Schulanmeldung
Stand: 20.02.2025
Schulpflichtig sind alle Kinder, die am 30. September des Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Die Kinder müssen an der Grundschule, in deren Schulsprengel sie ihren Wohnsitz haben, angemeldet werden.
Die Schulanmeldung findet jedes Jahr im März statt. Das genaue Datum und den jeweils persönlichen Termin teilt die zuständige Grundschule den Erziehungsberechtigten direkt oder über die Kindertagesstätten mit.
Die Schulanmeldung ist Pflicht
Die Erziehungsberechtigten werden aufgefordert, ihre schulpflichtigen Kinder an dem für die Schuleinschreibung festgelegten Tag für den Schulbesuch anzumelden. Schulpflichtig sind alle Kinder, die am 30. September des Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden.
Die Kinder müssen an der Grundschule, in deren Schulsprengel sie ihren Wohnsitz haben, angemeldet werden. Dies gilt auch, wenn aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule (mit sog. Gastschulantrag) oder eine Rückstellung vom Besuch der Grundschule beantragt werden soll. Gastschulanträge sollen am Tag der Schulanmeldung gestellt werden. Gastschulanträge, die danach bei der Schule abgegeben werden, können nur berücksichtigt werden, wenn es sich um einen Neu-Zuzug handelt.
Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, sind erneut unter Vorlage des Rückstellungsbescheides anzumelden.
Zudem verweisen wir auf die Schulordnung für die Grundschulen in Bayern, § 2 Absatz 3 Satz 5 und folgende. Hier heißt es unter anderem: „Die Schule kann die Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen.“ (Satz 5)
Erziehungsberechtigte können mit einer Geldbuße belegt werden, wenn sie ohne berechtigten Grund fahrlässig oder vorsätzlich die Anmeldung eines schulpflichtigen Kindes unterlassen.
Kinder, die zwischen dem 01. Juli und 30. September sechs Jahre alt werden, befinden sich im Einschulungskorridor. Der Beginn der Schulpflicht kann für diese Kinder um ein Jahr nach hinten verschoben werden.
Kinder im Einschulungskorridor durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an der Grundschule ebenso wie alle anderen Kinder. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Eltern und spricht eine Empfehlung aus.
Durch die Einschätzung der Grundschule erhalten die Erziehungsberechtigten wichtige Informationen zum Entwicklungsstand, einem etwaigen Förderbedarf des Kindes und zu den Fördermöglichkeiten an der Schule. Die bereits vorhandenen Einschätzungen durch die Kindertageseinrichtung und die Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamts werden so aus schulischer Sicht vervollständigt.
Erziehungsberechtigte müssen die Entscheidung, ihr Kind ein Jahr später einzuschulen, der Grundschule bis zum 10. April schriftlich mitteilen.
Schulaufnahme auf Antrag
Kinder, die zwischen dem 01. Oktober und dem 31. Dezember geboren wurden und im Jahr der Einschulung das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. In Zweifelsfällen erfolgt die Prüfung der Schulfähigkeit durch die Schule.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder in Ausnahmefällen auch dann eingeschult werden, wenn sie nach dem 01. Januar geboren wurden und im Schuljahr der Einschulung das sechste Lebensjahr vollenden. Hier ist ein schulpsychologisches Gutachten verpflichtend erforderlich.
Schulärztliche Untersuchungen im Vorfeld
- Die Schuleingangsuntersuchung wird im Gesundheitsamt Erlangen-Höchstadt durchgeführt. Hierfür erhalten die Erziehungsberechtigten ein persönliches Einladungsschreiben.
- Die Schuleingangsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und damit für alle künftigen Erstklässlerinnen und Erstklässler Pflicht. Sie dient dazu, den Entwicklungsstand des Kindes insbesondere im Hinblick auf den Schulbesuch festzustellen.
- Anschließend wird durch das Staatliche Gesundheitsamt eine Bestätigung ausgestellt. Diese Bestätigung muss bei der Schulanmeldung vorgelegt werden.
Der Tag der Schulanmeldung
Die Erziehungsberechtigten müssen mit den Kindern in die jeweilige Sprengelschule kommen. Bei Verhinderung sollen sie einen Vertreter beauftragen, die Kinder zur Schulanmeldung zu bringen. Kinder, die in einem Heim untergebracht sind, können vom Leiter des Heims angemeldet werden.
Mitzubringen sind
- die Geburtsurkunde
- bei ausländischen Kindern auch der Reisepass
- Bestätigung des Gesundheitsamts zur Vorlage bei der Schule
- eventuell Unterlagen über Aufenthaltsbestimmungs- und/oder Sorgerecht
Schulanmeldung an einer Förderschule
Kinder, die wegen eines besonderen Förderbedarfs oder einer Behinderung voraussichtlich nicht in der Lage sind, aktiv am Unterricht einer Grundschule teilzunehmen, können an einer öffentlichen oder privaten Förderschule angemeldet werden. Die Beratung und die Erstellung eines eventuell notwendigen sonderpädagogischen Gutachtens erfolgt durch die Schulleitungen der Förderzentren in Erlangen.
Grundschulen in der Stadt Erlangen
Adalbert-Stifter-Grundschule Erlangen, Sieglitzhofer Str. 6
Grundschule Erlangen – An der Brucker Lache, Zeißstr. 51
Max-und-Justine-Elsner-Grundschule Erlangen-Bruck, Sandbergstr. 5
Grundschule Erlangen-Büchenbach, Dorfstr. 21
Grundschule Erlangen-Dechsendorf, Campingstr. 32
Grundschule Erlangen-Eltersdorf, Tucherstr. 16
Grundschule Erlangen-Frauenaurach, Keplerstr. 1
Heinrich-Kirchner-Grundschule Erlangen, Dompropststr. 6
Hermann-Hedenus-Grundschule Erlangen, Schallershofer Str. 20
Loschge-Grundschule Erlangen, Loschgestr. 10
Michael-Poeschke-Grundschule Erlangen, Liegnitzer Str. 22
Pestalozzi-Grundschule Erlangen, Pestalozzistr. 1
Grundschule Erlangen-Tennenlohe, Enggleis 6
Friedrich-Rückert-Grundschule Erlangen, Ohmplatz 2
Grundschule Erlangen-Mönauschule, Steigerwaldallee 19
Förderzentren in der Stadt Erlangen
Otfried-Preußler-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum Erlangen, Liegnitzer Str. 24
Georg-Zahn-Schule, Förderzentrum mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, Schenkstr. 113
Schulen
Welche Schulen gibt es in Erlangen? Und welche Schule ist die richtige für mein Kind? Antworten finden Sie hier.
Schulen
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Schulverwaltungsamt
Amtsleitung: Brigitte Bayer
Anschrift
Öffnungszeiten
Die telefonische Erreichbarkeit ist ab 8:00 Uhr sichergestellt.