2. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. E 232

Stand: 03.11.2022

- Südlicher Ahornweg - Rechtsverbindlich seit 03.11.2022

Bekanntmachung über den Erlass des 2. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. E 232 - Südlicher Ahornweg - mit integriertem Grünordnungsplan und die 11. Berichtigung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2003

Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat am 29.09.2022 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) das 2. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. E 232 – Südlicher Ahornweg - für das Gelände der ehem. Tennisanlage am Ahornweg sowie der südlichen Zufahrt zum Baugrundstück, Flst.Nrn. 1065 und Teilfläche von Flst.Nr. 190, beide Gemarkung Eltersdorf, als Satzung beschlossen.

Das Deckblatt wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB erstellt.
Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 wurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung dem o.g. Deckblatt angepasst.

Das Deckblatt mit Begründung, die in den Festsetzungen des Bebauungsplanes genannten DIN-Normen und weitere Regelwerke sowie die 11. Berichtigung des Flächennutzungsplans werden zu jedermanns Einsicht beim Amt für Stadtplanung und Mobilität Erlangen (Gebbertstraße 1, 3. OG) während der allgemeinen Dienststunden bereitgehalten.

Auf Verlangen wird über den Inhalt des Deckblattes im Zimmer Nr. 309 bei Frau Körner, Tel. 86-1340, und über die Berichtigung des Flächennutzungsplans im Zimmer Nr. 338 bei Frau Kutzberger, Tel. 86-1389, Auskunft gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung tritt das 2. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. E 232 – Südlicher Ahornweg - gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Gleichzeitig wird die 11. Berichtigung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2003 für den Teilbereich – Südlicher Ahornweg – gemäß § 6 Absatz 5 Satz 2 BauGB wirksam.

Die gesetzlich vorgesehenen Hinweise gemäß §§ 44 Abs. 5 und 215 Abs. 2 BauGB sind im Anschluss an diese Bekanntmachung veröffentlicht.

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