet Erlangen gilt. Wohnungssuchende, die ihren Wohnsitz nicht in Erlangen haben und aufgrund ihres Einkommens (siehe unten, Einkommensgrenzen und Berechnungsbeispiele) vermutlich in EK 2 oder 3 sind, wenden sich bitte an ihre Heimatgemeinde und lassen sich einen sog. „allgemeinen Wohnberechtigungsschein“(WBS) ausstellen und können mit diesem direkt bei Vermietern nach entsprechenden Wohnungen nachfragen.
Dafür ist ein Antrag erforderlich (siehe unten). Der Antrag wird bearbeitet und dabei die Einkommensstufe festgestellt.
Es gibt 3 Einkommensstufen.
Bewerber der Stufe 1 werden über die Wohnungsvermittlung benannt, das heißt sie werden erst in eine Warteliste aufgenommen und nach Dringlichkeit und Wartezeit einem Vermieter für eine konkrete, freiwerdende Wohnung vorgeschlagen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt der Vorschlag an mehrere Bewerber gleichzeitig.
Derjenige, der die Wohnung erhält, bekommt einen Benennungsbescheid (kostenpflichtig, 20,-- Euro).
Erlanger Wohnungssuchende der Stufen 2 und 3 erhalten einen Wohnberechtigungsschein und können sich mit diesem direkt an die Vermieter wenden, die diese Wohnungen im Internet bewerben.
Das ist sehr unterschiedlich und kommt darauf an, wie flexibel der Wohnungswunsch ist – je flexibler (vor allem im Hinblick auf das zukünftige Wohngebiet), desto schneller klappt es mit einer Wohnung. Lange Wartezeiten bestehen grundsätzlich bei großen Wohnungen (zum Beispiel bei Wohnungen mit 4- und 5 Zimmern)..
Voraussetzung für alle Arten von Wohnung ist, dass (unabhängig vom Einkommen) nur geringes Vermögen und kein nutzbares Wohneigentum vorhanden sein darf. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen mindestens über ein Jahr Aufenthaltserlaubnis verfügen.
Der Antrag gilt ein Jahr – ebenso der allgemeine WBS für Wohnungen der Einkommensstufe 2 und 3. Der Antrag für Wohnungen in der EK Stufe 1 ist kostenfrei, der WBS kostet 20,-- Euro.
Auch dieser ist mit dem Wohnungsantragsformular zu bekommen, allerdings nur, wenn der Hauptwohnsitz in Erlangen ist. Ansonsten bei der jeweiligen Heimatgemeinde (bzw. beim dortigen Landratsamt) in Bayern. Hier spielt die Einkommensstufe keine Rolle.
Hinweis: Ein Wohnberechtigungsschein der Stufe 1, der von einer anderen Gemeinde ausgestellt wurde, gilt nicht in Erlangen.
Bei allgemeinen Fragen können Sie sich an das Sozialamt, Abteilung Wohnungswesen unter der E-Mail wohnungswesen@stadt.erlangen.de wenden.
Wenn Sie Fragen zur Wohnungsvermittlung haben können Sie unser Kontaktformular ausfüllen, eine E-Mail an wohnungsvermittlung@stadt.erlangen.de schreiben oder unter der Telefonnummer 09131 86 3100 anrufen.
Tabelle Bruttojahreseinkommen Bewilligungszeitraum 1.5.2018 – 1.9.2023.
Einkommensgrenzen für den o.g. Zeitraum:
Tabelle Einkommensgrenzen für Wohnungen der Baujahre 1.5.2018 – 1.9.23.
Die Einkommensgrenzen früherer Baujahre weichen geringfügig von diesen Zahlen ab.
Die Tabellen stellen nur eine grobe Orientierung dar! Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die beiden Email-Adressen bzw. an die Telefon-Nr. 09131-86 3100, wir helfen Ihnen gerne weiter.
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