FAQ Bürgerentscheid
Stand: 07.04.2025
Am 29. Juni entscheiden die Erlanger Bürgerinnen und Bürger über das Bürgerbegehren „Wohnraum in Hindenburgstraße und Umgebung erhalten“. Hier gibt es FAQ - Antworten auf häufige Fragen.
Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Erlangen für das Gebiet, welches durch Bismarckstraße, Hindenburgstraße, Universitätsstraße und östliche Stadtmauerstraße begrenzt wird, alle zulässigen Mittel im eigenen Wirkungskreis einsetzt, um die noch vorhandene Wohnbebauung zu sichern und zu stärken, indem dort, wo bisher nur Wohnnutzung genehmigt wurde, auch in Zukunft nur Wohnnutzung zulässig sein soll?“
FAQ - Antworten auf häufige Fragen
Die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger können bei einem Bürgerentscheid über eine Angelegenheit entscheiden, die nur das Gemeindegebiet betrifft. Bevor es jedoch zu einem Bürgerentscheid kommt, müssen die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger den Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren).
Das konkrete Verfahren
Bei der Stadt wurden am 10. März Unterschriftenlisten zur Prüfung des Bürgerbegehrens „Wohnraum in Hindenburgstraße und Umgebung erhalten“ eingereicht.
Die Bayerische Gemeindeordnung sieht vor, dass der Stadtrat die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens formal feststellen muss. Nach Prüfung der gesammelten 5.249 Unterschriften durch das Wahlamt wurde bestätigt, dass die gesetzlich geforderte Mindestanzahl von 4.228 gültigen Unterschriften erreicht wurde. Zudem wurde festgestellt, dass das Anliegen des Bürgerbegehrens auch inhaltlich zulässig ist. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 27. März beschlossen.
Der Bürgerentscheid muss innerhalb von drei Monaten nach der Zulässigkeitsentscheidung stattfinden. Diese Frist kann im Einvernehmen mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens verlängert werden. Daher findet die Abstimmung nach den Pfingstferien am Sonntag, 29. Juni, statt.
Dieses Verfahren ist in Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung geregelt.
Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses des Stadtrats und kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Ausnahme: die dem Bürgerentscheid zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage hat sich wesentlich geändert.
Der Bürgerentscheid muss innerhalb von drei Monaten nach der Zulässigkeitsentscheidung stattfinden. Diese Frist kann im Einvernehmen mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens verlängert werden. Daher findet die Abstimmung nach den Pfingstferien am Sonntag, 29. Juni, statt. Sie wird vom Wahlamt (Bürgeramt) durchgeführt.
Jeder, der abstimmen darf, hat eine Stimme und erhält eine Abstimmungsbenachrichtigung. Alle Abstimmungsberechtigten erhalten diese spätestens in der ersten Juni-Woche.
Stimmberechtigt sind alle Personen, die am 29. Juni 2025
- Unionsbürger sind
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- sich seit mindestens zwei Monaten in der Stadt Erlangen mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten
- nicht durch straf- oder zivilgerichtliche Entscheidungen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Alle Abstimmungsberechtigten sind im Bürgerverzeichnis eingetragen.
Jeder, der abstimmen darf, hat eine Stimme und erhält eine Abstimmungsbenachrichtigung. Alle Abstimmungsberechtigten erhalten diese spätestens in der ersten Juni-Woche. Für die Stimmabgabe gibt es zwei Möglichkeiten:
- Abstimmen im Abstimmungslokal
Auf der Abstimmungsbenachrichtigung steht der Abstimmungsraum, in dem am 29. Juni von 8:00 bis 18:00 Uhr abgestimmt werden kann. Mitzubringen sind die Abstimmungsbenachrichtigung oder ein Identitätsdokument wie Ausweis oder Pass. - Abstimmen per Brief
Hier ist der Gang in den Abstimmungsraum nicht notwendig. Die Stimme wird vorher mit einem Brief abgegeben. Die genauen Fristen für die Beantragung per Brief und bis wann die Briefe bei der Stadt Erlangen eingehen müssen, werden noch bekanntgegeben.
Hier ist der Gang in den Abstimmungsraum am Abstimmungstag (29. Juni) nicht notwendig. Möglich ist die Stimmabgabe vorab per Brief oder persönlich im Rathaus. Die genauen Fristen für die Beantragung per Brief und bis wann die Briefe bei der Stadt Erlangen eingehen müssen, werden noch bekanntgegeben.
Erste Ergebnisse zum Bürgerentscheid auf Basis von Schnellmeldungen sind am Abstimmungstag ab 19:00 Uhr zu erwarten. Sie werden auf der Homepage aufrufbar sein.
Sie finden sich in Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung.
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Wahlamt
Das Wahlamt wird etwa ein halbes Jahr vor allgemeinen Abstimmungen (Bürger- und Volksentscheiden) sowie Wahlen (Kommunal-, Bezirks-, Landtags- und Europawahlen) temporär eingerichtet. Zuständig für die allumfassende Durchführung - beispielsweise Wählerverzeichnis, Wahllokale, Wahlhelfende, Wahlbenachrichtigung, Briefwahl und weiteres.
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