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Bebauungsplan Nr. 467

Stand: 06.10.2025

– Erweiterung Uni-Südgelände Ost - Rechtsverbindlich seit 17.07.2025

Bekanntmachung über den Erlass des Bebauungsplans Nr. 467 – Erweiterung Uni-Südgelände Ost – mit integriertem Grünordnungsplan

Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat am 27.03.2025 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 467 – Erweiterung Uni-Südgelände Ost – für das Gebiet zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Nikolaus-Fiebiger-Straße, südlich der Staudtstraße als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung sowie die in den Festsetzungen des Bebauungsplanes genannten DIN-Normen und weitere Regelwerke werden zu jedermanns Einsicht beim Amt für Stadtplanung und Mobilität Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) während der Öffnungszeiten (montags – freitags 9:00 - 12:00 Uhr) bereitgehalten.

Auf Verlangen wird über seinen Inhalt im Zimmer Nr. 309 bei Frau Körner, Tel. 86-1340, Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 467 – Erweiterung Uni-Südgelände Ost – gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Die gesetzlich vorgesehenen Hinweise gemäß §§ 44 Abs. 5 und 215 Abs. 2 BauGB sind im Anschluss an diese Bekanntmachung veröffentlicht.

20a_fnp_aenderung_entwurf

20a. Änderung des Flächennutzungsplans 2003

– Erweiterung Uni-Südgelände - Genehmigt seit 17.07.2025

Stadtplanungsbezirk Nordost

Anschrift

Gebbertstraße 1
91052 Erlangen

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