Jobcenter: Bürgergeld für Geflüchtete aus der Ukraine
Stand: 02.01.2023
Eine gesetzliche Neuregelung sieht vor, dass aus der Ukraine geflüchtete Personen ab dem 01.06.2022 unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Bürgergeld haben, statt einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsrecht. Das Sozialamt und das Jobcenter der Stadt Erlangen bemühen sich, den Übergang in die beiden Leistungsbereiche für Sie nahtlos und unkompliziert zu gestalten.
Es wird nicht möglich sein, allen Personen, die ab 01.06.2022 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Bürgergeld haben, rechtzeitig zum 01.06.2022 die entsprechende Leistung zu bewilligen. Sie bekommen dann aber wie bisher die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weitergezahlt. Soweit das Arbeitslosengeld II/Bürgergeld höher ist, bekommen Sie später eine Nachzahlung.
Bei den Leistungen nach dem SGB II handelt es sich um nachrangige Leistungen, das heißt, dass Sie zuerst alle anderen (Sozial-)Leistungen (z.B. Kindergeld, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz - UVG, Elterngeld...) beantragen müssen.
Um herauszufinden, wie es für Sie weitergeht, klicken Sie unten den zutreffenden Punkt an.
Ich habe einen Aufenthaltstitel / Fiktionsbescheinigung und...
- ...habe bereits Asylbewerberleistungen vom Sozialamt Erlangen beantragt/bezogen - KLICK
- ...habe noch keine Asylbewerberleistungen vom Sozialamt Erlangen beantragt/bezogen - KLICK
Ich habe noch keinen Aufenthaltstitel / Fiktionsbescheinigung...
- Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen.
- Kontaktdaten Sozialamt:
- Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen.