Grundstücksentwässerung; Dichtheitsprüfung
Stand: 02.11.2026
Wiederkehrende Zustands- und Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen.
Sämtliche in der Erde oder unter Gebäuden verlegte Abwasserkanäle mit Anschluss an den öffentlichen Kanal, müssen in periodischen Abständen einer Überprüfung unterzogen werden.
Untenstehend werden häufig gestellte Fragen zu rechtlichen und technischen Anforderungen an die Überprüfung nach Entwässerungssatzung und Wasserschutzgebietsverordnung aufgeführt:
Informationen zur Dichtheitsprüfung
Wie jedes andere Bauwerk unterliegt auch ein Abwasserkanal einem natürlichen Alterungsprozess. In bestimmten Zeitabständen ist es deshalb notwendig, den Zustand des Kanals prüfen zu lassen. Undichte Abwasserleitungen haben Auswirkungen auf die Umwelt: Durch austretendes Abwasser können Boden und Grundwasser verunreinigt werden.
Alle Teile der Grundstücksentwässerungsanlage (Leitungen, Schächte, Abscheider etc.) mit Anschluss an die öffentliche Kanalisation, die im Erdreich oder unter Gebäuden verlegt sind, müssen geprüft werden. Gleiches gilt für die Hausanschlusskanäle auf öffentlichem Grund und den Anschluss am öffentlichen Kanal.
Nehmen Sie die genehmigten Grundstücksentwässerungspläne aus Ihren Bauunterlagen zur Hand und verschaffen Sie sich vor der Prüfung einen Überblick über Ihre Entwässerungsanlage. Anhand der Pläne können Angebote von Fachfirmen eingeholt werden. Sollten diese nicht verfügbar sein, kann im Regelfall eine Plankopie (Scan) beim Stadtarchiv der Stadt Erlangen angefordert werden. Weiter ist es empfehlenswert, vorab die Lage der Kontrollschächte und der Reinigungsöffnungen im Gebäude zu ermitteln und zugänglich zu machen.
Mit der Untersuchung sind fachkundige Firmen zu beauftragen. Die Firmen sollten:
• Entweder im Besitz des Gütezeichens Kanalbau „D“ für den jeweiligen Prüfumfang oder
• eines aktuellen Zertifikats zur Erlangung der Sachkunde für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen der DWA (Deutschen
Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) oder
• eines aktuellen Zertifikats zur Erlangung der Sachkunde für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen des V.D.R.K. (Verband
der Rohr- und Kanal-Technik-Unter-nehmen e.V.) sein
Fachlich geeignete Unternehmer finden Sie hier: Fachunternehmerliste . Firmen ohne Fachkundenachweis können leider nicht anerkannt werden. Vorsicht: Lassen Sie sich nicht auf Haustürgeschäfte ein, sondern fordern Sie immer ein schriftliches Angebot von seriösen Fachfirmen an.
Nach einer Vorreinigung durch Hochdruckspülung erfolgt die Prüfung mittels Kamerabefahrung. Ausgangspunkt der Inspektion ist in der Regel ein im Grundstück vorhandener Revisionsschacht. Eine Druckprüfung (Wasserstandsfüllung) ist grundsätzlich nur erforderlich, wenn beim Bau der Anlage keine Druckprüfung stattgefunden hat oder die Kamerabefahrung als nicht ausreichend zur Feststellung der Dichtheit angesehen wird.
Im Einzelfall kann es notwendig werden, dass Reinigungsöffnungen oder ein Revisionsschacht nachgerüstet werden muss, um die Prüfung durchführen zu können. Bitte beachten Sie, dass bei wesentlichen Änderungen an der Abwasseranlage (z.B. Leitungsumlegungen, Einbau eines Revisionsschachtes etc.) rechtzeitig vor Baubeginn eine entwässerungstechnische Genehmigung beim Bauaufsichtsamt der Stadt Erlangen einzuholen ist.
Durch Setzen von Abdichtblasen über Kontrollschächte bzw. über Reinigungsöffnungen können die Abwasserleitungen im gesamten privaten Kanalbereich auf Dichtheit geprüft werden.
Bei einer Wasserdruckprüfung muss das Prüfmedium eine Füllhöhe bis mindestens zur Rückstauebene erreichen (Definition: Höhe der Straße am Anschlusspunkt zum öffentlichen Kanal). 15 Minuten nach Wasserfüllung (Beruhigungszeit) darf während der folgenden 15 Minuten (Prüfzeitraum) der Wasserverlust nicht ≥ 0,2 l/m² der benetzten Rohr- und Schachtinnenfläche sein.
Bei der Prüfung von einzelnen Schächten darf die Wasserzugabe innerhalb 15 Minuten nicht ≥ 0,4 l/m² der benetzten Schachtinnenfläche sein. Bei dem Prüfverfahren mit Luftdruck werden die Rohrenden verschlossen und der Kanal wird mit einem Prüfdruck analog der Druckhöhe der Wasserstandsfüllung beaufschlagt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn zulässige Druckabfallwerte eingehalten wurden.
Sollte eine Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage aufgrund fehlender Revisionsschächte nicht möglich sein, muss nachträglich eine Reinigungsöffnung bzw. ein Kontrollschacht eingebaut werden. Bitte beachten Sie, dass bei wesentlichen Änderungen an der Abwasseranlage (z.B. Leitungsumlegungen, Einbau eines Revisionsschachtes etc.) rechtzeitig vor Baubeginn eine entwässerungstechnische Genehmigung beim Bauaufsichtsamt der Stadt Erlangen einzuholen ist.
Wurde bei einer vorab durchgeführten Kamerabefahrung bereits ein Schaden am Kanal festgestellt, kann auf die Druckprobe verzichtet werden. Die Sanierungsmaßnahmen sind dann sofort einzuleiten.
Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von Sanierungsmöglichkeiten, bei denen die Dichtheit des Kanals wieder hergestellt werden kann, ohne die Leitung aufgraben zu müssen (z.B. Renovierung mit Schlauch-Liningverfahren). Bei älteren Leitungen unter der Bodenplatte ist abzuwägen, ob die Leitung stillgelegt oder umverlegt werden kann. Die Genehmigungspflicht ist hierbei im Einzelfall beim Bauaufsichtsamt der Stadt Erlangen zu erfragen. Wurde die Sanierung beendet, erfolgt erneut eine Zustandsprüfung/ Dichtheitsprüfung.
Das Prüfungsergebnis ist mittels Prüfprotokoll und Entwässerungsplan unter Angabe aller geprüften Anlagenteile zum festgelegten Termin vollständig vorzulegen. Das Prüfungsergebnis ist auch im Schadensfall vorzulegen.
Eine Dichtheitsprüfung, die beim Neubau der Grundstücksentwässerungsanlage durchgeführt wurde, zählt als erstmaliger Dichtheitsnachweis. Wurde die Grundstücksentwässerungsanlage beim Bau der Anlage nicht geprüft, so ist eine Prüfung unverzüglich nachzuholen.
Die Überprüfungsfristen sind abhängig von der Art des abgeleiteten Abwassers und der Lage des Grundstücks:
Für häusliches Abwasser gilt:
- Der Nachweis war erstmalig bis spätestens 31.12.2015 zu erbringen, sodann wiederkehrend alle 20 Jahre mittels Kamerabefahrung.
- Erfolgte Prüfungen (Druckprüfung) von Neubauten mit Benutzung eines vorher bestehenden Anschlusskanals gelten 20 Jahre.
- Erfolgte Prüfungen (Druckprüfung) von Neubauten mit neu errichtetem Anschlusskanal gelten einmalig 30 Jahre.
Erfolgte Prüfungen (Druckprüfung) von Neubauten/ Bestandsgebäuden im Wasserschutzgebiet gelten 5 Jahre. Bei Ausnahmeregelung muss alle 10 Jahre eine Druckprüfung erfolgen. Ein Antrag auf Verlängerung des Prüfintervalls kann bei einer Renovierung/ Erneuerung der Leitung gestellt werden.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie den für Ihr Anwesen gültigen Prüftermin. Wird die Prüfpflicht nicht erfüllt, stellt dies nach Entwässerungssatzung (EWS) eine mit Bußgeld belegte Ordnungswidrigkeit dar.
Gemäß § 12 Absatz 1 Punkt 2 der Entwässerungssatzung (EWS) mussten Kanäle und Einbauten zur Ableitung von häuslichem Abwasser ohne Dichtheitsnachweis erstmals bis zum 31.Dezember 2015 geprüft worden sein. Die Zustandsprüfung ist vom Grundstückseigentümer zu veranlassen. Für die Prüfpflicht im Wasserschutzgebiet Erlangen-West gilt zusätzlich die Wasserschutzgebietsverordnung.
Regenwasserleitungen, die an einen öffentlichen Regenwasserkanal im Trennsystem angeschlossen sind und Abwasserleitungen der Hausinstallation, die innerhalb des Gebäudes liegen (Anschlussleitungen von Sanitärgegenständen, Fallrohre, sichtbare Sammelleitungen) unterliegen zunächst keiner wiederkehrenden Prüfpflicht. Regenwasserleitungen unterhalb der Bodenplatte sollten aus bautechnischen Gründen einer optischen Inspektion unterzogen werden.
Fremdwassereinleitungen sind grundsätzlich nicht zulässig. Bei Kanalrückstau kann Abwasser Boden und Gewässer verunreinigen. Vorhandene Drainagen sind deshalb abzutrennen.
Sollte eine Drainage nachweislich erforderlich sein, ist mit dem Bauaufsichtsamt der Stadt Erlangen, Bereich Grundstücksentwässerung, das weitere Vorgehen abzustimmen.
Eine Prüfpflicht gilt auch für gemeinschaftliche Kanäle (z.B. bei Garagenhofanlagen, Reihenhäusern). Über die vom Einzelnen zu tragenden Kostenanteile müssen sich die Grundstückseigentümer untereinander auf privatrechtlicher Basis einigen. Aus wirtschaftlichen Gründen kann es sinnvoll sein, wenn sich mehrere Grundstückseigentümer zusammenschließen und die Prüfung gemeinsam beauftragen. Die Auftragserteilung zur Prüfung gemeinsam betriebener Kanalleitungen sollte von einem Beauftragten der Eigentümergemeinschaft erfolgen.
Eine Benutzung der öffentlichen Kanalisation bei der Untersuchung oder Sanierung ist anzeigepflichtig und mit dem Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen abzustimmen. Tel.: 09131/ 86 3215
Jeder Eigentümer hat selbst dafür zu sorgen, dass sein Eigentum in Ordnung ist und bleibt. Die Grundstücksentwässerung eines Gebäudes ist ein zu erhaltender Vermögenswert. Hilfen oder Förderungen seitens der Kommune oder des Landes sind nicht vorgesehen.
Sollten Sie Fragen zur Dichtheitsprüfung, einer Aufforderung oder zur Sanierung haben, können Sie sich gerne an das Bauaufsichtsamt wenden. Kontakte:
- E-Mail: grundstuecksentwaesserung@stadt.erlangen.de; Telefon: 09131/ 86 1017 oder
- E-Mail: wasserschutzgebiet-gea@stadt.erlangen.de; Telefon: 09131/ 86 1122.
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Bauaufsichtsamt - Zentrale Planannahme
Hier werden alle eingehenden Anträge entgegengenommen, erfasst und auf Vollständigkeit geprüft. Bauanträge, die wesentliche Mängel aufweisen und dadurch nicht bearbeitungsfähig sind, werden an den Antragsteller zurückgegeben. Eine Abgabe der Pläne bei einzelnen Sachbearbeitern*innen ist nicht mehr möglich. Erst nach Vollständigkeit der Unterlagen werden diese an die Sachbearbeiter*innen weitergegeben. Das heißt erst dann steht fest, wer „Ihren“ Antrag bearbeiten wird.
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Grundstücksentwässerung
Genehmigungsbehörde für die Zulassung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Erlangen.
Das Sachgebiet Grundstücksentwässerung im Bauaufsichtsamt ist im Vollzug der Entwässerungssatzung (EWS) zuständig für
- Entwässerungsgenehmigungen bei Neu- und Umbauten
- Genehmigung von vorübergehenden Abwassereinleitungen / Bauwasserhaltungen
- Dichtheitsprüfungen im Wasserschutzgebiet Erlangen-West
- Beratung bei der Sanierung von Anschlusskanälen und Grundleitungen
- Beratung bei entwässerungstechnischen Fragen / Rückstauproblemen
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