Schriftgröße erhöhen
Schriftgröße reduzieren
Kontrastmodus aktivieren
Suche öffnen

Digitale Lichtbilder ab Mai verpflichtend

Stand: 17.04.2025

Ab dem 1. Mai werden bundesweit ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente – also zum Beispiel Personalausweise oder Reisepässe – genutzt.

Was bedeutet das konkret?

Bei der Beantragung von 

werden ab 1. Mai papierbasierte Lichtbilder nicht mehr akzeptiert. Künftig gibt es die Wahl, wie sie erstellt werden:

  • Lichtbild durch einen hierfür zertifizierten, privaten Fotodienstleister oder  
  • direkt im Rathaus. 

Grundlage ist das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen aus dem Jahr 2020.

Wie geht das mit dem Foto machen? 

  • Digitales Foto vom zertifizierten Foto-Dienstleister
    Das Foto kann bei einem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierten Fotodienstleister angefertigt werden. Der Dienstleister lädt das Foto in eine speziell gesicherte Cloud. Mittels eines vom Fotodienstleister generierten QR-Codes kann die Stadtverwaltung das Lichtbild in den Bearbeitungsvorgang für das Identifikationsdokument übernehmen.
  • Lichtbilderstellung im Rathaus
    Im Erdgeschoss sowie im 2. Obergeschoss des Rathauses stehen jeweils sogenannte „Speed Capture Kioske“ zur Verfügung. Dort kann das Foto jederzeit erstellt werden. Es ist dann unmittelbar für die Mitarbeitende abrufbar. Für die Bilderfassung an den Stationen im Rathaus wird eine Nutzungsgebühr von 6,00 Euro erhoben. Das digitale Lichtbild wird nicht ausgedruckt oder den Antragstellern in anderer Weise zur Verfügung gestellt.

Der „Speed Capture Kiosk“ im Erdgeschoss des Rathauses.

Der sogenannte „Speed Capture Kiosk“ im Erdgeschoss des Rathauses. Dort können die Fotos erstellt werden. Er steht links neben dem Treppenaufgang (Foto: Pressestelle ys).