Bebauungsplan Nr. 467
Stand: 06.10.2025
– Erweiterung Uni-Südgelände Ost - Rechtsverbindlich seit 17.07.2025
Bekanntmachung über den Erlass des Bebauungsplans Nr. 467 – Erweiterung Uni-Südgelände Ost – mit integriertem Grünordnungsplan
Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat am 27.03.2025 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 467 – Erweiterung Uni-Südgelände Ost – für das Gebiet zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Nikolaus-Fiebiger-Straße, südlich der Staudtstraße als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung sowie die in den Festsetzungen des Bebauungsplanes genannten DIN-Normen und weitere Regelwerke werden zu jedermanns Einsicht beim Amt für Stadtplanung und Mobilität Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) während der Öffnungszeiten (montags – freitags 9:00 - 12:00 Uhr) bereitgehalten.
Auf Verlangen wird über seinen Inhalt im Zimmer Nr. 309 bei Frau Körner, Tel. 86-1340, Auskunft gegeben.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 467 – Erweiterung Uni-Südgelände Ost – gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Die gesetzlich vorgesehenen Hinweise gemäß §§ 44 Abs. 5 und 215 Abs. 2 BauGB sind im Anschluss an diese Bekanntmachung veröffentlicht.
a) Gemäß § 44 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB):
Sind durch den Bebauungsplan die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt (vgl. § 44 Abs. 1 und 2 BauGB).
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
b) Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB:
Unbeachtlich beim Zustandekommen dieses Bebauungsplanes werden
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 des BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Erlangen – Amt für Stadtplanung und Mobilität – unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 467 – Erweiterung Uni-Südgelände Ost – wird die Stärkung und Weiterentwicklung des Universitätsstandortes Erlangen verfolgt. In den vorangegangenen Jahren hat die FAU mit der ‚Masterplanung Südgelände‘ ein Entwicklungskonzept für das gesamte Uni-Südgelände erarbeiten lassen. Diese Masterplanung wurde am 28.04.2022 im Stadtrat vorgestellt und beschlossen. Neben der Verdichtung des bereits bebauten Geländes sind dringend zusätzliche Erweiterungsflächen notwendig. Mit der Schaffung von neuem Baurecht durch den Bebauungsplan Nr. 467 wird eine städtebaulich geordnete Erweiterung der Technischen Fakultät am Standort Erlangen Süd ermöglicht. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 467 sind Labore (u.a. Hochleistungslabore - sog. ‚heavy duty labs‘), Werkstätten, Forschungsinstitute, Büros o.ä. vorgesehen. Im südlichen Teil des Bebauungsplans wird das Nordbayerische Hochleistungsrechenzentrum einschließlich eines Verwaltungsgebäudes sowie einer Übergabestation der Erlanger Stadtwerke für die Nutzung der Abwärme des Rechenzentrums entstehen.
Verkehrlich ist das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 467 bereits durch die bestehende Nikolaus-Fiebiger-Straße erschlossen. In dieser Straße verläuft ein Gehweg bislang nur an der Westseite. Zur Anbindung der zukünftigen Nutzungen für Fußgänger wird auch an der Ostseite der Niklaus-Fiebiger-Straße ein Gehweg mit begleitender Baumreihe errichtet. Eine Anbindung an das öffentliche ÖPNV-Netz ist bereits durch zwei Haltestellen gegeben, die von verschiedenen Buslinien angefahren werden. Eine direkte Zufahrt von der östlich angrenzenden Kurt-Schumacher-Straße ist nicht geplant. Die neuen Baufelder werden zur Kurt-Schumacher-Straße durch Wald- bzw. Grünflächen abgegrenzt. Sowohl in den im Norden gelegenen Gehölz-Ufersaum des Röthelheimgrabens, als auch in den unter Naturschutz stehenden Flechten-Kiefernwald im Süden wird nicht eingegriffen.
Mit der bauplanungsrechtlichen Sicherung der Grünflächen in der Mitte des Plangebiets wird eine Gliederung der beiden Baufelder SO 1 und SO 2 erreicht. Des Weiteren dienen die Grünflächen als Kaltluftleitbahnen und als Wegeverbindung in den östlich angrenzenden Sebalder Reichswald. Die vorhandenen Verbindungen in den angrenzenden Landschaftsraum bleiben somit erhalten. Im nördlichen Baufeld (SO 1) sind darüber hinaus weitere Kaltluftleitbahnen festgesetzt. Sie bilden als „grüne Finger“ Gliederungen zwischen den geplanten Baukörpern und dienen der Verzahnung der Baustrukturen mit dem Landschaftsraum. Zudem können damit negative klimatische Auswirkungen der zukünftigen Bebauung auf die Umgebung minimiert werden.
Durch den Bebauungsplan Nr. 467 werden die erforderlichen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Konzeption der Masterplanung in diesem Bereich umzusetzen.
Galerie
Bebauungsplan Nr. 467
Bebauungsplan Nr. 467 - Begründung
20a. Änderung des Flächennutzungsplans 2003
– Erweiterung Uni-Südgelände - Genehmigt seit 17.07.2025
Bebauungsplan Nr. 467
Bebauungsplan Nr. 467 - Begründung
20a. Änderung des Flächennutzungsplans 2003
– Erweiterung Uni-Südgelände - Genehmigt seit 17.07.2025
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