Bauaufsichtsamt - Zentrale Planannahme

Stand: 21.02.2025

Hier werden alle eingehenden Anträge entgegengenommen, erfasst und auf Vollständigkeit geprüft. Bauanträge, die wesentliche Mängel aufweisen und dadurch nicht bearbeitungsfähig sind, werden an den Antragsteller zurückgegeben. Eine Abgabe der Pläne bei einzelnen Sachbearbeitern*innen ist nicht mehr möglich. Erst nach Vollständigkeit der Unterlagen werden diese an die Sachbearbeiter*innen weitergegeben. Das heißt erst dann steht fest, wer „Ihren“ Antrag bearbeiten wird.

Novellierung der BayBO zum 01.01.25; Verfahrensfreie Bauvorhaben

Zum 01.01.2025 wurden Änderungen der Bayerischen Bauordnung unter anderem in Artikel 57, Erleichterungen hinsichtlich der Verfahrensfreiheit für folgende Vorhaben eingeführt.

  • Dachgeschossausbauten mit Errichtung von Gauben
  • Dachgeschossausbauten ohne die Errichtung von Gauben
  • Nutzungsänderungen (Bestandsnutzung und neue Nutzung bitte angeben)
  • Instandsetzungsarbeiten
  • temporäre Mobilfunkanlagen

Diese Vorhaben sind 14 Tage vor Baubeginn/ Nutzungsaufnahme dem Bauaufsichtsamt in Textform anzuzeigen.

Wir bitten Sie die folgenden ergänzenden Angaben zu machen:

  • Bauherrenschaft, Telefonnummer, Email
  • Anschrift Vorhabengrundstück, Straße, Hausnummer, Flurstück, Gemarkung

Wichtig: Diese Verfahrensfreiheit gem. Art. 57 BayBO entbindet Sie nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften an Ihr Bauvorhaben gestellt werden und lässt die bauaufsichtliche Eingriffsbefugnisse unberührt. (Art. 55 Abs. 2 BayBO).
Bei Ihrem Bauvorhaben sind Sie und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten alleine dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden (Art. 49 BayBO).

Befindet sich das Vorhaben etwa in einem Einzelbaudenkmal, in der Nähe eines Einzelbaudenkmals oder innerhalb eines Denkmalensembles ist vor Beginn der Arbeiten zwingend eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 6 Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) einzuholen. (denkmalschutz@stadt.erlangen.de)

Bitte beachten Sie weiter:

1. Trotz Verfahrensfreiheit sind die materiell-rechtlichen Vorgaben der Bayerischen Bauordnung zwingend einzuhalten.
2. Entsprechende Planunterlagen und Nachweise, insbesondere zum Brandschutz, zur Standsicherheit, zur Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und ggf. die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis sind vorzuhalten und auf Verlangen vorzulegen.
3. Ob ein Antrag auf Grundstücksentwässerung notwendig ist, muss unabhängig von der Verfahrensfreiheit eigenverantwortlich geprüft werden.(grundstuecksentwaesserung@stadt.erlangen.de)
4. Wir behalten uns vor, die Einhaltung dieser Vorgaben im Rahmen von Baukontrollen zu überprüfen.
5. Bei Nichtvorlage der erforderlichen Nachweise kann eine Baueinstellung oder Nutzungsuntersagung erfolgen.
6. Wir empfehlen Ihnen, Ihre unmittelbaren Nachbarn über das geplante Bauvorhaben zu informieren, um mögliche Konflikte frühzeitig zu vermeiden.


Bauantrag

Für den Bauantrag ist eine gesetzlich vorgeschriebene Form erforderlich. Genaueres regelt die Bauvorlagenverordnung (BauVorlV).
Da Bauvorschriften und Baugenehmigungsverfahren eine spezielle Fachkenntnis voraussetzen, dürfen Pläne und Unterlagen zum Bauantrag nur von bauvorlageberechtigten Personen erstellt werden.

Antragsannahme in Papierform

Bitte senden Sie nach Möglichkeit die Bauantragsunterlagen in zweifacher Ausführung mit der Post. Es besteht auch die Möglichkeit, die Antragsunterlagen direkt in unserem Briefkasten einzuwerfen. Diesen finden Sie direkt neben dem Aufzug im rückwärtigen Innenhof. Sie können die Unterlagen auch in den Briefkasten am Rathaus, Rathausplatz 1 einwerfen.

Sofern Sie auf eine persönliche Abgabe nicht verzichten wollen, bitten wir Sie vorher einen entsprechenden Termin telefonisch oder per Email  zu vereinbaren.
Sie vermeiden damit Wartezeiten. 

Die Planannahme überprüft anhand eines Prüfbogens den eingereichten Bauantrag auf Vollständigkeit.
Diesen können Sie zur vorherigen eigenen Überprüfung der Vollständigkeit verwenden.

Allgemeine Hinweise

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (Bay. StMB) hat verbindliche Bauantragsformulare eingeführt, die Sie für Ihren Bauantrag nutzen müssen.

Erläuterungen dazu finden Sie hier: Bauherreninformation des Bay. StMB

Hinweis für Nachreichungen bei Anträgen in Papierform

Wenn von Ihnen weitere Unterlagen nachzureichen sind, so müssen diese ebenfalls zweifach in Papierform erfolgen!

Formulare und Informationen

Planannahme

Hier werden alle eingehenden Anträge entgegengenommen, erfasst und auf Vollständigkeit geprüft. Bauanträge, die wesentliche Mängel aufweisen und dadurch nicht bearbeitungsfähig sind, werden an den Antragsteller zurückgegeben.

Anschrift

Gebbertstraße 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

Außerhalb der regulären Öffnungszeiten können zusätzlich individuelle Termine vor Ort vereinbart werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.