Bauaufsichtsamt

Amtsleitung: Mathias Schenkl

Um eine effektive und schnelle Bearbeitung aller Anliegen sicherstellen zu können, sind persönliche Vorsprachen und Beratungsgespräche ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Telefonisch stehen wir Ihnen gerne zu unseren Öffnungszeiten zur Verfügung.

Anschrift

Gebbertstraße 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

Es wurden 5 Serviceleistungen gefunden

Serviceleistung, Wohnungseigentumsgesetz

Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung

Sie können eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan beantragen.
Serviceleistung, Entsorgungsweg, Fäkalschlammentsorgung, Hauskläranlagen

Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen; Mitteilung des Prüfergebnisses

Kleinkläranlagen auf dem eigenen Grundstück müssen von einem anerkannten privaten Sachverständigen regelmäßig geprüft werden. Das Prüfergebnis ist der unteren Wasserrechtsbehörde mitzuteilen.
Serviceleistung, Abwasser

Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung.
Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Gemeindegestaltung, Gestaltungssatzung, Satzungen, Stadtgestaltung

Baurecht; Erlass örtlicher Bauvorschriften

Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gemeinde bzw. Stadt insbesondere die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien usw.), Werbeanlagen und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Begrünung usw.) regeln.
Serviceleistung, Fremdenverkehrsgemeinde Wohnungseigentum Teileigentum Baugenehmigung

Wohneigentum in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen; Beantragung einer Genehmigung für Begründung oder Teilung

Fremdenverkehrsgemeinden können durch Satzung bestimmen, dass die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum genehmigungspflichtig ist.