Wohnzimmer Innenstadt: hochwertig und richtig gestalten

Stand: 04.05.2023

Mehr Flexibilität bei Sondernutzungen für eine attraktive Innenstadt. Neue Richtlinie gibt Gastronomen und Händler*innen klare, flexible Gestaltungsmöglichkeiten.

Der Stadtrat hat im April die neu gefasste Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen in der Innenstadt beschlossen. Wenn Gastronomen und Gewerbetreibende den öffentlichen Raum beispielsweise für Außenbestuhlung oder Warenauslagen nutzen möchten, handelt es sich um eine Sondernutzung. Diese ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ziel der Gestaltungsrichtlinie ist es, für ein hochwertiges Stadtbild zu sorgen. Mit der jetzt verabschiedeten Neufassung lässt die Stadt ein größeres Maß an gestalterischer Flexibilität zu, ohne die Qualität des historischen Stadtbildes zu beeinträchtigen. Damit verfügen Gastronomen und Gewerbetreibende über mehr Möglichkeiten, um in einem klar definierten Rahmen auch Neues auszuprobieren.

Gestaltungsrichtlinie

Um was geht's?

Antragsformular sowie weitere Informationen

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Außengastronomie, Bauchladen, Baugerüst, Erlaubnis für Veranstaltungen, öffentliche Verkehrsflächen, Sondernutzung auf Straßen, Sondernutzung auf Plätzen, Sondernutzung öffentlicher Straßen, Sondernutzungsgebühr, Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis, Verkaufsstände, Verkauf vor dem Laden, Schild vor dem Laden, Volksfeste, Märkte, Straßenmusik, Markt, Warenauslagen, Verkaufsstände, Werbeverkaufsstände, Antrag auf Erlaubnis für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Erlangen

Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung nimmt als Teil des Bürgeramtes der Stadt Erlangen die verschiedenen Aufgaben der Ordnungsbehörde wahr.

Für Anliegen des Straßenverkehrs (insbesondere StVO, Straßenmarkierungen, Parkplätze, Halteverbote, Zufahrtserlaubnisse) ist ausschließlich die Straßenverkehrsbehörde zuständig.

Kontakt: strassenverkehrsbehoerde@stadt.erlangen.de

Für Anliegen rund um Strafzettel ist die Stadt Erlangen nicht zuständig.
Wenden Sie sich hierzu bitte an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung für den Großraum Nürnberg.

 

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

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