Denkmalschutz; Anordnungen für Erhaltungsmaßnahmen

Die Unteren Denkmalschutzbehörden können durch Verwaltungsakt anordnen, dass Eigentümer von Denkmälern bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchführen. Sie können solche Maßnahmen auch selbst realisieren und den Eigentümern die Kosten hierfür ganz oder teilweise auferlegen.


Stand: 02.02.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)

Untere Denkmalschutzbehörde

Anschrift

Gebbertstraße 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
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Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
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