27. Änderung des Flächennutzungsplan 2003
Stand: 16.09.2026
Gewerbegebiet südlich der Steudacher Straße
Bekanntmachung Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des BauGB und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026
27. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2003 für den Teilbereich – Gewerbegebiet südlich der Steudacher Straße - und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Erlangen hat in öffentlicher Sitzung am 09.12.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 für den Teilbereich - Gewerbegebiet südlich der Steudacher Straße - nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit der Änderungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Kartengrundlage ist der Ausschnitt aus dem Liegenschaftskataster vom August 2026.
Den Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechend (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Ziele und Zwecke der Planung werden öffentlich dargelegt, dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Vorentwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung einschließlich Umweltbericht wird vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026 im Internet öffentlich dargelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@stadt.erlangen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird der Vorentwurf der 27. Flächennutzungsplanänderung vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026 während der Öffnungszeiten (montags bis freitags, 9:00 - 12:00 Uhr) im Amt für Stadtplanung und Mobilität (Gebbertstraße 1, 3. Stock) öffentlich ausgelegt. Es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Auf Verlangen wird über dessen Inhalt in Zimmer 310 bei Frau Hoffmann, Telefon 86 - 1347, Email kathleen.hoffmann@stadt.erlangen.de, Auskunft gegeben. Bitte nutzen Sie die Gelegenheit zur vorherigen Terminvereinbarung.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch eine öffentliche Informationsveranstaltung begleitet:
Am Donnerstag, den 15.10.2026 findet um 19:00 Uhr die öffentliche Informationsveranstaltung, im Gemeindezentrum der St. Xystus-Kirche, Kolpingweg 16 in Büchenbach statt, während der die Planung vorgestellt wird.
Der Veranstaltungsort ist barrierefrei. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, teilzunehmen.
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung von Gewerbeflächen für die gewerbliche Entwicklung der Stadt Erlangen sowie die Sicherung von Betriebsstandorten und Arbeitsplätzen in der Stadt. Das bereits bestehende Gewerbegebiet „Gundstraße“ wird hierzu gem. Flächennutzungsplan nach Norden und Westen hin geringfügig erweitert.
Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Unmittelbar angrenzend liegt südlich und östlich gewerbliche Baufläche, die aber bislang ebenfalls landwirtschaftlich genutzt wird. Mit einer Änderung des FNP 2003 sollen die gewerblichen Bauflächen arrondiert und nicht nutzbare Zwischenbereiche zum Adenauerring bereinigt werden.
Die 27. Änderung des wirksamen FNP 2003 ist eine geeignete Maßnahme, um den planerischen Rahmen für die Realisierung der vorgesehenen Nutzung zu schaffen.
Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 476.
Der Vorentwurf zur 27. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2003 ist während der Auslegungsfrist zusätzlich im Rathaus-Foyer ausgestellt.
Falls sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme zum in Aufstellung befindlichen Bauleitplan abgeben wollen, werden wir Ihre Stellungnahme im entsprechenden Verfahren verarbeiten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, 91052 Er-langen, E-Mail: poststelle@stadt.erlangen.de, Tel. 09131 86-0.
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches von Ihnen angegebenen Daten werden bei der Stadt Erlangen ausschließlich im Rahmen der Bauleitplanung verarbeitet.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG).
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter www.erlangen.de/datenschutzhinweise-bauleitplanverfahren abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch bei der / dem in der Bekanntmachung genannten Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter.
Galerie
27. Änderung FNP - Vorentwurf
Bebauungsplan Nr. 476
Gewerbegebiet südlich der Steudacher Straße Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026
27. Änderung FNP - Vorentwurf
Bebauungsplan Nr. 476
Gewerbegebiet südlich der Steudacher Straße Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026