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Bürgerentscheid zur Wohnnutzung am 29. Juni

Stand: 03.04.2025

Am 29. Juni entscheiden die Erlanger Bürgerinnen und Bürger über das Bürgerbegehren „Wohnraum in Hindenburgstraße und Umgebung erhalten“.

Abstimmungsfrage

Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Erlangen für das Gebiet, welches durch Bismarckstraße, Hindenburgstraße, Universitätsstraße und östliche Stadtmauerstraße begrenzt wird, alle zulässigen Mittel im eigenen Wirkungskreis einsetzt, um die noch vorhandene Wohnbebauung zu sichern und zu stärken, indem dort, wo bisher nur Wohnnutzung genehmigt wurde, auch in Zukunft nur Wohnnutzung zulässig sein soll?“

Prüfung der Zulässigkeit

Die Bayerische Gemeindeordnung sieht vor, dass der Stadtrat die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens formal feststellen muss. Nach Prüfung der gesammelten 5.249 Unterschriften durch das Wahlamt wurde bestätigt, dass die gesetzlich geforderte Mindestanzahl von 4.228 gültigen Unterschriften erreicht wurde. Zudem wurde festgestellt, dass das Anliegen des Bürgerbegehrens auch inhaltlich zulässig ist.

Termin

Der Bürgerentscheid muss innerhalb von drei Monaten nach der Zulässigkeitsentscheidung stattfinden. Diese Frist kann im Einvernehmen mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens verlängert werden. Daher findet die Abstimmung nach den Pfingstferien am Sonntag, 29. Juni, statt.


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FAQ Bürgerentscheid

Am 29. Juni entscheiden die Erlanger Bürgerinnen und Bürger über das Bürgerbegehren „Wohnraum in Hindenburgstraße und Umgebung erhalten“. Hier gibt es FAQ - Antworten auf häufige Fragen.