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Herbstzeit ist Laubzeit

Stand: 18.09.2026

Gerade jetzt ist es notwendig, dass Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihrer Sicherungspflichten nachkommen. Vor allem durch nasses Laub wird die Rutschgefahr wesentlich erhöht. Die Stadt Erlangen erinnert daher an die Reinigungspflicht auf öffentlichen Gehwegen.

Wer reinigen muss

Gereinigt werden muss immer von den angrenzenden Haus- und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern gereinigt werden. Sofern kein gesondert abgegrenzter Gehweg vorhanden ist, sollte entlang des Grundstücks ein Streifen von 1,5 m Breite gereinigt werden. 

Bei der Reinigung der Fahrbahnen ist zunächst zu klären, ob die Straße im Anschlussgebiet der städtischen Straßenreinigung liegt. Für alle übrigen Straßen sind wiederum die angrenzenden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zuständig. 

Die Reinigungsfläche definiert sich dabei entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze bis zur Fahrbahnmitte. Entsorgt werden kann das Laub (ohne Fremdstoffe) über die Biotonne. Größere Mengen können direkt zur Kompostierungsanlage Frauenaurach in der Neuenweiherstraße 11 gebracht werden. Auch hier gilt: Das Laub muss frei von jeglichen nicht verrottbaren Fremdstoffen sein.

Gesammeltes Laub mit einem Besen. Vor allem im Herbst ist die Reinigung von Straßen und Wegen wichtig (Foto: Pixabay)

Wann gereinigt werden muss 

Die Reinigung ist bei Bedarf durchzuführen – also gerade im Herbst auch öfter als einmal wöchentlich. Dabei ist es unerheblich, ob das Laub vom eigenen Baum oder dem des Nachbarn kommt. Lediglich in der Innenstadt werden die Gehwege von der städtischen Straßenreinigung mit betreut. Diese Leistung müssen die Anlieger aber auch über die Straßenreinigungsgebühr bezahlen.

Die Straßenreinigungsverordnung regelt die Reinigungspflichten und -zuständigkeiten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. 

Mehr erfahren

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Straßenreinigung

Straßenreinigungssatzung

Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Erlangen (Straßenreinigungssatzung) vom 12.12.1979 i. d. F. vom 24.11.2022

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Straßenreinigung, Schnee, Winter

Straßenreinigungsverordnung

Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Erlangen (Straßenreinigungsverordnung) vom 28.11.2019

Vogelperspektive auf die Kompostierungsanlage in Frauenaurach.
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Kompostierungsanlage Frauenaurach

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Biomüll, Gartenabfälle & Biotonne

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Abt. Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst

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