Bebauungsplan Nr. 476
Stand: 17.09.2026
Gewerbegebiet südlich der Steudacher Straße
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 476 der Stadt Erlangen – Gewerbegebiet südlich der Steudacher Straße – mit integriertem Grünordnungsplan und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Erlangen hat in öffentlicher Sitzung am 09.12.2025 beschlossen, für das Gebiet westlich des bestehenden Gewerbegebiets „Gundstraße“ und südlich des Adenauerrings und der Steudacher Straße den Bebauungsplan Nr. 476 - Gewerbegebiet südlich der Steudacher Straße - mit integriertem Grünordnungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Kartengrundlage ist der Ausschnitt aus dem Liegenschaftskataster vom August 2026.
Den Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechend (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Ziele und Zwecke der Planung werden öffentlich dargelegt, dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026 im Internet öffentlich dargelegt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch eine öffentliche Informationsveranstaltung begleitet:
Am Donnerstag, den 15.10.2026 findet um 19:00 Uhr die öffentliche Informationsveranstaltung, im Gemeindezentrum der St. Xystus-Kirche, Kolpingweg 16 in Büchenbach statt, während der die Planung vorgestellt wird.
Der Veranstaltungsort ist barrierefrei. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, teilzunehmen.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@stadt.erlangen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026 während der Öffnungszeiten (montags bis freitags, 9:00 - 12:00 Uhr) im Amt für Stadtplanung und Mobilität (Gebbertstraße 1, 3. Stock) öffentlich ausgelegt. Es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Für eine Einsichtnahme außerhalb dieses Zeitraums sowie für Auskünfte und Beratung steht Frau Götz nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung (Tel. 09131 / 86 -1368 bzw. email: melanie.goetz@stadt.erlangen.de )
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung von Gewerbeflächen für die gewerbliche Entwicklung der Stadt Erlangen sowie die Sicherung von Betriebsstandorten und Arbeitsplätzen in der Stadt. Das bereits bestehende Gewerbegebiet „Gundstraße“ wird hierzu gem. Flächennutzungsplan nach Westen hin erweitert.
Bislang wird das Plangebiet landwirtschaftlich genutzt, ist aber zu großen Teilen im Flächennutzungsplan der Stadt Erlangen von 2003 bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 476 erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes. Mit einer entsprechenden Änderung des FNP 2003 sollen die nötigen gewerblichen Bauflächen durch Arrondierung und Erweiterung der vorhandenen Darstellung im FNP geschaffen werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ist während der Darlegungsfrist zusätzlich im Rathaus-Foyer ausgestellt.
Falls Sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme zum in Aufstellung befindlichen Bauleitplan abgeben wollen, werden wir Ihre Stellungnahme im entsprechenden Verfahren verarbeiten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, E-Mail: poststelle@stadt.erlangen.de, Tel. 09131 86-0.
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches von Ihnen angegebenen Daten werden bei der Stadt Erlangen ausschließlich im Rahmen der Bauleitplanung verarbeitet.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG).
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter www.erlangen.de/datenschutzhinweise-bauleitplanverfahren abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch bei der / dem in der Bekanntmachung genannten Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter.
Galerie
Bebauungsplan Nr. 476 - Vorentwurf
27. Änderung des Flächennutzungsplan 2003
Gewerbegebiet südlich der Steudacher Straße Bekanntmachung Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des BauGB und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026
Bebauungsplan Nr. 476 - Vorentwurf
27. Änderung des Flächennutzungsplan 2003
Gewerbegebiet südlich der Steudacher Straße Bekanntmachung Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des BauGB und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026
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