Grundstücksentwässerung; Entwässerungsantrag
Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens bzw. im Genehmigungsfreistellungsverfahren muss insbesondere bei Neubauvorhaben und bei wesentlichen Änderungen an bestehenden Entwässerungsanlagen zusätzlich zum Hochbau ein separater Antrag auf Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage eingereicht werden.
Informationen
Wenden Sie sich zur Antragstellung und für weitere Informationen bitte an das Bauaufsichtsamt der Stadt Erlangen:
Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens bzw. im Genehmigungsfreistellungsverfahren muss insbesondere bei Neubauvorhaben und bei wesentlichen Änderungen an bestehenden Entwässerungsanlagen zusätzlich zum Hochbau ein separater Antrag auf Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage (2-fach) eingereicht werden (§ 10 EWS).
Folgende Vorhaben sind genehmigungspflichtig:
- Herstellung und Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage
- Herstellung und Änderung von Anschlusskanälen
- Vorübergehende Einleitung von Abwasser (Kirchweihen, Straßen- und Stadtteilfesten und ähnlichen Veranstaltungen sowie das Aufstellen von Toilettenwagen, Baustelleneinrichtungen, Bürocontainern u.ä.)
- Vorübergehende Einleitung von Grundwasser aus Baustellen, Grundwasserbohrversuchen und -sanierungen (Altlasten)
- Vorübergehende Einleitung von Abwasser bei Fassadenreinigung
- Herstellung und Änderung sämtlicher Entwässerungseinrichtungen innerhalb von Gebäuden, die gewerbliche, industrielle und ähnliche nichthäusliche Abwässer aufnehmen und ableiten, insbesondere Abwasservorbehandlungsanlagen, sowie bei Änderung der genehmigten Abwassermenge, der Abwasserzusammensetzung und des Verfahrens der Vorbehandlung (Gaststätten, Fertigung, Tankstellen u.ä.)
- Einleitung von Stoffen nach § 15 Abs. 11 (gewerbliche und industrielle Abwässer)
Den amtlichen Lageplan erhalten Sie hier:
Staatliches Vermessungsamt
Nägelsbachstraße 67
91052 Erlangen
Telefon +(49) 09131 / 306 - 0
Telefax +(49) 09131 / 306 - 250
oder auf schriftlichen oder persönlichen Antrag bei der Stadt Erlangen:
Abteilung Vermessung und Bodenordnung
2. OG, Zimmer 231
Museumswinkel / Gebbertstraße 1
91052 Erlangen
Das Kanalkataster für das gesamte Stadtgebiet erhalten Sie hier:
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE)
Werner-von-Siemens-Straße 61
91052 Erlangen
Telefon +(49) 09131 / 86 - 2395 oder - 2320
Telefax +(49) 09131 / 86 - 2661
Grundstücksanschlüsse sollen als Steinzeugrohre nach DIN EN 295 oder Vollwandrohre aus Polypropylen (PP) nach DIN EN 1825 (mind. SN16) oder als Betonrohr bzw. bei statischer Erfordernis als Stahlbetonrohr nach DIN EN 1916 inkl. Widerstandsfähigkeit gegen chemisch stark angreifende Umgebung nach DIN 4030 (EA3) ausgeführt werden. Abweichende Materialwünsche bitte rechtzeitig beantragen.
Umgang mit Niederschlagswasser, Erlaubnisfreie Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser
Wegen Altakten (Bestandspläne) können Sie sich an das Stadtarchiv wenden:
Stadtarchiv
Luitpoldstraße 47
91052 Erlangen
Telefon +(49) 09131 / 86 - 2219
Telefax +(49) 09131 / 86 - 2876
Der Anstich an den öffentlichen Kanal ist rechtzeitig, zweckmäßigerweise gemeinsam mit der Aufgrabegenehmigung (Sondernutzung öffentlicher Verkehrsraum) beim Amt für Stadtplanung und Mobilität, Abt. Straßenverkehr u. Baustellen zu beantragen:
Amt für Stadtplanung und Mobilität
Abt. Straßenverkehr und Baustellen
Werner-von-Siemens-Straße 61
91052 Erlangen
Telefon +(49) 09131 / 86 - 1653 oder - 2481
Der Anstich am öffentlichen Kanal selbst wird vom Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen - Kanalunterhalt - hergestellt:
EBE Entwässerungsbetrieb
Kanalunterhalt
Werner-von-Siemens-Straße 61
91052 Erlangen
Telefon +(49) 09131 / 86 - 1229
Telefax +(49) 09131 / 86 - 2661
Im Wesentlichen sind folgende Unterlagen zweifach einzureichen:
- Antragsformular
- Aktueller amtlicher Lageplan Maßstab 1:1000
- Amtliches Kanalkataster Maßstab 1:1000
- Grundrisszeichnung Maßstab 1:100
- Schnittzeichnungen (Strangabwicklung) Maßstab 1:100
- ggf. Bodengutachten inkl. Versickerungsnachweis oder Versickerungsversuch (Versickerungspflicht von unverschmutztem Niederschlagswasser)
- Checkliste Versickerung von Niederschlagswasser
- Bei Einleitbeschränkungen die Berechnungen des VRRR nach Gleichung 22 sowie den Überflutungsnachweis nach Gleichung 20 der DIN 1986-100
- Bemessungen von Abscheideranlagen