Sachgebiet Bauaufsicht
Anschrift
Gebbertstraße 1
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Termine nur nach individueller Vereinbarung.
Es wurden 3 Serviceleistungen gefunden
Serviceleistung, Online-Dienst, Abbruch, Abbruchanzeige, Abbruch von Gebäuden, Abriss, Abrissanzeige, Gebäudeabbruch anzeigen
Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.
Serviceleistung, Brandbekämpfung, Brandgefahr, Brandschutz, Brandverhütungsschau, brennen, Durchführung der Brandverhütungsschau, Durchführung der Feuerbeschau, Feuerbeschauverordnung, Feuer fangen, Feuerschutz, überprüfen, Überprüfung, vorbeugenden Brandschutzes, vorbeugender Brandschutz
Feuerbeschau; Durchführung
Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten.
Serviceleistung
Fliegende Bauten; Anzeige der Aufstellung und der Gebrauchsabnahme
Das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von genehmigungspflichtigen fliegenden Bauten muss angezeigt werden.
Serviceleistung, Online-Dienst, Abbruch, Abbruchanzeige, Abbruch von Gebäuden, Abriss, Abrissanzeige, Gebäudeabbruch anzeigen
Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.
Serviceleistung, Brandbekämpfung, Brandgefahr, Brandschutz, Brandverhütungsschau, brennen, Durchführung der Brandverhütungsschau, Durchführung der Feuerbeschau, Feuerbeschauverordnung, Feuer fangen, Feuerschutz, überprüfen, Überprüfung, vorbeugenden Brandschutzes, vorbeugender Brandschutz
Feuerbeschau; Durchführung
Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten.
Serviceleistung
Fliegende Bauten; Anzeige der Aufstellung und der Gebrauchsabnahme
Das Aufstellen und in Gebrauch nehmen von genehmigungspflichtigen fliegenden Bauten muss angezeigt werden.