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Abwassergebühren sparen

Stand: 30.06.2026

Nutzen Sie absetzbare Wassermengen: Für Wasser, das auf dem Grundstück verbraucht und nicht in den Kanal eingeleitet wird (z.B. Gartenwasser), muss keine Schmutzwassergebühr gezahlt werden.

Für nachweislich auf dem Grundstück verbrauchte oder zurückgehaltene Wassermengen muss keine Schmutzwassergebühr gezahlt werden. Hiervon profitieren insbesondere Gartenbesitzerinnern - und Besitzer. 

Sie haben dazu 2 Möglichkeiten:  

  • Sie können den Wasserverbrauch im Garten über einen geeichten und verplombten Gartenwasserzähler erfassen. Diesen haben Gebührenpflichtige auf eigene Kosten fest zu installieren (§ 10 Absatz 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung - BGS/EWS). Wichtiger Hinweis:
    Bei Gartenwasserzählern bedeutet "fest installiert", dass der Wasserzähler grundsätzlich in der Gartenwasserleitung im Haus montiert werden muss.    Gartenwasserzähler am Außenhahn werden nur dann anerkannt, wenn die hausinterne Wasserinstallation einen Inneneinbau unmöglich macht (z.B. Zirkulationsleitung). In solchen Fällen ist ein Nachweis über die bauliche Situation erforderlich.
  • Alternativ können Sie den Wasserverbrauch im Garten über eine pauschale Berechnung berücksichtigen lassen, die sich an der Größe des Gartens orientiert. Dies ist ab einer Gartenfläche von 100 m² möglich, sofern das Wasser für die Gartenbewässerung ausschließlich aus einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung bezogen wird (also z. B. nicht aus einem eigenen Brunnen oder einer Zisterne).

Für Gartenflächen zwischen 100 m² und 200 m² ist eine pauschale Ermäßigung in Höhe von 10 m³ jährlich möglich. Ab einer Gartengröße von 200 m² beträgt die pauschale Ermäßigung 15 m³ pro Jahr.

Wichtig ist:

Alle Änderungen bei den Sachverhalten, die der Gebührenermäßigung zugrunde liegen (z.B. ein Umzug, der Wegfall oder eine Verkleinerung der Gartenfläche) müssen sofort dem Entwässerungsbetrieb mitgeteilt werden. Anderenfalls kann es zu Rückforderungen von Gebühren kommen!

Erforderliche Unterlagen:

In Hand läuft Wasser.
Foto: unsplash


Zu der Serviceleistung und Formularen

Leistung mit Onlineverfahren
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Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren

Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.
Serviceleistung, Abwasser

Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung.
Leistung mit Onlineverfahren
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Abwasserentsorgung; Durchführung

Die Abwasserentsorgung wird von den Gemeinden und Städten oder kommunalen Abwasserzweckverbänden wahrgenommen.
Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Abwasserentsorgung, kanalanstich, kanal, anstich

Abwasserentsorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses

Mittels eines Grundstücksanschlusses schließen Sie Ihr Grundstück an die öffentliche Entwässerungseinrichtung an.
Leistung mit Onlineverfahren
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Abwasser; Zahlung von Entwässerungsbeiträgen

Über Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung finanzieren Sie die Errichtung und Bereitstellung einer solchen Einrichtung nach dem Solidarprinzip mit.
Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst

Abwasserabgabe; Abgabe einer Erklärung zur Festsetzung oder Beantragung der Verrechnung für Großeinleitungen und Niederschlagswasser

Die Einleitung von gereinigtem Abwasser und Niederschlagswasser ist abgabepflichtig. Wird die Abgabe nicht über die im wasserrechtlichen Bescheid festgesetzten Grenzwerte ermittelt, kann der Abgabepflichtige sich gegenüber der zuständigen Behörde erklären. 

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst

Abwasserentsorgung; Beantragung einer Genehmigung für die Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlage

Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

Team Abwassergebühren

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91052 Erlangen

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