Bauaufsichtsamt - Zentrale Planannahme

Stand: 05.09.2024

Hier werden alle eingehenden Anträge entgegengenommen, erfasst und auf Vollständigkeit geprüft. Bauanträge, die wesentliche Mängel aufweisen und dadurch nicht bearbeitungsfähig sind, werden an den Antragsteller zurückgegeben. Eine Abgabe der Pläne bei einzelnen Sachbearbeitern*innen ist nicht mehr möglich. Erst nach Vollständigkeit der Unterlagen werden diese an die Sachbearbeiter*innen weitergegeben. Das heißt erst dann steht fest, wer „Ihren“ Antrag bearbeiten wird.

Neue Bauantragsformulare ab 1. März 2024

am 7. Februar 2024 wurden die aktualisierten Bauantragsformulare im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl. 2024 Nr. 61) bekannt gemacht. Die Bekanntmachung tritt am 1. März 2024 in Kraft, so dass ab diesem Datum grundsätzlich die neuen Bauantragsformulare zu verwenden sind. Die alten Vordrucke mit Stand Februar 2021 können bis zum 1. April 2024 weiterverwendet werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass zwar alle Bauantragsformulare neu veröffentlicht wurden und damit ein neues Datum zum Stand des jeweiligen Formulars erhalten haben, manche Formulare aber ohne inhaltliche Änderung geblieben sind. Dies betrifft die Anlagen 3, 4, 6 und 7 jeweils mit Erläuterungen und die Anlagen 14 bis 16.

Anlage 3:   Stellungnahme der Gemeinde
Anlage 4:   Beseitigungsanzeige mit Erläuterungen
Anlage 6:   Verantwortlicher Tragwerksplaner für die Bauausführung mit Erläuterungen
Anlage 7:   Baubeginnsanzeige mit Erläuterungen
Anlage 14: Bescheinigung über die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage
Anlage 15: Bescheinigung Baugrund
Anlage 16: Bescheinigung sicherheitstechnische Anlagen

Ab 1. März 2024 werden die überarbeiteten Formulare auf der Homepage des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter dem folgenden Link zur Verfügung gestellt werden: Bauantragsformulare - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de) .“

Bauantrag

Für den Bauantrag ist eine gesetzlich vorgeschriebene Form erforderlich. Genaueres regelt die Bauvorlagenverordnung (BauVorlV).
Da Bauvorschriften und Baugenehmigungsverfahren eine spezielle Fachkenntnis voraussetzen, dürfen Pläne und Unterlagen zum Bauantrag nur von bauvorlageberechtigten Personen erstellt werden.

Antragsannahme in Papierform

Bitte senden Sie nach Möglichkeit die Bauantragsunterlagen in zweifacher Ausführung mit der Post. Es besteht auch die Möglichkeit, die Antragsunterlagen direkt in unserem Briefkasten einzuwerfen. Diesen finden Sie direkt neben dem Aufzug im rückwärtigen Innenhof. Sie können die Unterlagen auch in den Briefkasten am Rathaus, Rathausplatz 1 einwerfen.

Sofern Sie auf eine persönliche Abgabe nicht verzichten wollen, bitten wir Sie vorher einen entsprechenden Termin telefonisch oder per Email  zu vereinbaren.
Sie vermeiden damit Wartezeiten. 

Die Planannahme überprüft anhand eines Prüfbogens den eingereichten Bauantrag auf Vollständigkeit.
Diesen können Sie zur vorherigen eigenen Überprüfung der Vollständigkeit verwenden.

Allgemeine Hinweise

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (Bay. StMB) hat verbindliche Bauantragsformulare eingeführt, die Sie für Ihren Bauantrag nutzen müssen.

Erläuterungen dazu finden Sie hier: Bauherreninformation des Bay. StMB

Hinweis für Nachreichungen bei Anträgen in Papierform

Wenn von Ihnen weitere Unterlagen nachzureichen sind, so müssen diese ebenfalls zweifach in Papierform erfolgen!

Formulare und Informationen

Planannahme

Hier werden alle eingehenden Anträge entgegengenommen, erfasst und auf Vollständigkeit geprüft. Bauanträge, die wesentliche Mängel aufweisen und dadurch nicht bearbeitungsfähig sind, werden an den Antragsteller zurückgegeben.

Anschrift

Gebbertstraße 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

Außerhalb der regulären Öffnungszeiten können zusätzlich individuelle Termine vor Ort vereinbart werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.