Bürgergeld nach Asylbewerberleistungen
Stand: 31.08.2023
Haben Sie bisher Leistungen vom Sozialamt Erlangen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, erhalten Sie ein Schreiben des Jobcenters der Stadt Erlangen. Mit diesem Schreiben werden Sie gebeten, einen kurzen Ergänzungsantrag auszufüllen und für die Bearbeitung dieses Antrages notwendige Unterlagen beim Jobcenter Stadt Erlangen vorzulegen. Liegt Ihr Antrag dem Jobcenter mit allen Unterlagen vor, wird über diesen zeitnah entschieden und Sie bekommen einen Bescheid. Damit die Entscheidung nicht verzögert wird, bitten wir Sie, möglichst von Rückfragen beim Jobcenter abzusehen.
Wenn Sie kein Schreiben bekommen haben, können Sie den Ergänzungsantrag unter "Formulare und Dokumente" herunterladen.
Hinweise:
Damit Ihr Antrag schnell bearbeitet werden kann, beachten Sie bitte,
- dass Sie alle Formulare in lateinischer Schrift vollständig ausfüllen,
- dass Sie alle ☐ Ja ☐ Nein-Fragen beantworten,
- dass Sie die Dokumente unterschreiben
- dass Sie die ausgefüllten Formulare mit allen geforderten Nachweisen entweder mit Briefpost oder über die E-Mail-Adresse sb-ukraine@stadt.erlangen.de an das Jobcenter schicken.
Fragen und Antworten
Sie können uns jederzeit per E-Mail erreichen. sb-ukraine@stadt.erlangen.de
Bitte vermeiden Sie telefonische Anfragen um eine reibungslose Sachbearbeitung zu gewährleisten. In dringenden Fällen, wenden Sie sich an 09131 86 2444.
Erreichbarkeit Hotline:
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag bis Freitag: 10:00 bis 12:00 Uhr
Zur Beantragung von Bürgergeld werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ergänzungsantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben Download
- Aufenthaltstitel / Fiktionsbescheinigung
- Pass oder anderes Ausweisdokument
- Mitgliedsbescheinigung Ihrer ausgewählten Krankenkasse Infos Krankenkassen
- Bankverbindung
Damit Ihre Miete weiterhin direkt an Ihren Vermieter überwiesen werden kann, füllen Sie bitte die entsprechende Einverständniserklärung aus und schicken Sie uns diese unterschrieben zurück.
Hinweis: Bitte legen Sie Kopien (keine Originale) der Nachweise vor. Anlagen zum Antrag
Bitte senden Sie alle genannten Unterlagen...
per E-Mail an:
sb-ukraine@stadt.erlangen.de
oder
per Post an:
Stadt Erlangen
Erlanger Jobcenter
SB Ukraine
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Sie müssen uns alle Änderungen in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen umgehend mitteilen. Solche Änderungen können z.B. sein:
- Umzug innerhalb von Erlangen / Wegzug aus Erlangen / Rückkehr in die Ukraine
- Arbeitsaufnahme / Beginn einer Ausbildung
- Auszug eines Haushaltsmitgliedes
- Eheschließung / Scheidung
- Änderung des Aufenthaltstitels
- Aufenthalte außerhalb des Großraumes Erlangen (Ortsabwesenheiten)
- Rentenbezug / Rentenanspruch
- sonstige Einkommen (Gewinne, Schenkungen, Erbe...)
- Bewilligung von anderen Sozialleistungen (Kindergeld, Unterhaltsvorschuss...)
- Krankenhausaufenthalte / Reha Maßnahmen / Haft
- ...
Beachten Sie, dass es keine abschließende Aufzählung ist und Sie alle Änderungen mitteilen müssen. Beachten Sie hierzu auch die Merkblätter zum SGB II.
Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten und Kinder haben, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die Gewährung von Kindergeld. Bitte stellen Sie deshalb bei der Familienkasse einen entsprechenden Antrag, die Formulare finden Sie auf der Seite der Familienkasse
Erklärvideos zum Kindergeldantrag finden Sie auf der Internetseite www.germany4ukraine.de
Die Seite kann über folgende Links aufgerufen werden.
deutsch Українська Русский
Sie könnten einen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) haben. Der Anspruch besteht jedoch nur dann, wenn Sie keine Beziehung mehr mit dem anderen Elternteil der Kinder führen. Wenn Sie nur räumlich getrennt sind z.B. wegen des Krieges, haben Sie keinen Anspruch auf UVG.
Wenn Sie keine Beziehung mit dem anderen Elternteil der Kinder führen, stellen Sie bitte einen Antrag auf UVG und legen uns einen Nachweis vor.
Sie finden alle Informationen auf der Internetseite der UVG-Stelle
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiter*in im Jobcenter in Verbindung und teilen Sie mit, aus welchen Gründen Sie umziehen möchten. Die Wohnungsvermittlungsstelle des Sozialamtes hilft Ihnen bei der Vermittlung einer Sozialwohnung.
Vor Abschluss eines Mietvertrages sollte im Jobcenter ein schriftliches Mietangebot für die neue Wohnung vorgelegt werden, um rechtliche Nachteile für Sie zu vermeiden. Ihre Sachbearbeiter*in teilt Ihnen dann mit, ob die Wohnungsmiete angemessen ist und in dieser Höhe vom Jobcenter berücksichtigt werden kann.
Unter 25 - jährige, die bei Ihren Eltern ausziehen wollen, müssen vor einem Umzug in eine eigene Wohnung die Zustimmung des Jobcenters einholen. Kosten für Unterkunft und Heizung werden nur dann anerkannt, wenn das Jobcenter dies vor Abschluss des Mietvertrages zugesichert hat. Die Zustimmung wird erteilt, wenn
- die Betroffenen aus "schwerwiegenden sozialen Gründen" nicht bei den Eltern wohnen können,
- der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder
- ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.
Wenn ein Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Wohnung angemessen sind, können nach vorheriger Zusicherung auch Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten übernommen werden, sowie Darlehen für Mietkautionen gewährt werden.
In Erlangen wurden zum 01.08.2021 vom Stadtrat folgende Mietobergrenzen beschlossen.
Wichtig hierbei: Die Höchstmietbeträge setzen sich zusammen aus Grundmiete zuzüglich Nebenkosten, aber ohne Heizkosten. Kosten für KfZ-Stellplätze und Garagen können grundsätzlich nicht übernommen werden.
Abhängig von der Personenzahl im Haushalt ergeben sich folgende Höchstmietbeträge:
Haushaltsgröße (Personen) | Angemessener Wohnraum | Höchstmiete |
1 | 50 m² | 452,00 € |
2 | 65 m² | 539,00 € |
3 | 75 m² | 605,00 € |
4 | 90 m² | 713,00 € |
5 | 105 m² | 835,00 € |
6 | 120 m² | 954,00 € |
jede weitere Person | 15 m² | 119,00 € |
Für energiesanierte Wohnungen mit Vollwärmeschutz gelten um ca. 10 Prozent erhöhte Obergrenzen. Ob es sich bei einer Wohnung um eine energiesanierte Wohnung handelt, ergibt sich aus dem Energieausweis des Hauses. Auskunft kann hierzu der Vermieter (z.B. die GeWoBau) geben.
Unabhängig von diesen festgesetzten Grenzen sind zur Beurteilung der Frage der Angemessenheit immer auch die Umstände des Einzelfalls mit zu bewerten. In begründeten Einzelfällen können auch höhere Mietbeträge anerkannt werden.
Wenn Sie in einer Eigentumswohnung oder Ihrem eigenen Haus wohnen, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen (Schuldzinsen, Steuern, Nebenkosten), jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite. Auch unabweisbare Aufwendungen für die Instandhaltung und Reparatur können als Bedarf anerkannt werden, soweit diese unter Berücksichtigung der anfallenden Aufwendungen insgesamt, angemessen sind.
Alle Informationen zu den Beträgen / Bedarfen können Sie auf der folgenden Seite finden KLICK
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Erlangen hilft - Ukraine
Sie können sich an den Verein der Ukrainer in Franken e.V. wenden. Während den Öffnungszeiten können Sie ohne Termin in die Anlaufstelle kommen, wenn Sie allgemeine Unterstützung benötigen.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 10:00 - 16:00 Uhr
Adresse:
Henkestraße 91
91052 Erlangen
Website:
Facebook: Ukraine Treff Erlangen
Formulare und Dokumente
Ergänzungsantrag
Beiblatt Vermögen Ukrainisch
Merkblätter mit Rücklauf
Direktzahlung Miete
Krankenkassen mit Büro in Erlangen
Anmeldebogen bisheriger Werdegang
Notwendige Anlagen zum Antrag
Ergänzungsantrag
Beiblatt Vermögen Ukrainisch
Merkblätter mit Rücklauf
Direktzahlung Miete
Krankenkassen mit Büro in Erlangen
Anmeldebogen bisheriger Werdegang
Notwendige Anlagen zum Antrag
Bürgergeld
Anschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen ohne Termin sind derzeit nicht möglich. Sie können aber über die Hotline einen Termin vereinbaren.
Hotline: +(49) 09131 / 86 - 2444
Erreichbarkeit Hotline:
Montag: 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr