Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Anschrift

Gebbertstraße 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Zusätzlich können individuelle Termine vereinbart werden.

Es wurden 6 Serviceleistungen gefunden

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst

Bodenrichtwerte; Auskunft

Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten ermittelt und veröffentlicht. Jedermann kann eine Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Serviceleistung, bauplanungsrechtlich, Bebauungsplan, Bodenordnung Umlegung, Grundeigentum, Grundeigentümer, Grundstück, umgestalten, Umgestaltung, Umlegungsverfahren, Vereinfachte Umlegung

Grundstücke; Durchführung einer Umlegung

Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.
Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst

Grundstücksmarktbericht; Bestellung

Sie können einen Bericht über den Grundstücksmarkt beim zuständigen Gutachterausschuss bestellen.

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst

Grundstückswerte; Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten führen Kaufpreissammlungen.
Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Gebäudebeurteilung, Gutachterausschuss Wertgutachten Bodenrichtwerte Kaufpreissammlung, Hochbau Wertermittlung, Verkehrswertschätzung, Wertermittlung Hochbau

Grundstückswerte; Beantragung von Verkehrswertgutachten

Bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten bestehen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten. Sie erstellen auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke.

Serviceleistung

Gutachter im Gutachterausschuss; Berufung und Abberufung

Gutachter in Gutachterausschüssen müssen von der zuständigen Behörde berufen und abberufen werden.