Wohnzimmer Innenstadt: hochwertig und richtig gestalten
Stand: 04.05.2023
Mehr Flexibilität bei Sondernutzungen für eine attraktive Innenstadt. Neue Richtlinie gibt Gastronomen und Händler*innen klare, flexible Gestaltungsmöglichkeiten.
Der Stadtrat hat im April die neu gefasste Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen in der Innenstadt beschlossen. Wenn Gastronomen und Gewerbetreibende den öffentlichen Raum beispielsweise für Außenbestuhlung oder Warenauslagen nutzen möchten, handelt es sich um eine Sondernutzung. Diese ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ziel der Gestaltungsrichtlinie ist es, für ein hochwertiges Stadtbild zu sorgen. Mit der jetzt verabschiedeten Neufassung lässt die Stadt ein größeres Maß an gestalterischer Flexibilität zu, ohne die Qualität des historischen Stadtbildes zu beeinträchtigen. Damit verfügen Gastronomen und Gewerbetreibende über mehr Möglichkeiten, um in einem klar definierten Rahmen auch Neues auszuprobieren.
Um was geht's?
Leitziel
Der öffentliche, durchlässige Stadtraum bleibt für alle erhalten. Es entsteht keine optische Überfrachtung.
Das ist vorgesehen
Erlaubt sind ausschließlich Menütafeln. Werbeständer jeglicher Art sind im öffentlichen Raum verboten.
Das gilt für Menütafeln
- Wählen Sie hochwertige Produkte aus
- Achten Sie auf angemessene Größe (Richtmaß 0,4 qm)
- In der Regel maximal zwei Menütafeln
- Stellen Sie die Tafeln nur in der erlaubten Fläche auf
Hinweis
Sofern Sie nur den Innenraum für Ihre Gäste nutzen, platzieren Sie die Menütafeln direkt am Eingang.
Leitziel
Der hochwertige, öffentliche Stadtraum bleibt für alle erhalten. Es entsteht kein Eindruck privater Flächen.
Das ist vorgesehen
Bodenbeläge jeglicher Art sind nicht erlaubt.
Das gilt für die Beleuchtung
- Stimmiges Gesamtbild
- Verwenden Sie indirekte Lichtquellen
- Vermeiden Sie eine dominante Wirkung auf den Straßen-/ Stadtraum
- Nutzen Sie zurückhaltende Lichtfarben
Hinweis
Aus besonderen Gründen (z.B. Barrierefreiheit) sind Podeste denkbar.
Beleuchtete Werbeanlagen sind nicht Teil dieser Richtlinien. Hierfür benötigen Sie einen Bauantrag.
Beispiel für eine passende Beleuchtung
Leitziel
Der öffentliche, durchlässige Stadtraum bleibt für alle erhalten. Es entsteht kein Eindruck privater Flächen.
Das gilt für Begrünungen
- Stimmiges Gesamtbild
- Wählen Sie hochwertige Produkte aus
- Achten Sie auf eine zurückhaltende Gestaltung
- Der lichte Abstand zwischen einzelnen Elementen beträgt min. 2 m
- Wählen Sie klimafreundliche Pflanzen aus
Das gilt für Abgrenzungen
In der Regel sind Abgrenzungen jeglicher Art nicht erlaubt.
Hinweis
Aus Gründen der Verkehrssicherheit sind Abgrenzungen denkbar.
Sofern Sie nur den Innenraum für Ihre Gäste nutzen, können Sie Begrünungselemente nur an der Fassade platzieren.
Beispiel für eine passende Begrünung
Leitziel
Der sichere Verkehrsfluss im öffentlichen Raum ist gewährleistet.
Anforderungen
- Vermeidung von Behinderungen des öffentlichen Verkehrs
- Freihaltung von Rettungs- und Fluchtwegen
- Einhaltung von Restgehweg- und Fahrbahnbreiten:
min. 1,5 m bei Gehwegen
min. 2,5 m bei Geh- und Radwegen - Vermeidung von weitläufigen und gefährlichen Querungsstellen
- Bestuhlung von Plätzen nur im Randbereich
- Schutz von Sondernutzungsflächen auf Fahrbahnen durch verkehrssichere Absperrungen
Leitziel
Eine qualitativ hochwertige Gestaltung, die sich dem Stadtraum unterordnet.
Das gilt für die Möblierung
- Stimmiges Gesamtbild
- Wählen Sie hochwertige Produkte aus
- Achten Sie auf eine zurückhaltende Farbgebung
Hinweis
Es ist nicht erlaubt die Außenbestuhlung zu stapeln, abzudecken oder zu lagern. Bringen Sie Absicherungen (Ketten etc.) verkehrssicher an, sodass sie keine Gefahr darstellen.
Leitziel
Eine qualitativ hochwertige Gestaltung, die sich dem Stadtraum unterordnet.
Das gilt für Überdachungen
- Achten Sie auf eine einheitliche Gestaltung (Material, Form, Farbe etc.)
- Wählen Sie hochwertige Produkte aus
- Achten Sie auf eine Größe, die der Umgebung entspricht (in der Regel kleiner als 12qm)
- Achten Sie auf eine zurückhaltende Farbwahl
- Achten Sie auf maximal untergeordnete Werbeaufdrucke
Hinweis
Für Markisen benötigen Sie in der Regel einen Bauantrag.
Für den Einbau ortsfester Verankerungen benötigen Sie eine Genehmigung für die Aufgrabung.
Leitziel
Das hochwertige, durchlässige und geordnete Stadt- und Straßenbild bleibt erhalten.
Das gilt für Warenauslagen
- Wählen Sie hochwertige Produkte aus
- Achten Sie auf eine zurückhaltende Farbgebung
- Achten Sie auf eine angemessene Größe
- Vermeiden Sie dominante Werbung
- Die Ausdehnung der Warenfläche darf max. 1/3 der Ladenfront betragen
- Richten Sie die Warenauslagen entlang der Fassade aus
Hinweis
Große Warentische zur Präsentation von Blumen, Obst, Gemüse etc. sind denkbar. In diesem Fall darf die Ausdehnung der Warenfläche max. 2/3 der Ladenfront betragen.
Der räumliche Geltungsbereich bezieht sich auf die historische Innenstadt.
Bereiche
- Ehemalige Stadt- und Zollmauer
- Südlichen Stadterweiterung bis zur Henkestraße
- Lorlebergviertel
- Nürnberger Straße einschließlich des Beşiktaş- und des Rathausplatzes
Sondernutzungen reichen Sie beim Bürgeramt der Stadt Erlangen ein. Achten Sie darauf, dass die Unterlagen vollständig sind.
Notwendige Unterlagen
- Antrag
- Lageplan
- Bilder und Angaben zu Material und Farbe der gewünschten Elemente
Ansprechpartner
Bürgeramt / Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausplatz 1, Zimmer 233
Telefon: 09131/86-2768
veranstaltungen@stadt.erlangen.de
Antragsformular sowie weitere Informationen
Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen
Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen
Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung nimmt als Teil des Bürgeramtes der Stadt Erlangen die verschiedenen Aufgaben der Ordnungsbehörde wahr.
- Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- Gaststätten- und Gewerbewesen
- Veranstaltungen und Sondernutzungen
- Heimaufsicht / FQA
Für Anliegen des Straßenverkehrs (insbesondere StVO, Straßenmarkierungen, Parkplätze, Halteverbote, Zufahrtserlaubnisse) ist ausschließlich die Straßenverkehrsbehörde zuständig.
Kontakt: strassenverkehrsbehoerde@stadt.erlangen.de
Für Anliegen rund um Strafzettel ist die Stadt Erlangen nicht zuständig.
Wenden Sie sich hierzu bitte an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung für den Großraum Nürnberg.
Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr