Entwässerungssatzung
Stand: 23.11.2022
Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Erlangen (Entwässerungssatzung - EWS) vom 03.11.2014 i. d. F. vom 29.09.2022 sowie Plan zum Geltungsbereich zu § 1 Abs. 1 Buchstabe c der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Erlangen (Entwässerungssatzung - EWS) vom 05.07.2017
§ 1 Öffentliche Einrichtung
§ 2 Grundstücksbegriff, Verpflichtete
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Anschluss- und Benutzungsrecht
§ 5 Anschluss- und Benutzungszwang
§ 6 Befreiung von Anschluss- oder Benutzungszwang
§ 7 Sondervereinbarungen
§ 8 Grundstücksanschluss
§ 9 Grundstücksentwässerungsanlage
§ 10 Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage
§ 11 Herstellung und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage
§ 12 Überwachung
§ 13 Stilllegung von Entwässerungsanlagen auf dem Grundstück
§ 14 Einleiten in die Kanäle
§ 15 Verbot des Einleitens, Einleitungsbedingungen
§ 16 Abscheider
§ 17 Untersuchung des Abwassers
§ 18 Haftung
§ 19 Grundstücksbenutzung
§ 20 Betretungsrecht
§ 21 Ordnungswidrigkeiten
§ 22 Anordnung für den Einzelfall; Zwangsmittel
§ 23 Abweichungen
§ 24 Inkrafttreten
Geltungsbereich zu § 1 Abs. 1 Buchstabe c der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Erlangen (Entwässerungssatzung - EWS)
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erlangen finden Sie hier: Entwässerungsgebührensatzung
Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Bauaufsichtsamt.
Entwässerungssatzung
Entwässerungssatzung - Plan
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Entwässerungssatzung - Plan
Rechtsamt
Amtsleitung: Frau Juliane Kreller
Wichtige Hinweise des Rechtsamts
- Stadtrecht (Satzungen und Verordnungen der Stadt Erlangen)
- Vergabestelle (städtische Ausschreibungen, Vergaben & Wettbewerbe)
- Rechtsreferendare (Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung)
- Schöffen (Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste)
Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen
Anschrift
Öffnungszeiten
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Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr