Stadtrecht
Stand: 09.07.2024
Das Erlanger Stadtrecht ist eine Sammlung von Satzungen und Verordnungen, die der Stadtrat erlassen hat.
Stadtrecht A-Z Stadtrecht nach Rechtsgebieten
Unter dieser Rubrik sind weiterhin eingestellt die Satzungen der Zweckverbände, bei denen die Stadt Mitglied ist, sowie weitere für das Stadtgebiet bedeutsame Regelungen (z. B. die Wasserschutzgebietsverordnungen des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, die auch das Stadtgebiet Erlangen betreffen).
Das Stadtrecht wird vom Rechtsamt verwaltet und herausgegeben.
Rechtlich maßgeblich sind allein im Amtsblatt der Stadt Erlangen ("Die amtlichen Seiten") veröffentlichten Fassungen. Aus dieser Sammlung des Erlanger Stadtrechts können keinerlei Rechtsansprüche hergeleitet und geltend gemacht werden.
Da auch bei größter Sorgfalt bei der Übertragung der Texte in die Stadtrechtssammlung Fehler leider nicht vollständig ausgeschlossen werden können, sind wir für entsprechende Hinweise dankbar.
Das Stadtrecht ist sowohl alphabetisch als auch nach Rechtsgebieten aufrufbar:
Häufig gestellte Fragen
Satzungen
Satzungen sind vom Stadtrat erlassene Rechtssätze, mit denen vor allem die städtischen Angelegenheiten und Einrichtungen der Stadt Erlangen (wie Abwasser, Abfall, Kindertagesstätten, Stadtarchiv usw.) und die von der Stadt erhobenen Abgaben (zum Beispiel Straßenreinigungsgebühren, Hundesteuer, Erschließungsbeiträge usw.) geregelt sind.
Verordnungen
Verordnungen sind aufgrund besonderer Gesetze vom Stadtrat erlassene Vorschriften, mit denen für das Stadtgebiet vor allem bestimmte Verbote und Gebote - insbesondere wegen sicherheitsrechtlicher oder naturschutzrechtlicher Gründe - festgelegt werden.
Die amtlichen Seiten
Die amtlichen Seiten sind das offizielle, regelmäßig herauskommende Amtsblatt der Stadt Erlangen. Hier müssen die Satzungen und Verordnungen, nachdem sie vom Stadtrat beschlossen und vom Oberbürgermeister unterzeichnet sind (Ausfertigung), veröffentlicht werden, um Rechtswirksamkeit zu erzielen. Die Bezeichnung "Die amtlichen Seiten" trägt das Amtsblatt der Stadt Erlangen seit 1999.
- Eine solche Regelung existiert in der Stadt Erlangen tatsächlich nicht.
- Die gesuchte Verordnung oder Satzung ist nicht mehr oder noch nicht gültig.
- Die Satzung oder Verordnung existiert zwar, aber sie wurde nicht ins Internet eingestellt, weil ein Interesse der Öffentlichkeit daran normalerweise nicht besteht oder die Einstellung zu aufwendig wäre. Nicht eingestellt werden insbesondere Bebauungspläne. In diesem Fall können Sie die Information beim entsprechenden Fachamt beziehen.
- Bei ganz neuen Satzungen oder Verordnungen ist es noch nicht gelungen, diese zur Verfügung zu stellen.
- Das Gesuchte ist nicht in einer städtischen Satzung oder Verordnung geregelt, sondern stellt Landes- oder Bundesrecht dar.
- Die gesuchte Regelung ist nicht öffentlich-rechtlicher Natur. Der Bereich ist von der Stadt Erlangen privatrechtlich organisiert (das heißt, er wird mittels Vertrag und Entgelterhebung gehandhabt). Auch in diesem Fall erhalten Sie die Information über das zuständige Amt.
Das Stadtrecht ist sowohl alphabetisch als auch nach Rechtsgebieten geordnet.
Sie können auch über die Suchmaske einen Suchbegriff eingeben.
Innerhalb einer Satzung oder Verordnung erleichtert Ihnen das jeweils vorangestellte Inhaltsverzeichnis die Orientierung. Auch hier können Sie sich durch das Regelwerk scrollen oder einen bestimmten Paragraphen im Inhaltsverzeichnis direkt anklicken.
Rechtsamt
Amtsleitung: Frau Juliane Kreller
Wichtige Hinweise des Rechtsamts
- Stadtrecht (Satzungen und Verordnungen der Stadt Erlangen)
- Vergabestelle (städtische Ausschreibungen, Vergaben & Wettbewerbe)
- Rechtsreferendare (Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung)
- Schöffen (Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste)
Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen
Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr