Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung
Sie können eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan beantragen.
Stand: 04.12.2025. Link zum BayernPortal
Online-Verfahren
Erteilung einer Bescheinigung der Abgeschlossenheit beantragen
Mit diesem Online-Formular können Sie die Erteilung einer Bescheinigung der Abgeschlossenheit ganz einfach online beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)Beachten Sie, dass die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten, für die eine Erhaltungssatzung gilt, genehmigt werden muss. Zuständig für diese Genehmigung ist das Amt für Stadtplanung und Mobilität der Stadt Erlangen.
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist. Der Aufteilungsplan muss von der Baubehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und die Gemeinden, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind) mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehen werden.
In der Abgeschlossenheitsbescheinigung muss die Baubehörde bestätigen, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
- Bauzeichnung für Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung,
die das Format DIN A3 nicht übersteigen darf und die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind und dass die Wohnungen und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.
- Aktuellen Lageplan mit Kennzeichnung des Grundstücks und aller geplanten und bestehenden Gebäudeteile (Maßstab 1:1000)
- Aussagekräftige Aufteilungspläne (Sämtliche Grundrisse mit Bemaßung max. DIN A3), in denen abgeschlossene Einheiten, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Teileigentum gekennzeichnet und ersichtlich sind
- Schnitte und Ansichten
max. DIN A3 - Kopie vom Grundbuchauzug
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
§§ 3 Abs. 3 i. V. m. 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Verbindung mit § 7 Abs.4 Nr. 2 WEG
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Voraussetzungen für die Begründung von Wohnungseigentum, insbesondere die Abgeschlossenheit und die dazugehörigen Regelungen.
Planannahme
Hier werden alle eingehenden Anträge entgegengenommen, erfasst und auf Vollständigkeit geprüft. Bauanträge, die wesentliche Mängel aufweisen und dadurch nicht bearbeitungsfähig sind, werden an den Antragsteller zurückgegeben.
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