Einführung des Wassercents: Zählerstände dokumentieren
Stand: 19.06.2026
Zum 1. Juli 2026 erhebt der Freistaat Bayern erstmals den Wassercent. Deshalb weist die Stadt Erlangen jetzt alle Wassernutzer, die Grundwasser unmittelbar aus einem eigenen Brunnen entnehmen, darauf hin, ihre Zählerstände zum 1. Juli zu dokumentieren.
Die erste Erhebung erfolgt im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026. Die ersten konkreten Zahlungen erfolgen dann im Jahr 2027. Alle Wassernutzer, die Grundwasser unmittelbar aus einem eigenen Brunnen entnehmen, sind zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts verpflichtet. Hierunter fallen beispielsweise öffentliche Wasserversorger, aber auch private Entnehmer und die Industrie. Das Entgelt beträgt einheitlich 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser (1.000 Liter). Alle Wasserentnehmer zahlen aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Freibetrags erst ab einer Menge, die 5.000 Kubikmeter im Jahr übersteigt. Im ersten Erhebungszeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 beträgt der Freibetrag auf Grund des halben Jahres 2.500 Kubikmeter.
Grundsatz von Vertrauen und Selbstverantwortung
Bei der Festsetzung des konkreten Wasserentnahmeentgelts wird entweder der im Wasserentnahmebescheid festgelegte jährliche Entnahmewert oder die tatsächliche Entnahmemenge zugrunde gelegt, sofern der Entnehmer diese gegenüber der Wasserrechtsbehörde mitteilt. Dabei genügt die Glaubhaftmachung der tatsächlich entnommenen Menge an Wasser. Es gilt der Grundsatz von Vertrauen und Selbstverantwortung, es besteht dementsprechend keine gesetzliche Messverpflichtung. Bereits bestehende Messverpflichtungen, beispielsweise aus dem Zulassungsbescheid oder der Eigenüberwachungsverordnung, bleiben unberührt.
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Für das Stadtgebiet Erlangen können alle Wasserentnehmer, die unter die Entgeltpflicht fallen, daher bis zum 1. März 2027 gegenüber der Stadt Erlangen, untere Wasserbehörde, ihre tatsächlich entnommene Wassermenge melden. Seitens des Umweltministeriums wird hierzu empfohlen, entsprechende Zählerstände von Messeinrichtungen wie beispielsweise Wasseruhren oder Stromzähler bei Pumpen zum 1. Juli 2026 und zum 31. Dezember 2026 zu dokumentieren. Die Dokumentation ist für die erforderliche Glaubhaftmachung der tatsächlich entnommenen Wassermenge erforderlich. Haushalte, die das Wasser von der Wasserversorgung beziehen, sind keine Entnehmer im Sinne des Wasserentnahmeentgelts, sie werden direkt von den Wasserversorgern an den Kosten beteiligt.
Informationsschreiben wird im Herbst verschickt
Potenziell Entgeltpflichtige erhalten im Herbst 2026 ein Informationsschreiben mit weiterführenden Erläuterungen zur Einführung des Wasserentnahmeentgelts, insbesondere zur Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der tatsächlich entnommenen Wassermengen für den ersten Erhebungszeitraum (1. Juli bis 31. Dezember 2026).
Weiterführende Informationen zum Thema Wassercent finden Sie unter:
https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/novelle_baywg/index.htm