2. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 328
Stand: 16.07.2024
– Ehemalige Bahnflächen südlich der Hilpertstraße –
2. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 328 – Ehemalige Bahnflächen südlich der Hilpertstraße – mit integriertem Grünordnungsplan und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Erlangen hat in öffentlicher
Sitzung am 11.05.2021 beschlossen, für das Gebiet der ehemaligen Bahnflächen südlich der Hilpertstraße und den nördlich anliegenden Teil der Hilpertstraße das 2. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 328 nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wurde der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt. Kartengrundlage ist der Ausschnitt aus dem Liegenschaftskataster vom Oktober 2022.
Den Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechend (§ 3 Abs. 1 BauGB) wurde eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 17.10.2022 bis einschließlich 11.11.2022 durchgeführt.
Auf Verlangen wird über dessen Inhalt in Zimmer 340 bei Herrn Heinemann Baptista, Telefon 86-1371, Email thomas.heinemann-baptista@stadt.erlangen.de, Auskunft gegeben.
Die zu dem Zeitpunkt der Auslegung aktuell geltenden Corona-Regelungen sind zu beachten. Weitere Informationen sind der Internetseite der Stadt Erlangen https://www.erlangen.de zu entnehmen.
Die ehemaligen Bahnbetriebsflächen südlich der Hilpertstraße, östlich der Bahnstrecke Nürnberg-Bamberg sind seit 2011 freigestellt und wurden in den vergangenen Jahren veräußert. Der neue Grundstückseigentümer möchte diese Flächen einer gewerblich geprägten Nutzung zuführen. Dadurch besteht Handlungsbedarf, das Gelände städtebaulich neu zu ordnen.
Das Planungserfordernis ergibt sich vor allem aus der Erschließungssituation: Der vorhandene Bebauungsplan Nr. 328 wurde im Jahr 1984 mit dem Ziel aufgestellt, die Hilpertstraße zu gegebener Zeit mit der Güterbahnhofstraße zu verbinden. Dieses Ziel wurde mit der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 383, der Anbindung der Güterbahnhofstraße an die Werner-von-Siemens-Straße, seinerzeit nicht weiterverfolgt, so dass eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 328 im Bereich der westlichen Hilpertstraße erforderlich ist, nachdem diese aktuell ohne eine erforderliche Wendeanlage im Westen endet.
Darüber hinaus sollen die Voraussetzungen für eine zukunftsweisende Gewerbenutzung geschaffen werden, die sorgfältig und schonend mit der knappen Ressource Boden umgeht, die Mobilitätswende unterstützt und somit einen ersten Baustein einer Aufwertung des gesamten Gewerbequartiers darstellen kann. Die Entwicklung von gewerblichen Flächen schafft eine Grundlage zum Erhalt, zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ist während der Darlegungsfrist zusätzlich im Rathaus-Foyer ausgestellt.
Falls sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme zum in Aufstellung befindlichen Bauleitplan abgeben wollen, werden wir Ihre Stellungnahme im entsprechenden Verfahren verarbeiten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, E-Mail: poststelle@stadt.erlangen.de, Tel. 09131 86-0.
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches von Ihnen angegebenen Daten werden bei der Stadt Erlangen ausschließlich im Rahmen der Bauleitplanung verarbeitet.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG).
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter www.erlangen.de/datenschutzhinweise abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch bei der / dem in der Bekanntmachung genannten Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter.
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