Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.
Stand: 30.07.2024. Link zum BayernPortal
Online Verfahren
Ermäßigung der Schmutzwassergebühr beantragen (Gartenwasserpauschale)
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Ermäßigung der Schmutzwassergebühr (Gartenwasserpauschale) beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Ermäßigung der Schmutzwassergebühr beantragen (Gartenwasserzähler)
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Ermäßigung der Schmutzwassergebühr (Gartenwasserzähler) beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Einzelveranlagung von Niederschlagswasser beantragen
Mit diesem Online-Antrag können Sie die Einzelveranlagung für Niederschlagswasser online beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Erhebungsbogen für Schmutzwassergebühr
Mit diesem Online-Formular können Sie wichtige Informationen für die Erhebung der Schmutzwassergebühr an Ihre Behörde übermitteln.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie dieses Online-Formular ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
SEPA-Lastschriftmandat online erteilen
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine SEPA-Lastschriftmandat online erteilen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.
Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Die Abwassergebühren (in der BGS/EWS Kanalbenutzungsgebühren genannt) bestehen in Erlangen seit dem 1.1.2015 aus der
Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswassergebühr.
Die beiden Gebührenarten werden jeweils mit gesonderten Bescheiden erhoben.
Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach der Wassermenge in m³, die in den Kanal eingeleitet wird. Diese entspricht in der Regel weitgehend dem verbrauchten Frischwasser, kann aber auch beispielsweise eingeleitetes Zisternen- oder Brunnenwasser mit umfassen. Sie wird als Jahresgebühr festgesetzt.
Zur Erstellung der Gebührenbescheide arbeitet der Entwässerungsbetrieb mit den Erlanger Stadtwerken (ESTW) zusammen.
Für Rückfragen können Sie sich entweder telefonisch unter +(49) 09131 / 823 - 4141 oder per Mail an kundenzentrum@estw.de an das Kundencenter der ESTW wenden.
Bitte geben Sie bei Überweisungen immer die im Bescheid oder mit gesondertem Schreiben mitgeteilte Kundennummer und
Verbrauchsstellennummer mit an!
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach dem Anteil des jeweiligen Grundstücks, von dem Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungsanlage eingeleitet wird oder abfließt. Zumeist wird dieser Anteil mit einem Gebietsabflussbeiwert (GAB) des Grundstücks ermittelt und per Bescheid festgesetzt (Details siehe § 11 BGS/EWS).
Dieser Bescheid ist als Dauerbescheid solange gültig, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird.
Maßgeblich für die Gebührenhöhe sind alle bebauten, befestigten und in die öffentliche Kanalisation entwässernden Grundstücksflächen.
Falls diese um mindestens 20 Prozent oder 250 m² von den im Bescheid genannten Flächen abweichen, kann mit einem Antrag auf Einzelveranlagung (siehe Formblatt) die gebührenpflichtige Fläche und damit die zu zahlende Gebühr korrigiert werden.
Die Korrektur erfolgt über einen neuen Festsetzungsbescheid.
Bitte geben Sie bei Überweisungen immer das im Bescheid angegebene Kassenzeichen an!
Mit Beschluss des Stadtrates vom 26.11.2020 wurden die Abwassergebührensätze ab 1.1.2021 wie folgt festgesetzt:
- Schmutzwasser: 1,92 €/m³
- Niederschlagswasser: 0,77 €/m²
Weitere Informationen zur Gebührenberechnung und zu den Gebührenarten finden Sie in der BGS/EWS sowie dem dazugehörigen Plan mit den GAB für das Stadtgebiet Erlangen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne über die auf der Seite angegebenen Kontaktdaten an uns.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
BGS/EWS – GAB-Karte
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Es fallen keine Kosten an.
Team Abwassergebühren
Anschrift
Öffnungszeiten
Zusätzlich können individuelle Termine vereinbart werden.