18. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2003
Stand: 03.05.2022
- Teilbereich Gewerbegebiet Geisberg -
Der Erlanger Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung am 25.10.2012 beschlossen, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 für den Teilbereich – Gewerbegebiet Geisberg – zu ändern.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wurde der Änderungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.
Den Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechend (§ 3 Abs. 1 BauGB) wurde vom 24.06.2013 bis 26.07.2013 eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP).
- Ausschnitte aus der Biotop- und Artenschutzkartierung (Stand 2012).
Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2003 soll geändert werden, um die Entwicklung gewerblicher Bauflächen westlich des bestehenden Gewerbegebiets Geisberg zu ermöglichen. Damit wird der dringenden Nachfrage nach gewerblich nutzbaren Flächen im Stadtgebiet Rechnung getragen.
Zum im Norden (Landschaftsschutzgebiet Rittersbachtal) und im Westen angrenzenden Landschaftsraum soll eine Ortsrandeingrünung ausgebildet werden, die einen verträglichen Übergang von baulich genutzten Flächen zum freien Landschaftsraum gewährleistet.
Der Änderung liegt ein städtebaulicher Rahmenplan zugrunde. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. F 450 – Gewerbegebiet Geisberg – mit integriertem Grünordnungsplan.
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Bebauungsplan Nr. F 450
- Gewerbegebiet Geisberg -
Bebauungsplan Nr. F 450
- Gewerbegebiet Geisberg -
Abt. Stadtplanung
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