Änderung der Geschossfläche melden

Stand: 11.09.2024

Eine wichtige Information zu den Baubeiträgen für die öffentliche Entwässerungsanlage

Auch für Grundstücke, die erstmalig vor 1980 erschlossen wurden und für die bereits ein Beitrag nach älterem Satzungsrecht bezahlt wurde, kann ein weiterer Beitrag zur Zahlung anfallen. Dies ist dann der Fall, wenn sich die Geschossfläche ändert. Dabei kommt es nicht auf den Umfang der Erweiterung an. Auch kleinere Bau-, Um- oder Ausbaumaßnahmen können zu einer erneuten Beitragszahlung führen. 

Der Beitragssatz beträgt 4,29 Euro je Quadratmeter Geschossfläche. Grundlage für die Berechnung ist die auf dem Grundstück maximal zulässige Geschossfläche. Wird diese überschritten, kann darüber hinaus ein zusätzlicher Beitrag entstehen.

Bei der Berechnung wird im Interesse der Beitragszahler die zum 1. Januar 2013 tatsächlich vorhandene Geschossfläche als bereits abgerechnet betrachtet. Falls zuvor schon mehr Fläche veranlagt und abgerechnet wurde, gilt sogar dieser höhere Flächenwert als bereits bezahlt.

Was Eigentümerinnen und Eigentümer tun müssen 

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Stadtgebiet bedeutet das, dass alle Geschossflächenerweiterungen dem Entwässerungsbetrieb mitzuteilen sind. Das gilt auch für Um- und Ausbauten auf dem Grundstück, für die keine Genehmigung nach Baurecht erforderlich ist. Dazu gehören zum Beispiel 

  • Dachgeschossausbauten
  • Errichtung von Wintergärten
  • Überdachung von Terrassen, Garagen oder Carports.

Grundlage für die mögliche erneute Beitragsberechnung ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erlangen (§ 6 Abs. 2).

Gut zu wissen: Kanalverstopfungen vermeiden

Feuchttuch wird aus Box gezogen.

Feuchttücher entsorgen

Kosmetikfeuchttücher und möglichst auch feuchte Toilettentücher bitte über den Restmüll und nicht über Toiletten zu entsorgen.

Sachbearbeitung Kanalbaubeiträge

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