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Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege kann Zuschüsse für den Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern im Sinne des BayDSchG sowie die Sicherstellung der notwendigen denkmalfachlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern gewähren.


Stand: 13.10.2025. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Ausgrabungen im Zusammenhang mit der Bergung und Auffindung von Bodendenkmälern

Sie können den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Ausgrabungen im Zusammenhang mit der Bergung und Auffindung von Bodendenkmälern an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege online übermitteln.

Verwendungsnachweis über einen Zuschuss für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern

Mit diesem Online-Antrag können Sie einen Verwendungsnachweis über einen Zuschuss für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Auszahlung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie einen Antrag auf Auszahlung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege stellen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Gewährung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie einen Zuschuss des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)

Untere Denkmalschutzbehörde

Anschrift

Gebbertstraße 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

Termine vor Ort nur nach Vereinbarung möglich.