Kolleginnen im Gespräch.

Blockpraktikum

Ein Blockpraktikum kann aus den unterschiedlichsten Beweggründen bei der Stadt Erlangen absolviert werden.
Die Einsatzmöglichkeiten sind so vielfältig, dass in den unterschiedlichsten Berufsgruppen und Dienststellen Praktika ermöglicht werden können. Der Zeitraum kann dabei, unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestlohnregelungen, individuell vereinbart werden.

Die Vermittlung ist abhängig von einer frühzeitigen Praktikumsanfrage sowie den Betreuungsmöglichkeiten der jeweiligen Fachdienststelle. Die Anfrage sollte daher mindestens sechs Wochen im Voraus erfolgen. 

Erforderliche Dokumente für eine Bewerbung:

  • Praktikumsbogen, der unter "Teil A" ausgefüllt ist (s. unten unter "Downloads & Formulare")
  • kurzes Anschreiben
  • Lebenslauf
  • ggf. Nachweise, z.B. Immatrikulationsbescheinigung

Wir bemühen uns stets, alle Praktikumsanfragen anhand der Bewerberwünsche zu vermitteln. Eine Garantie, dass ein angefragtes Praktikum zustande kommt, können wir allerdings nicht geben.


Folgende Praktika können bei der Stadt Erlangen grundsätzlich absolviert werden:

  • Das Praktikum dient der (Um-)Orientierung vor Studium/Ausbildung (Praktikumszeitraum max. 3 Monate).
  • Es handelt sich um ein freiwilliges studienbegleitendes Praktikum (Praktikumszeitraum max. 3 Monate).
  • Das Praktikum ist im Rahmen eines Studiums/einer Berufsausbildung vorgeschrieben (Pflichtpraktikum).
  • Es handelt sich um ein Praktikum aufgrund einer geförderten Maßnahme des Jobcenters/der Arbeitsagentur.


Besondere Hinweise für ein Praktikum in Gemeinschaftseinrichtungen:

Falls der/die* Praktikant*in mit Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftseinrichtungen in Kontakt kommt, ist eine Unterweisung nach § 35 Infektionsschutzgesetz notwendig.
Kommt der/die* Praktikant*in mit Lebensmitteln in Berührung (hierunter fällt auch die bloße Darreichung von Lebensmitteln), ist eine Belehrung nach 
§ 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz bereits vor Praktikumsbeginn erforderlich.

In Schulen bzw. in Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden, sind alle Praktikant*innen mit entsprechendem Tätigkeitsbereich nach Maßgabe des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention verpflichtet einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachzuweisen. Ein entsprechender Nachweis muss vor Praktikumsbeginn zwingend vorgelegt werden.

In bestimmten Bereichen (z.B. Kindertageseinrichtungen) muss gegebenenfalls vorab noch ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde angefordert werden.

Downloads & Formulare

doc, 43 KB

praktikumsbogen

Abt. Personalentwicklung - Team Ausbildung

Anschrift

Werner-von-Siemens-Straße 61
91052 Erlangen

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Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
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