Jobcenter: Mietobergrenzen
Stand: 23.05.2025
Sie erhalten auf dieser Seite einen Überblick über die Mietobergrenzen des Erlanger Jobcenters für die Zeit ab 01.04.2025.
Sie können sich entsprechend der Personenzahl in Ihrer Bedarfsgemeinschaft und dem entsprechenden Bruttokaltmietpreis auf Wohnungen in Erlangen bewerben und diese besichtigen.
Sollte Ihnen eine Wohnung zusagen, so lassen Sie sich bitte von dem Vermieter ein konkretes Mietangebot geben. Mit dem Mietangebot sprechen Sie im Jobcenter vor, damit eine konkrete Prüfung der Angemessenheit der Miet- und Kautionshöhe erfolgen kann.
Mietobergrenzen für abgeschlossene Wohnungen (mit eigener Küche und Bad und einer Wohnfläche von über 35 Quadratmetern)
Haushaltsgröße | Wohnfläche | Bruttokaltmiete* für energiesanierte und nicht energiesanierte Wohnungen |
---|---|---|
1-Personen-Haushalt | 50 qm | 583,00 € |
2-Personen-Haushalt | 65 qm | 708,00 € |
3-Personen-Haushalt | 75 qm | 843,00 € |
4-Personen-Haushalt | 90 qm | 983,00 € |
5-Personen-Haushalt | 105 qm | 1.123,00 € |
jede weitere Person | 15 qm | 136,00 € |
* Die Bruttokaltmiete beinhaltet die Grundmiete zuzüglich der kalten Nebenkosten. Die Heizkosten werden zusätzlich anerkannt.
Heizkosten: Zu der oben genannten Bruttokaltmiete werden die angemessenen Heizkosten zusätzlich als Bedarf anerkannt.
Wohnfläche: Der Wohnflächenbedarf gilt als Orientierungswert. Nähere Auskunft kann der für Sie zuständige Leistungssachbearbeiter geben.
Mietobergrenze für Wohnungen unter 35 qm und Einzelzimmer mit gemeinsamer Nutzung von Küche und/ oder Bad
Kleinwohnungen unter 35 qm und Einzelzimmer mit gemeinsamer Küche und/oder Bad | 329 € Nettokaltmiete (Die Nettokaltmiete beinhaltet nur die Grundmiete. Die Nebenkosten – kalte Nebenkosten und Heizkosten – werden zusätzlich anerkannt.) |
Allgemeine Hinweise:
Eine Prüfung der Angemessenheit der Wohnung kann nur mit einem konkreten Mietangebot erfolgen. Aus diesem sollten folgende Angaben hervorgehen:
- Lage der Wohnung
- Größe
- Zimmeranzahl
- Ausstattung
- Miethöhe
- Kaution
- Bezugstermin
Die Miethöhe ist in die Bestandteile: Grundmiete, kalte Nebenkosten, Kosten für Heiz- und Warmwasser (warme Nebenkosten) aufzuschlüsseln. Sollte eine dezentrale Warmwasseraufbereitung mittels Boiler oder Durchlauferhitzer vorliegen, so ist dies anzugeben.
Die Angemessenheit der Miet- und Kautionshöhe wird dem Vermieter bestätigt.
Vor einem Umzug ist rechtzeitig mit dem Jobcenter Kontakt aufzunehmen. Ein eventueller Bedarf an Umzugskosten, der Übernahme der Mietkaution oder einer Erstausstattung für die Wohnung ist rechtzeitig zu beantragen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor Abschluss eines neuen Mietvertrages die Zusicherung zum Umzug einzuholen ist. Der für Sie zuständige Leistungssachbearbeiter kann Ihnen Auskunft darüber geben, welche umzugsbedingten Kosten und neuen Mietkosten übernommen werden können.