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Grundstücksentwässerung; Dichtheitsprüfung

Stand: 02.11.2026

Wiederkehrende Zustands- und Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen.

Sämtliche in der Erde oder unter Gebäuden verlegte Abwasserkanäle mit Anschluss an den öffentlichen Kanal, müssen in periodischen Abständen einer Überprüfung unterzogen werden.

Untenstehend werden häufig gestellte Fragen zu rechtlichen und technischen Anforderungen an die Überprüfung nach Entwässerungssatzung und Wasserschutzgebietsverordnung aufgeführt:

Informationen zur Dichtheitsprüfung

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Bauaufsichtsamt - Zentrale Planannahme

Hier werden alle eingehenden Anträge entgegengenommen, erfasst und auf Vollständigkeit geprüft. Bauanträge, die wesentliche Mängel aufweisen und dadurch nicht bearbeitungsfähig sind, werden an den Antragsteller zurückgegeben. Eine Abgabe der Pläne bei einzelnen Sachbearbeitern*innen ist nicht mehr möglich. Erst nach Vollständigkeit der Unterlagen werden diese an die Sachbearbeiter*innen weitergegeben. Das heißt erst dann steht fest, wer „Ihren“ Antrag bearbeiten wird.

Grundstücksentwässerung

Genehmigungsbehörde für die Zulassung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Stadtgebiet Erlangen.

Das Sachgebiet Grundstücksentwässerung im Bauaufsichtsamt ist im Vollzug der Entwässerungssatzung (EWS) zuständig für

  • Entwässerungsgenehmigungen bei Neu- und Umbauten
  • Genehmigung von vorübergehenden Abwassereinleitungen / Bauwasserhaltungen
  • Dichtheitsprüfungen im Wasserschutzgebiet Erlangen-West
  • Beratung bei der Sanierung von Anschlusskanälen und Grundleitungen
  • Beratung bei entwässerungstechnischen Fragen / Rückstauproblemen

Anschrift

Gebbertstraße 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
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Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.

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