Baurecht; Erlass örtlicher Bauvorschriften

Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gemeinde bzw. Stadt insbesondere die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien usw.), Werbeanlagen und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Begrünung usw.) regeln.
Stand: 24.09.2024. Link zum BayernPortal

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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Bauaufsichtsamt

Amtsleitung: Mathias Schenkl

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