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Bebauungsplan Nr. 476

Stand: 17.09.2026

Gewerbegebiet südlich der Steudacher Straße Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 476 der Stadt Erlangen – Gewerbegebiet südlich der Steudacher Straße – mit integriertem Grünordnungsplan und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Erlangen hat in öffentlicher Sitzung am 09.12.2025 beschlossen, für das Gebiet westlich des bestehenden Gewerbegebiets „Gundstraße“ und südlich des Adenauerrings und der Steudacher Straße den Bebauungsplan Nr. 476 - Gewerbegebiet südlich der Steudacher Straße - mit integriertem Grünordnungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Kartengrundlage ist der Ausschnitt aus dem Liegenschaftskataster vom August 2026.

Den Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechend (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Ziele und Zwecke der Planung werden öffentlich dargelegt, dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Der Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026 im Internet öffentlich dargelegt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch eine öffentliche Informationsveranstaltung begleitet:

Am Donnerstag, den 15.10.2026 findet um 19:00 Uhr die öffentliche Informationsveranstaltung, im Gemeindezentrum der St. Xystus-Kirche, Kolpingweg 16 in Büchenbach statt, während der die Planung vorgestellt wird.

Der Veranstaltungsort ist barrierefrei. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, teilzunehmen.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@stadt.erlangen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026 während der Öffnungszeiten (montags bis freitags, 9:00 - 12:00 Uhr) im Amt für Stadtplanung und Mobilität (Gebbertstraße 1, 3. Stock) öffentlich ausgelegt. Es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Für eine Einsichtnahme außerhalb dieses Zeitraums sowie für Auskünfte und Beratung steht Frau Götz nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung (Tel. 09131 / 86 -1368 bzw. email: melanie.goetz@stadt.erlangen.de )

FNP_Aenderung_27-Geltungsbereich

27. Änderung des Flächennutzungsplan 2003

Gewerbegebiet südlich der Steudacher Straße Bekanntmachung Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des BauGB und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026

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