Bürgerentscheid 29. Juni
Stand: 07.07.2025
Am 29. Juni haben die Erlanger Bürgerinnen und Bürger über das Bürgerbegehren „Wohnraum in Hindenburgstraße und Umgebung erhalten“ entschieden. Hier gibt es alle Informationen.
Eine Mehrheit der abstimmenden Erlangerinnen und Erlanger hat am Sonntag, 29. Juni, beim Bürgerentscheid „Wohnraum in Hindenburgstraße und Umgebung erhalten“ mit „Ja“ gestimmt. Von 82.389 abstimmungsberichtigten Personen nutzten 19.264 ihr Stimmrecht. Die Wahlbeteiligung lag bei 23,4 Prozent. Die Frage des Bürgerentscheids lautete: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Erlangen für das Gebiet, welches durch Bismarckstraße, Hindenburgstraße, Universitätsstraße und Östliche Stadtmauerstraße begrenzt wird, alle zulässigen Mittel im eigenen Wirkungskreis einsetzt, um die noch vorhandene Wohnbebauung zu sichern und zu stärken, indem dort, wo bisher nur Wohnnutzung genehmigt wurde, auch in Zukunft nur Wohnnutzung zulässig sein soll?“
Mit Ja stimmten 9.930 Stimmberechtigte (51,7 Prozent), mit Nein 9.287 Stimmberechtigte (48,3 Prozent). Damit setzt sich die Stadt das Ziel, die heute im Gebiet vorhandene Wohnbebauung zu sichern. Das betrifft auch die Wohnheime, die nach den Plänen des Uniklinikums in Zukunft in Einrichtungen des Krankenhauses oder der medizinischen Fakultät umgewandelt werden sollen.
Hier kann das Endergebnis aufgerufen werden, auch für einzelne Wahlbezirke
FAQ - Antworten auf häufige Fragen
Die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger können bei einem Bürgerentscheid über eine Angelegenheit entscheiden, die nur das Gemeindegebiet betrifft. Bevor es jedoch zu einem Bürgerentscheid kommt, müssen die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger den Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren).
Das konkrete Verfahren
Bei der Stadt wurden am 10. März Unterschriftenlisten zur Prüfung des Bürgerbegehrens „Wohnraum in Hindenburgstraße und Umgebung erhalten“ eingereicht.
Die Bayerische Gemeindeordnung sieht vor, dass der Stadtrat die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens formal feststellen muss. Nach Prüfung der gesammelten 5.249 Unterschriften durch das Wahlamt wurde bestätigt, dass die gesetzlich geforderte Mindestanzahl von 4.228 gültigen Unterschriften erreicht wurde. Zudem wurde festgestellt, dass das Anliegen des Bürgerbegehrens auch inhaltlich zulässig ist. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 27. März beschlossen.
Der Bürgerentscheid muss innerhalb von drei Monaten nach der Zulässigkeitsentscheidung stattfinden. Diese Frist kann im Einvernehmen mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens verlängert werden. Daher findet die Abstimmung nach den Pfingstferien am Sonntag, 29. Juni, statt.
Dieses Verfahren ist in Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung geregelt.
Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses des Stadtrats und kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Ausnahme: die dem Bürgerentscheid zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage hat sich wesentlich geändert.
Der Bürgerentscheid muss innerhalb von drei Monaten nach der Zulässigkeitsentscheidung stattfinden. Diese Frist kann im Einvernehmen mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens verlängert werden. Daher findet die Abstimmung nach den Pfingstferien am Sonntag, 29. Juni, statt. Sie wird vom Wahlamt (Bürgeramt) durchgeführt.
Jeder, der abstimmen darf, hat eine Stimme und erhält eine Abstimmungsbenachrichtigung. Alle Abstimmungsberechtigten erhalten diese bis spätestens 7. Juni 2025. Wenn Sie bis dahin keine Abstimmungsunterlagen bekommen haben, können Sie sich an das Wahlamt wenden unter den Rufnummern
- 09131/862208 oder
- 09131/86-1608.
Stimmberechtigt sind alle Personen, die am 29. Juni 2025
- Unionsbürger sind
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- sich seit mindestens zwei Monaten in der Stadt Erlangen mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten
- nicht durch straf- oder zivilgerichtliche Entscheidungen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Alle Abstimmungsberechtigten sind im Bürgerverzeichnis eingetragen.
Alle Abstimmungsberechtigten haben eine Stimme. Sie erhalten bis spätestens 7. Juni 2025 eine Abstimmungsbenachrichtigung. Für die Stimmabgabe gibt es zwei Möglichkeiten:
- Abstimmen im Abstimmungslokal
Auf der Abstimmungsbenachrichtigung steht der Abstimmungsraum, in dem am 29. Juni von 8:00 bis 18:00 Uhr abgestimmt werden kann. Mitzubringen sind die Abstimmungsbenachrichtigung und ein Identitätsausweis oder Pass. - Abstimmen per Brief (Briefwahl)
Hier ist der Gang in den Abstimmungsraum nicht notwendig. Die Stimme wird vorher per Brief abgegeben. Mehr Informationen zur Briefabstimmung gibt es unter "Wie geht das mit der Abstimmung per Brief?"
Der Musterstimmzettel: Alle Abstimmungsberechtigten haben für die Abstimmung eine Stimme (Foto: Pressestelle cz)
Die Stimmabgabe erfolgt vorab per Brief oder persönlich im Rathaus. Briefabstimmungsunterlagen können bis einschließlich Freitag, 27. Juni, 15:00 Uhr, persönlich (oder durch Dritte mit Vollmacht) im Kleinen Sitzungssaal im 1. OG des Rathauses abgeholt werden.
Aufgrund der zeitlichen Nähe zum Abstimmungstag am Sonntag, 29. Juni, ist die Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen per Post, Fax oder Mail nicht mehr ratsam. Online können entsprechende Anträge seit Dienstag, 24. Juni, ebenfalls nicht mehr gestellt werden. Auch wegen den Postlaufzeiten wird an die rechtzeitige Rücksendung der grünen Abstimmungsbriefe erinnert.
Wer Briefabstimmungsunterlagen beantragt hat, sie jedoch noch nicht erhalten hat, kann sich noch bis spätestens 28. Juni 2025, 12.00 Uhr, melden. Wenden Sie sich in diesen Fällen umgehend an das Wahlamt!
Frist zur Abgabe Abstimmungsbrief: 29. Juni, 18:00 Uhr
Der Abstimmungsbrief muss bis zum 29. Juni 2025, 18.00 Uhr, bei der Stadt Erlangen eingegangen sein. Bitte bringen Sie diesen beim Postversand rechtzeitig zur Post. Die Abgabe bis 29. Juni 2025, 18.00 Uhr, ist auch möglich
- persönlich im Bürgeramt, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen
- durch Einwurf in den Hausbriefkasten am Rathauseingang.
Abstimmungsbriefe, die am Abstimmungstag nach 18:00 Uhr eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Abstimmungsvorstände in den Ortsteilen nehmen keine Abstimmungsbriefe an.
Bei Versendung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist der Abstimmungsbrief nicht freizumachen.
Wünschen Sie eine besondere Beförderungsform, zum Beispiel Expressbrief oder Einschreiben, müssen Sie das dafür fällige zusätzliche Leistungsentgelt selbst tragen.
Bei einer Rücksendung aus dem Ausland muss für den Abstimmungsbrief das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt bezahlt werden.
Wegweiser für die Briefabstimmung
- Den weißen Stimmzettel persönlich und unbeobachtet kennzeichnen; Sie haben eine Stimme.
- Den Stimmzettel gefaltet in den amtlichen (grünen) Abstimmungsumschlag stecken und zukleben. Den (weißen) Abstimmungsschein nicht in den Abstimmungsumschlag stecken.
- „Erklärung zur Briefabstimmung“ auf dem Abstimmungsschein mit Datum und Unterschrift versehen.
- Folgende Unterlagen in den grünen Abstimmungsbriefumschlag stecken:
– den verschlossenen Abstimmungsumschlag mit dem darin befindlichen Stimmzettel und
– den Abstimmungsschein.
Der Abstimmungsschein darf sich nicht im Abstimmungsumschlag befinden! - Den grünen Abstimmungsbriefumschlag zukleben, unfrankiert (im Ausland frankiert) versenden oder
beim Bürgeramt/Wahlamt der Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen abgeben.
Erreichbarkeit Wahlamt
Ab Montag, 2. Juni, ist das Wahlamt erreichbar unter der Telefonnummer 09131 / 86 -3300 zu folgenden Zeiten:
- montags, dienstags, donnerstags von 8.00 bis 15.30 Uhr
- mittwochs und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr.
Auf Basis von Schnellmeldungen sind erste Ergebnisse am Abstimmungstag ab 19:00 Uhr zu erwarten.
Hier können am Abstimmungstag die Ergebnisse aufgerufen werden.
Sie finden sich in Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung.
Sie können auch hier aufgerufen werden.
Wahlamt
Das Wahlamt wird etwa ein halbes Jahr vor allgemeinen Abstimmungen (Bürger- und Volksentscheiden) sowie Wahlen (Kommunal-, Bezirks-, Landtags- und Europawahlen) temporär eingerichtet. Zuständig für die allumfassende Durchführung - beispielsweise Wählerverzeichnis, Wahllokale, Wahlhelfende, Wahlbenachrichtigung, Briefwahl und weiteres.
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Öffnungszeiten
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