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Bürgerentscheid 29. Juni

Stand: 23.05.2025

Am 29. Juni entscheiden die Erlanger Bürgerinnen und Bürger über das Bürgerbegehren „Wohnraum in Hindenburgstraße und Umgebung erhalten“. Hier gibt es alle Informationen.

Am Sonntag, den 29. Juni 2025, findet in Erlangen ein Bürgerentscheid über die weitere Entwicklung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 475 – nordwestlich des Lorlebergplatzes – zwischen Bismarckstraße, Hindenburgstraße, Universitätsstraße und Östlicher Stadtmauerstraße statt. Die Frage lautet:

„Sind Sie dafür, dass die Stadt Erlangen für das Gebiet, welches durch Bismarckstraße, Hindenburgstraße, Universitätsstraße und Östliche Stadtmauerstraße begrenzt wird, alle zulässigen Mittel im eigenen Wirkungskreis einsetzt, um die noch vorhandene Wohnbebauung zu sichern und zu stärken, indem dort, wo bisher nur Wohnnutzung genehmigt wurde, auch in Zukunft nur Wohnnutzung zulässig sein soll?“

Die Frage können Sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten.

Das Wort ja.


Stimmen Sie mit „Ja“, sprechen Sie sich dafür aus, dass sich die Stadt das Ziel setzt, im Bebauungsplanverfahren beziehungsweise mit baurechtlichen Mitteln die heute im Gebiet vorhandene Wohnbebauung zu sichern. Das betrifft auch die Wohnheime, die nach den Plänen des Uniklinikums in Zukunft in Einrichtungen des Krankenhauses oder der medizinischen Fakultät umgewandelt werden sollen.


Das Wort nein.


Stimmen Sie mit „Nein“, sprechen Sie sich dafür aus, dass das Bebauungsplanverfahren mit den bisherigen Zielen fortgesetzt wird, das heißt Wohnbebauung zu sichern und gleichzeitig die Entwicklung des Uniklinikums zu ermöglichen, auch wenn dafür nach den Plänen des Uniklinikums Wohnheime in Einrichtungen des Krankenhauses oder der medizinischen Fakultät umgewandelt werden könnten.

Beim Bürgerentscheid stimmen Sie über die künftige Entwicklung im Gebiet zwischen Bismarckstraße, Hindenburgstraße, Universitätsstraße und Östlicher Stadtmauerstraße ab. Dort gibt es Einrichtungen des Uniklinikums, Wohnhäuser, Wohnheime, Gewerbe und andere Nutzungen. Das Uniklinikum und die medizinische Fakultät möchten Gebäude in der Östlichen Stadtmauerstraße in Zukunft für den Krankenhausbetrieb nutzen. Bisher befinden sich dort Wohnheime für Auszubildende. Das Gebiet ist Teil des Masterplans, den das Uniklinikum für seine zukünftige Entwicklung erarbeitet hat. Es ist geplant, die Einrichtungen, die für die Versorgung der Patient*innen wichtig sind, im Zentrum des Klinikgeländes unterzubringen. Umliegend folgen Einrichtungen mit direktem Bezug zur Krankenversorgung (Patient*innennahe Forschung/Lehre/IT/Technik/Verwaltung). Dadurch sollen die innere Organisation möglichst gut und die Wege möglichst kurz sein. Aufgaben ohne diesen Zusammenhang, zum Beispiel Wohnungen, sollen andernorts untergebracht werden. Der Stadtrat hat 2019 und 2023 beschlossen, den Masterplan des Uniklinikums zu unterstützen. Um die Entwicklung des Uniklinikums und der medizinischen Fakultät im Gebiet zu ermöglichen, wird das Baurecht aus dem Jahr 1938 angepasst. Gleichzeitig sollen die anderen Nutzungen entlang der Hindenburgstraße und die bestehende Wohnnutzung im Bereich Bismarckstraße/Lorlebergplatz gesichert werden. 2019 hat der Stadtrat dafür die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 475 beschlossen. Dabei werden alle Themen betrachtet und die Bürger*innen können ihre Ideen einbringen. Am Ende entscheidet der Stadtrat über den Bebauungsplan.

Kurz und einfach
Bei einem Bürgerentscheid stimmen die Bürger*innen selbst über eine Sache ab. Am 29. Juni 2025 gibt es in Erlangen einen Bürgerentscheid über die künftige Entwicklung im Gebiet zwischen Bismarckstraße, Hindenburgstraße, Universitätsstraße und Östlicher Stadtmauerstraße.

Hier: Infoblatt Bürgerentscheid Wohnraum

Mehr lesen

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Bürgerentscheid zur Wohnnutzung am 29. Juni

Der Bürgerentscheid muss innerhalb von drei Monaten nach der Zulässigkeitsentscheidung stattfinden. Diese Frist kann im Einvernehmen mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens verlängert werden. Daher findet die Abstimmung nach den Pfingstferien am Sonntag, 29. Juni, statt

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Argumente der Vertreter*innen des Bürgerbegehrens

(Sie stimmen beim Bürgerentscheid mit „Ja“)

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Argumente des Stadtrats (Beschluss vom 30. April 2025)

(Sie stimmen beim Bürgerentscheid mit „Nein“)

FAQ - Antworten auf häufige Fragen

Wahlamt

Das Wahlamt wird etwa ein halbes Jahr vor allgemeinen Abstimmungen (Bürger- und Volksentscheiden) sowie Wahlen (Kommunal-, Bezirks-, Landtags- und Europawahlen) temporär eingerichtet. Zuständig für die allumfassende Durchführung - beispielsweise Wählerverzeichnis, Wahllokale, Wahlhelfende, Wahlbenachrichtigung, Briefwahl und weiteres.

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