Herbstzeit ist Laubzeit
Stand: 18.09.2026
Gerade jetzt ist es notwendig, dass Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihrer Sicherungspflichten nachkommen. Vor allem durch nasses Laub wird die Rutschgefahr wesentlich erhöht. Die Stadt Erlangen erinnert daher an die Reinigungspflicht auf öffentlichen Gehwegen.
Wer reinigen muss
Gereinigt werden muss immer von den angrenzenden Haus- und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern gereinigt werden. Sofern kein gesondert abgegrenzter Gehweg vorhanden ist, sollte entlang des Grundstücks ein Streifen von 1,5 m Breite gereinigt werden.
Bei der Reinigung der Fahrbahnen ist zunächst zu klären, ob die Straße im Anschlussgebiet der städtischen Straßenreinigung liegt. Für alle übrigen Straßen sind wiederum die angrenzenden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zuständig.
Die Reinigungsfläche definiert sich dabei entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze bis zur Fahrbahnmitte. Entsorgt werden kann das Laub (ohne Fremdstoffe) über die Biotonne. Größere Mengen können direkt zur Kompostierungsanlage Frauenaurach in der Neuenweiherstraße 11 gebracht werden. Auch hier gilt: Das Laub muss frei von jeglichen nicht verrottbaren Fremdstoffen sein.
Vor allem im Herbst ist die Reinigung von Straßen und Wegen wichtig (Foto: Pixabay)
Wann gereinigt werden muss
Die Reinigung ist bei Bedarf durchzuführen – also gerade im Herbst auch öfter als einmal wöchentlich. Dabei ist es unerheblich, ob das Laub vom eigenen Baum oder dem des Nachbarn kommt. Lediglich in der Innenstadt werden die Gehwege von der städtischen Straßenreinigung mit betreut. Diese Leistung müssen die Anlieger aber auch über die Straßenreinigungsgebühr bezahlen.
Die Straßenreinigungsverordnung regelt die Reinigungspflichten und -zuständigkeiten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Mehr erfahren
Straßenreinigungssatzung
Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Erlangen (Straßenreinigungssatzung) vom 12.12.1979 i. d. F. vom 24.11.2022
Straßenreinigungsverordnung
Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Erlangen (Straßenreinigungsverordnung) vom 28.11.2019
Kompostierungsanlage Frauenaurach
Liefern Sie Ihre Gartenabfälle direkt an. Zum Angebot gehört auch der Verkauf des Qualitätsproduktes "Erlanger Kompost" aus eigener Produktion. Dieser Kompost wird ausschließlich aus angelieferten Gartenabfällen hergestellt. Ihr Garten freut sich!
Biomüll, Gartenabfälle & Biotonne
Informationen zur Biotonne und Bestellung, Umgang mit Gartenabfällen und unseren jährlichen Garktenabfall-Aktionen sowie die Bestellung von Containern für Gartenabfälle. Entsorgen Sie Ihre Bio- und Gartenabfälle richtig und leisten Sie Ihren Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.
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