Abwasserentsorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
Mittels eines Grundstücksanschlusses schließen Sie Ihr Grundstück an die öffentliche Entwässerungseinrichtung an.
Stand: 14.05.2024. Link zum BayernPortal
Informationen
Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Entwässerungssatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Kanäle einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Technisch ist dazu ein sog. Grundstücksanschluss zu verlegen, also eine Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum (in der Regel an der Grundstücksgrenze befindlichen) Kontrollschacht. Über diesen Grundstücksanschluss schließen Sie wiederum die auf dem Grundstück befindlichen abwasserentsorgungsbedürftigen Flächen und Gebäude an die öffentlichen Entwässerungseinrichtung an.
Ob die Gemeinde oder der Grundstückseigentümer für die Herstellung, Erneuerung, Änderung und Unterhaltung des Grundstücksanschlusses verantwortlich ist, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Gemeinde, um hierzu Genaueres zu erfahren. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den für Sie entstehenden Kosten der Verlegung eines solchen Grundstücksanschlusses.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Rechte und Pflichten der Grundstückseigentümer*innen bezüglich des Anschlusses von Grundstücken an die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Erlangen regelt die Entwässerungssatzung (EWS).
Die EWS enthält auch die Vorgaben für die Grundstücksentwässerung und das Verfahren zur Erstellung der dazugehörigen Anlagen. Näheres hierzu erfahren Sie im Bauaufsichtsamt, Bereich Grundstücksentwässerung, unter + (49) 09131 / 86 - 1041.
Für den technischen Anschluss – den "Kanalanstich" – verwenden Sie bitte das entsprechende Formblatt, mit dem die dafür notwendigen Daten erhoben werden.
Der Anstich an den öffentlichen Kanal ist rechtzeitig, zweckmäßigerweise gemeinsam mit der Aufgrabegenehmigung (Sondernutzung öffentlicher Verkehrsraum) beim Amt für Stadtplanung und Mobilität, Abt. Straßenverkehr und Baustellen, Tel. + (49) 09131 / 86 - 1653 oder + (49) 09131 / 86 - 2481, zu beantragen.
Der Anstich am öffentlichen Kanal selbst wird vom Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen – Kanalunterhalt – hergestellt.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Gemeindliche Entwässerungssatzungen (EWS)
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Gemäß § 1 Abs. 3 EWS gehören die Grundstücksanschlüsse nicht zur öffentlichen Entwässerungsanlage der Stadt Erlangen. Sie bleiben in der Verantwortung der Grundstückseigentümer.
Abt. Straßenverkehr und Baustellen
Für Anliegen rund um Strafzettel ist die Stadt Erlangen nicht zuständig.
Wenden Sie sich hierzu bitte an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung für den Großraum Nürnberg.
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