Abwassergebühren sparen
Stand: 19.06.2024
Nutzen Sie absetzbare Wassermengen: Für Wasser, das auf dem Grundstück verbraucht und nicht in den Kanal eingeleitet wird (z.B. Gartenwasser), muss keine Schmutzwassergebühr gezahlt werden.
Für nachweislich auf dem Grundstück verbrauchte oder zurückgehaltene Wassermengen muss keine Schmutzwassergebühr gezahlt werden. Hiervon profitieren insbesondere Gartenbesitzer*innen.
Sie haben dazu 2 Möglichkeiten:
- Sie können den Wasserverbrauch im Garten über einen geeichten und verplombten Gartenwasserzähler erfassen. Diesen haben Gebührenpflichtige auf eigene Kosten fest zu installieren (§ 10 Absatz 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung - BGS/EWS).
Wichtiger Hinweis:
Bei Gartenwasserzählern bedeutet "fest installiert", dass der Wasserzähler grundsätzlich in der Gartenwasserleitung im Haus montiert werden muss.
Gartenwasserzähler am Außenhahn werden nur dann anerkannt, wenn die hausinterne Wasserinstallation einen Inneneinbau unmöglich macht (z.B. Zirkulationsleitung). In solchen Fällen ist ein Nachweis über die bauliche Situation erforderlich.
- Alternativ können Sie den Wasserverbrauch im Garten über eine pauschale Berechnung berücksichtigen lassen, die sich an der Größe des Gartens orientiert.
Dies ist ab einer Gartenfläche von 100 m² möglich, sofern das Wasser für die Gartenbewässerung ausschließlich aus einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung bezogen wird (also z. B. nicht aus einem eigenen Brunnen oder einer Zisterne).
Für Gartenflächen zwischen 100 m² und 200 m² ist eine pauschale Ermäßigung in Höhe von 10 m³ jährlich möglich, ab einer Gartengröße von 200 m² beträgt die pauschale Ermäßigung 15 m³ pro Jahr.
Wichtig:
Alle Änderungen bei den Sachverhalten, die der Gebührenermäßigung zugrunde liegen (z.B. ein Umzug, der Wegfall oder eine Verkleinerung der Gartenfläche) müssen sofort dem Entwässerungsbetrieb mitgeteilt werden.
Anderenfalls kann es zu Rückforderungen von Gebühren kommen!
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare können entweder beim Entwässerungsbetrieb abgeholt oder über
die Download-Links unter "Fomulare" in der Serviceleistung "Zahlung der Abwassergebühren" ausgefüllt und ausgedruckt werden. Sie sind unterschrieben beim Entwässerungsbetrieb abzugeben; die Gebührenbefreiung wird ab Eingang des Antrags und der evtl. notwendigen ergänzenden Unterlagen gewährt. - Bei pauschaler Berechnung ist die Gartenfläche in einem Lageplan des Grundstücks, zumindest in einer Handskizze (siehe Seite 3 des Formblatts), darzustellen.
Zu der Serviceleistung und Formularen
Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
Änderung der Geschossfläche melden
Eine wichtige Information zu den Baubeiträgen für die öffentliche Entwässerungsanlage
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Team Abwassergebühren
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