Förderprogramm „Zuschuss für Umweltbildung/BNE“
Stand: 19.11.2024
Die Frist zum Einreichen eines Antrags ist jährlich der 31. März. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt 2025 erst nach Haushaltsgenehmigung. Sprechen Sie uns hierzu bitte an!
Unsere Förderschwerpunkte
Zweck der Zuwendungen ist die Förderung der Umweltbildung/Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Erlangen. Ihr Vorhaben muss unseren Förderrichtlinien (Download siehe unten oder Zusendung per Post) entsprechen, einen möglichst innovativen Ansatz verfolgen sowie einen Mehrwert für unsere Gesellschaft, Umwelt oder Natur beinhalten.
Gefördert werden Projekte und kontinuierliche Vorhaben, die
- sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung orientieren
- der Entwicklung von Nachhaltigkeitskompetenzen und Umweltbewusstsein dienen
- das Engagement unterschiedlicher Zielgruppen für eine ökologisch und sozial gerechte Entwicklung verbessern
- Impulse für eine zukunftsorientierte Umwelt- und Nachhaltigkeitsbildung geben.
Wir fördern ausschließlich Projekte mit einem Schwerpunkt im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (Umweltbildung und Globales Lernen), die in den Bereichen Mensch & Natur wirken. Die Grundsätze dieser Förderung sind die 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen sowie die Kompetenzentwicklung gemäß den zwölf Zielsetzungen der BNE.
Bildungsprojekte können z.B. umfassen:
- Umwelt- und Klimaschutz
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Schutz und Erhalt der Artenvielfalt
- Erhaltung und Förderung der Vielfalt von Ökosystemen
- Förderung der biologischen Landwirtschaft und des Tierschutzes
- Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe
- Re- und Upcycling, Urban Gardening
- Wasserschutz
- Globale Gerechtigkeit
Insbesondere schätzen wir Projekte,
- bei denen die Herangehensweise einen Vierklang aus kultureller, sozialer, ökologischer und ökonomischer Sichtweise bildet und
- globale Perspektiven einbezieht.
Sehen Sie von einer Antragstellung ab, wenn Ihr Vorhaben
- nicht den Förderrichtlinien entspricht
- kein Bildungsprojekt für Nachhaltigkeit ist oder
- inhaltlich nicht zu unserem Förderschwerpunkt passt.
Antrag und Verwendungsnachweis
Das Antragsformular wurde komplett neu überarbeitet. Grund ist die Neukonzeption des Antrags, die Ausweitung der Förderung auf freiberuflich tätige Umweltpädagog*innen und die Erhöhung der Mittel.
Im Downloadbereich finden Sie das Antragsformular sowie einen Vordruck für den Verwendungsnachweis zum Download. Sollten Sie die Formulare nicht selbst herunterladen und/oder ausdrucken können, senden wir Ihnen diese gerne postalisch zu. Beide Formulare können Sie digital ausfüllen, lediglich für die Unterschrift muss der Antrag ausgedruckt werden.
Übermitteln Sie den Antrag gescannt entweder per Upload datensicher über einen Securecloud-Link, den wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen. Alternativ stehen Ihnen der (nicht datensichere) Versand per Email oder per Post zur Verfügung.
Zukünftig wird auch eine Antragstellung via Online-Formular möglich sein.
Die Frist zum Einreichen eines Antrags ist jährlich der 31. März. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt 2025 erst nach Haushaltsgenehmigung. Sprechen Sie uns hierzu bitte an!
Datenschutzhinweise
Hier finden Sie die Datenschutzerklärung, die sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Internetauftritts bezieht, einschließlich der dort angebotenen Dienste.
Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie uns unter den unter www.erlangen.de/dsgvo genannten Kontaktdaten erreichen (Datenschutzerklärung).
Hier finden Sie viele Antworten auf Ihre eventuellen Fragen zur Förderung. Sollten Fragen unbeantwortet bleiben, kontaktieren Sie uns.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Das Förderprogramm Zuschuss für Umweltbildung besteht seit 2016 und wurde zur Förderperiode 2020 zum Zweck der Umweltbildung gegen den Klimanotstand finanziell aufgestockt. Für die Förderperiode 2023 erfolgte die Ausweitung auf Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE: Umweltbildung und Globales Lernen) und eine nochmalige Mittelerhöhung im Zuge des Klima-Aufbruchs.
Die Frist zur Einreichung eines Förderantrags ist einmal jährlich zum 31. März für Projekte im laufenden Kalenderjahr, wenn nicht anders auf der Website kommuniziert. Sollten die beantragten Fördermittel das zur Verfügung stehende Budget nicht ausschöpfen, behalten wir uns vor, nach Fristende weitere Anträge anzunehmen. Bis 31.03. eingereichte Anträge werden unabhängig vom Zeitpunkt der Antragseinreichung vollumfänglich berücksichtigt. Später eingehende Anträge werden bearbeitet, sofern der Fördertopf noch nicht ausgeschöpft ist. Wir empfehlen nach dem 31.03. eine vorherige Kontaktaufnahme, um die Mittelverfügbarkeit abzuklären. Die Zuschussvergabe erfolgt nach vorhandenen Mitteln sowie nach dem 31.03. nach Antragseingang („Windhundprinzip“). Ist das Fördervolumen erschöpft, ist keine Bezuschussung mehr möglich.
Die Förderhöhe ist nicht beschränkt. Üblich sind Fördersummen zwischen 200 und 5.000 € pro Jahr und Projekt.
Wir erwarten, dass das Verhältnis der beantragten Höhe zu den eigenen vorhandenen finanziellen Ressourcen angemessen ist oder dass Sie bzw. Ihre Organisation ein Projekt dieser Größenordnung bereits erfolgreich durchführen konnte. Zuschüsse können nur gewährt werden, wenn das Vorhaben ohne die Bezuschussung nicht oder nicht im angemessenen Umfang durchgeführt werden könnte.
Sie dürfen keine Mehrfach-Förderanträge für dasselbe Projekt bei unterschiedlichen Förderprogrammen stellen (Doppelförderung). Erlaubt sind geteilte Förderungen durch unterschiedliche Förderpartner*innen.
Über die Verwendung der Zuschüsse ist ein vollständiger Nachweis zu führen.
Die von uns bereitgestellten Fördermittel müssen innerhalb des Förderzeitraums (im Antragsjahr bis 31.12.) verwendet werden. Sie nennen im Antrag darüber hinaus Ihre individuellen Start- und Enddaten des Projekts.
Das Vorhaben darf bereits auf eigenes Risiko begonnen haben. Ihr Vorhaben selbst darf natürlich längerfristig andauern oder auch auf unbefristete Zeit angelegt sein.
Losgelöst von der obigen Frist, sind die geförderten Organisationen und Personen grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, den Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung gem. § 55 AO einzuhalten.
Ja, eine Einreichung per E-Mail ist möglich; hierzu steht eine Druckversion (PDF-Dokument) zum Download zur Verfügung. Alternativ steht Ihnen das schriftliche Stellen des Förderantrags und das Einreichen per Post zur Verfügung. Beide Male ist der Antrag zu unterschreiben. Üblich ist jedoch die Antragstellung via Online-Formular ohne Unterschrift. Eine zusätzliche Einreichung des Förderantrags per Post ist nicht gewünscht. Eine telefonische Vorstellung Ihres Vorhabens ist nicht erforderlich.
Die Stadt Erlangen/BNE-Förderung fördert Organisationen oder Einzelpersonen,
- die vom Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind ODER
- die nicht-kommerzielle Zwecke verfolgen.
Die Organisationen müssen ihren Sitz in Deutschland haben und in Erlangen tätig sein; Letzteres gilt auch für Einzelpersonen. Die Aktivitäten müssen mit den Förderschwerpunkten der Stadt Erlangen im Einklang stehen.
Eine Förderung bezieht sich ausschließlich auf die genannten Projekte bzw. das aktuelle Kalenderjahr. Ansprüche auf künftige Förderung bestehen nicht.
Ein Eigenanteil sollte nach Möglichkeit Teil der Gesamtkosten des Projekts sein.
Er kann durch eigene Geldmittel (Mitgliedsbeiträge, Rücklagen) oder Drittmittel anderer Fördermittelgeber (z.B. Spenden, weitere beantragte Fördermittel) erbracht werden.
Teile des Eigenanteils können auch in Form von ehrenamtlicher Arbeit (kalkulatorisch 15 € pro Stunde) eingebracht werden.
Unser unabhängiger Beirat entscheidet über die Vergabe der Fördermittel. Der Beirat tagt in der Regel im April des Förderjahrs. Die Vergabe erfolgt nach dem Vorbild der Kulturförderung: Unter Berücksichtigung des Gesamtvolumens der Fördermittel und der eingegangenen Anträge werden die Mittel vom Amt für Umweltschutz und Energiefragen nach fachlicher Gewichtung zugewiesen. Dies erfolgt im Einvernehmen mit dem Umwelt- und Klimaschutzreferat.
Zweck der Zuwendungen ist die Förderung nachhaltiger Entwicklung durch Bildung (Umweltbildung und Globales Lernen) in Erlangen.
Gefördert werden Projekte und kontinuierliche Vorhaben, die sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung orientieren, der Entwicklung von Nachhaltigkeitskompetenzen und Umweltbewusstsein dienen und geeignet sind, das Engagement unterschiedlicher Zielgruppen für eine ökologisch und sozial gerechte Entwicklung zu verbessern sowie Impulse für eine zukunftsorientierte Umwelt- und Nachhaltigkeitsbildung zu geben.
Folgende Kriterien werden angelegt:
- Bildung für nachhaltige Entwicklung: Vermittelt Ihr Projekt ökologische Inhalte im Kontext kultureller, sozialer und ökonomischer Aspekte und trägt zur Kompetenzentwicklung der Zielgruppe bei? Haben Sie die globalen Nachhaltigkeitsziele im Blick (17 SDGs)?
- Relevanz und Vorbildcharakter: Ist Ihr Projekt wichtig für unsere Gesellschaft und unseren Planeten? Ist es von erheblichem öffentlichem Interesse?
- Wirkung: Welchen Unterschied macht der Beitrag der BNE-Förderung?
- Nachhaltigkeit und Zukunftsorientierung: Wie langfristig ist das Projekt in seiner Wirkung angelegt? Wirkt Ihr Projekt über den Förderzeitraum hinaus? Ist es skalierbar?
- Anschaulichkeit und Handlungsorientierung: Bezieht Ihr Projekt Herz, Hand und Verstand mit ein?
Weitere für die Förderung relevante Kriterien sind:
- Gesamtkonzept: Ist Ihr Projekt ganzheitlich angelegt und trägt sogar zur Umsetzung des Whole Institution Approachs bei? Nehmen Sie Nachhaltigkeit rundum in den Blick?
- Zielgruppenorientierung: Ist Ihr Projekt abgestimmt auf den jeweiligen Bildungsbereich von der frühkindlichen bis zur beruflichen Bildung (Kita, Schule, berufsbildende Schule, Hochschule, Verein, Arbeit)?
- Kommunalbezug: Wird Ihr Projekt auf dem Gebiet der Stadt Erlangen umgesetzt?
- Resonanz/Reichweite: Wie viele Personen profitieren von der Förderung?
- Wirtschaftlichkeit: Werden die angefragten Fördermittel effizient eingesetzt?
- Unabhängigkeit: Über welche weiteren Mittel verfügt Ihre Organisation? Bestehen ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse?
- Transparenz: Welche Strategien zur Kommunikation des Projekts gegenüber der Öffentlichkeit wenden Sie an?
Von einer Förderung generell ausgeschlossen sind beispielsweise:
- Projekte zum Zweck der Wirtschaftsförderung sowie Projekte, die der Gewinnerzielung dienen.
- Projekte, für die bereits vollumfängliche anderweitige Förderungen beantragt bzw. bewilligt wurden (Doppelförderung) sowie Projekte, die gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen.
Wir bitten Sie herzlich, bei der Erlanger Stadtgesellschaft für eine Sichtbarkeit Ihrer Projektförderung zu sorgen. Kommunizieren Sie unsere Förderung – fragen Sie das städtische Logo an und nennen Sie uns in Pressemitteilungen, Beschilderungen, Social Media-Nachrichten u.ä.
Wir möchten die Öffentlichkeit ebenfalls über die Förderung Ihres Projektes informieren und bitten Sie daher, uns zu diesem Zweck geeignetes Material inkl. Beschriftung (Fotos, Videos, Verlinkungen etc.) zu Ihrem Projekt unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Mit der Übermittlung räumen Sie uns ein einfaches, räumliches, inhaltliches und zeitliches unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Sie versichern uns, dass Ihnen ggf. die entsprechenden Einwilligungen der auf den Bildern abgelichteten Personen vorliegen.
Die Projektbeschreibung und Fotos werden ggf. auf der städtischen Webseite veröffentlicht. Datenschutzhinweise zur Einwilligungserklärung in die Erstellung und Veröffentlichung von Filmaufnahmen, Tonaufnahmen und Fotografien stehen unter erlangen.de/aktuelles/bne-foerderung zur Verfügung.
Die geförderte Organisation bzw. Person ist zu einer ordentlichen Buchführung und zur Aufbewahrung sämtlicher Rechnungen und Kostennachweise verpflichtet. Die Fördermittel des Umweltamts sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen. Die kalkulierten Ausgaben und Einnahmen für das Projekt müssen angemessen und nachvollziehbar sowie realistisch und realisierbar sein.
Änderungen des Verwendungszwecks nach Gewährung der Fördermittel sind dem Umweltamt unverzüglich über E-Mail anzuzeigen und abzustimmen. Ebenso ist für zeitliche, inhaltliche, finanzielle oder sonstige relevante Änderungen im Projektablauf – auch innerhalb der Kostenarten – die Zustimmung des Umweltamts über E-Mail einzuholen, sobald die Änderungen der geförderten Organisation bzw. Person bekannt werden. Die geförderte Organisation ist verpflichtet, die Fördermittel zurückzuzahlen, wenn sie nicht dem Förderantrag zweckentsprechend verwendet wurden.
Nicht verbrauchte und/oder nicht dem Bewilligungszweck entsprechend verwendete Zuwendungen sowie solche beim Fehlen nachprüfbarer Unterlagen müssen nach Aufforderung ggf. einschließlich Zinsen wieder zurückgezahlt werden. Deshalb raten wir, die Ausgaben und Einnahmen im Antrag bestmöglich zu kalkulieren.
Der zu erstattende Betrag ist vom Eintritt der Unwirksamkeit des Verwaltungsakts an u.U. mit drei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verzinsen. Von der Geltendmachung des Zinsanspruchs kann insbesondere dann abgesehen werden, wenn der Begünstigte die Umstände, die zur Rücknahme, zum Widerruf oder zur Unwirksamkeit des Verwaltungsakts geführt haben, nicht zu vertreten hat und den zu erstattenden Betrag innerhalb der von der Stadt Erlangen/Umweltamt festgesetzten Frist leistet.
Antragstellung: zu senden bis 31.03. des jeweiligen Förderjahrs per Onlineformular (oder Email oder postalisch) an das Umweltamt, wenn nicht abweichend auf der Website kommuniziert
Förderbescheid: wird bis April/Mai des jeweiligen Förderjahrs an den Antragstellenden postalisch zugestellt
Auszahlung der Fördersumme: wird innerhalb von 12 Wochen nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids auf das angegebene Konto überweisen
Projektdurchführung: möglich bis 31.12. desselben Förderjahrs
Verwendungsnachweis: einzureichen bis 31.03. des Folgejahrs.
Bei Verzögerungen im Projektablauf sprechen Sie uns bitte rechtzeitig an. Sollte es zu Rücküberweisungsforderungen kommen, leisten Sie diese bitte nicht unaufgefordert.
Über die Verwendung der erhaltenen Zuschüsse wird ein schriftlicher Nachweis mit Abrechnung und Projektbericht benötigt. Bitte füllen Sie nach Ablauf des von uns geförderten Zeitraums (spätestens bis 31.03. des Folgejahrs) die Projektauswertung (Vordruck unter www.erlangen.de/aktuelles/bne-foerderung) aus und senden Sie diese per Onlineformular oder per Email/postalisch und unterschrieben zu.