Bürgerentscheid 29. Juni
Stand: 23.05.2025
Am 29. Juni entscheiden die Erlanger Bürgerinnen und Bürger über das Bürgerbegehren „Wohnraum in Hindenburgstraße und Umgebung erhalten“. Hier gibt es alle Informationen.
Am Sonntag, den 29. Juni 2025, findet in Erlangen ein Bürgerentscheid über die weitere Entwicklung im Bereich des Bebauungsplans Nr. 475 – nordwestlich des Lorlebergplatzes – zwischen Bismarckstraße, Hindenburgstraße, Universitätsstraße und Östlicher Stadtmauerstraße statt. Die Frage lautet:
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Erlangen für das Gebiet, welches durch Bismarckstraße, Hindenburgstraße, Universitätsstraße und Östliche Stadtmauerstraße begrenzt wird, alle zulässigen Mittel im eigenen Wirkungskreis einsetzt, um die noch vorhandene Wohnbebauung zu sichern und zu stärken, indem dort, wo bisher nur Wohnnutzung genehmigt wurde, auch in Zukunft nur Wohnnutzung zulässig sein soll?“
Die Frage können Sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten.
Stimmen Sie mit „Ja“, sprechen Sie sich dafür aus, dass sich die Stadt das Ziel setzt, im Bebauungsplanverfahren beziehungsweise mit baurechtlichen Mitteln die heute im Gebiet vorhandene Wohnbebauung zu sichern. Das betrifft auch die Wohnheime, die nach den Plänen des Uniklinikums in Zukunft in Einrichtungen des Krankenhauses oder der medizinischen Fakultät umgewandelt werden sollen.
Stimmen Sie mit „Nein“, sprechen Sie sich dafür aus, dass das Bebauungsplanverfahren mit den bisherigen Zielen fortgesetzt wird, das heißt Wohnbebauung zu sichern und gleichzeitig die Entwicklung des Uniklinikums zu ermöglichen, auch wenn dafür nach den Plänen des Uniklinikums Wohnheime in Einrichtungen des Krankenhauses oder der medizinischen Fakultät umgewandelt werden könnten.
Beim Bürgerentscheid stimmen Sie über die künftige Entwicklung im Gebiet zwischen Bismarckstraße, Hindenburgstraße, Universitätsstraße und Östlicher Stadtmauerstraße ab. Dort gibt es Einrichtungen des Uniklinikums, Wohnhäuser, Wohnheime, Gewerbe und andere Nutzungen. Das Uniklinikum und die medizinische Fakultät möchten Gebäude in der Östlichen Stadtmauerstraße in Zukunft für den Krankenhausbetrieb nutzen. Bisher befinden sich dort Wohnheime für Auszubildende. Das Gebiet ist Teil des Masterplans, den das Uniklinikum für seine zukünftige Entwicklung erarbeitet hat. Es ist geplant, die Einrichtungen, die für die Versorgung der Patient*innen wichtig sind, im Zentrum des Klinikgeländes unterzubringen. Umliegend folgen Einrichtungen mit direktem Bezug zur Krankenversorgung (Patient*innennahe Forschung/Lehre/IT/Technik/Verwaltung). Dadurch sollen die innere Organisation möglichst gut und die Wege möglichst kurz sein. Aufgaben ohne diesen Zusammenhang, zum Beispiel Wohnungen, sollen andernorts untergebracht werden. Der Stadtrat hat 2019 und 2023 beschlossen, den Masterplan des Uniklinikums zu unterstützen. Um die Entwicklung des Uniklinikums und der medizinischen Fakultät im Gebiet zu ermöglichen, wird das Baurecht aus dem Jahr 1938 angepasst. Gleichzeitig sollen die anderen Nutzungen entlang der Hindenburgstraße und die bestehende Wohnnutzung im Bereich Bismarckstraße/Lorlebergplatz gesichert werden. 2019 hat der Stadtrat dafür die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 475 beschlossen. Dabei werden alle Themen betrachtet und die Bürger*innen können ihre Ideen einbringen. Am Ende entscheidet der Stadtrat über den Bebauungsplan.
Kurz und einfach
Bei einem Bürgerentscheid stimmen die Bürger*innen selbst über eine Sache ab. Am 29. Juni 2025 gibt es in Erlangen einen Bürgerentscheid über die künftige Entwicklung im Gebiet zwischen Bismarckstraße, Hindenburgstraße, Universitätsstraße und Östlicher Stadtmauerstraße.
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Bürgerentscheid zur Wohnnutzung am 29. Juni
Der Bürgerentscheid muss innerhalb von drei Monaten nach der Zulässigkeitsentscheidung stattfinden. Diese Frist kann im Einvernehmen mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens verlängert werden. Daher findet die Abstimmung nach den Pfingstferien am Sonntag, 29. Juni, statt
Argumente der Vertreter*innen des Bürgerbegehrens
(Sie stimmen beim Bürgerentscheid mit „Ja“)
Argumente des Stadtrats (Beschluss vom 30. April 2025)
(Sie stimmen beim Bürgerentscheid mit „Nein“)
Bürgerentscheid zur Wohnnutzung am 29. Juni
Der Bürgerentscheid muss innerhalb von drei Monaten nach der Zulässigkeitsentscheidung stattfinden. Diese Frist kann im Einvernehmen mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens verlängert werden. Daher findet die Abstimmung nach den Pfingstferien am Sonntag, 29. Juni, statt
Argumente der Vertreter*innen des Bürgerbegehrens
(Sie stimmen beim Bürgerentscheid mit „Ja“)
Argumente des Stadtrats (Beschluss vom 30. April 2025)
(Sie stimmen beim Bürgerentscheid mit „Nein“)
FAQ - Antworten auf häufige Fragen
Die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger können bei einem Bürgerentscheid über eine Angelegenheit entscheiden, die nur das Gemeindegebiet betrifft. Bevor es jedoch zu einem Bürgerentscheid kommt, müssen die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger den Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren).
Das konkrete Verfahren
Bei der Stadt wurden am 10. März Unterschriftenlisten zur Prüfung des Bürgerbegehrens „Wohnraum in Hindenburgstraße und Umgebung erhalten“ eingereicht.
Die Bayerische Gemeindeordnung sieht vor, dass der Stadtrat die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens formal feststellen muss. Nach Prüfung der gesammelten 5.249 Unterschriften durch das Wahlamt wurde bestätigt, dass die gesetzlich geforderte Mindestanzahl von 4.228 gültigen Unterschriften erreicht wurde. Zudem wurde festgestellt, dass das Anliegen des Bürgerbegehrens auch inhaltlich zulässig ist. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 27. März beschlossen.
Der Bürgerentscheid muss innerhalb von drei Monaten nach der Zulässigkeitsentscheidung stattfinden. Diese Frist kann im Einvernehmen mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens verlängert werden. Daher findet die Abstimmung nach den Pfingstferien am Sonntag, 29. Juni, statt.
Dieses Verfahren ist in Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung geregelt.
Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses des Stadtrats und kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Ausnahme: die dem Bürgerentscheid zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage hat sich wesentlich geändert.
Der Bürgerentscheid muss innerhalb von drei Monaten nach der Zulässigkeitsentscheidung stattfinden. Diese Frist kann im Einvernehmen mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens verlängert werden. Daher findet die Abstimmung nach den Pfingstferien am Sonntag, 29. Juni, statt. Sie wird vom Wahlamt (Bürgeramt) durchgeführt.
Jeder, der abstimmen darf, hat eine Stimme und erhält eine Abstimmungsbenachrichtigung. Alle Abstimmungsberechtigten erhalten diese spätestens in der ersten Juni-Woche.
Stimmberechtigt sind alle Personen, die am 29. Juni 2025
- Unionsbürger sind
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- sich seit mindestens zwei Monaten in der Stadt Erlangen mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten
- nicht durch straf- oder zivilgerichtliche Entscheidungen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Alle Abstimmungsberechtigten sind im Bürgerverzeichnis eingetragen.
Jeder, der abstimmen darf, hat eine Stimme und erhält eine Abstimmungsbenachrichtigung. Alle Abstimmungsberechtigten erhalten diese spätestens in der ersten Juni-Woche. Für die Stimmabgabe gibt es zwei Möglichkeiten:
- Abstimmen im Abstimmungslokal
Auf der Abstimmungsbenachrichtigung steht der Abstimmungsraum, in dem am 29. Juni von 8:00 bis 18:00 Uhr abgestimmt werden kann. Mitzubringen sind die Abstimmungsbenachrichtigung oder ein Identitätsdokument wie Ausweis oder Pass. - Abstimmen per Brief
Hier ist der Gang in den Abstimmungsraum nicht notwendig. Die Stimme wird vorher mit einem Brief abgegeben. Die genauen Fristen für die Beantragung per Brief und bis wann die Briefe bei der Stadt Erlangen eingehen müssen, werden noch bekanntgegeben.
Hier ist der Gang in den Abstimmungsraum am Abstimmungstag (29. Juni) nicht notwendig. Möglich ist die Stimmabgabe vorab per Brief oder persönlich im Rathaus. Die genauen Fristen für die Beantragung per Brief und bis wann die Briefe bei der Stadt Erlangen eingehen müssen, werden noch bekanntgegeben.
Erste Ergebnisse zum Bürgerentscheid auf Basis von Schnellmeldungen sind am Abstimmungstag ab 19:00 Uhr zu erwarten. Sie werden auf der Homepage aufrufbar sein.
Sie finden sich in Artikel 18a der Bayerischen Gemeindeordnung.
Wahlamt
Das Wahlamt wird etwa ein halbes Jahr vor allgemeinen Abstimmungen (Bürger- und Volksentscheiden) sowie Wahlen (Kommunal-, Bezirks-, Landtags- und Europawahlen) temporär eingerichtet. Zuständig für die allumfassende Durchführung - beispielsweise Wählerverzeichnis, Wahllokale, Wahlhelfende, Wahlbenachrichtigung, Briefwahl und weiteres.
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