Änderung der Gemeindegrenze bei Tennenlohe

Stand: 20.01.2025

Verschiebung der Stadtgrenze dient im Wesentlichen der Vereinfachung von Verwaltungsverfahren für die Errichtung von Anlagen für die Stadt-Umland-Bahn.

In seiner Sitzung am Donnerstag hat der Stadtrat einer Änderung der Erlanger Gemeindegrenze im Stadtsüden zugestimmt. Eine unbesiedelte Fläche mit insgesamt 21.613 Quadratmetern (Gemarkung Tennenlohe) wird in das Stadtgebiet Nürnberg ausgegliedert.

Diese Grenzänderung wird erforderlich, um im Bereich der geplanten Trasse der Stadt-Umland-Bahn (StUB) südlich der Autobahn A3 und westlich der Bundesstraße B4 (im Bereich der Autobahnausfahrt Tennenlohe) die Flächen für die vorgesehene Haltestelle „Reutleser Straße“ in Verbindung mit einer Wendeschleife der StUB sowie einer Park-and-Ride-Anlage insgesamt auf dem Stadtgebiet Nürnberg zu platzieren. Dieser Bereich ist zugleich Endpunkt des ersten Planfeststellungsabschnitts der StUB, der dann insgesamt auf Nürnberger Gebiet zu liegen kommt. Die Regierung von Mittelfranken hat frühzeitig darauf hingewiesen, dass die Hochbauten einer solchen Anlage nicht durch eine Stadtgrenze geteilt sein sollten. Sie hat empfohlen, in einem solchen Fall rechtzeitig vor den Genehmigungsverfahren die Stadtgrenze entsprechend zu korrigieren.

Die Argumente für diese Änderung sind klar: 

  • Die vom bisherigen Verlauf der Stadtgrenze geschnittene vorgesehene Haltestelle „Reutleser Straße“ bedient die Nürnberger Stadtteile Reutles und Großgründlach. 
  • Die Autobahn hat eine hohe Trennwirkung des Bereichs gegenüber der Kernstadt Erlangen wie auch des nördlich der Autobahn A3 gelegenen Stadtteils Tennenlohe. 
  • Die Wendeschleife gehört zum Planfeststellungsabschnitt 1a der StUB, welcher ausschließlich die Streckenführung auf Nürnberger Stadtgebiet umfasst. Liegt auch die vorgesehene Wendeschleife mit Park-and-Ride-Anlage und Haltestelle vollständig in Nürnberg, ergibt sich eine Verschlankung des nötigen Verfahrens.

Die von der Maßnahme betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer wurden von der Stadt Erlangen angehört. Die Baulast für den betroffenen Teil des Reutleser Weges (ca. 130 m) als öffentlicher Feld- und Waldweg geht an die Stadt Nürnberg über. Die Gemeindegrenzänderung wird abschließend wirksam erst mit der Genehmigung durch die Regierung von Mittelfranken.

Weiterführende Informationen gibt es im Ratsinformationssystem im Internet.  


Die Stadt-Umland-Bahn

Bahn fährt durchs Grüne.

Wir bauen die StUB

Als nachhaltige und effiziente Verkehrsalternative soll die Stadt-Umland-Bahn (StUB) die Städte Nürnberg, Erlangen und Herzogenaurach und zusätzlich die Gemeinden östlich von Erlangen miteinander verbinden.

Amt für Stadtplanung und Mobilität

Amtsleitung: Tilmann Lohse

Anschrift

Gebbertstraße 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Außerhalb der regulären Öffnungszeiten können zusätzlich individuelle Termine vor Ort vereinbart werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon oder E-Mail auf.