Erlangen hilft - Ukraine
Wir sind #offenaustradition.
In Erlangen sind alle Geflüchteten willkommen: Für uns sind alle Kulturen gleichwertig, genauso wie alle Geschlechter, sexuelle Identitäten und Menschen mit Schwerbehinderung/en. Mehr noch: Wir sind davon überzeugt, dass uns Vielfalt bereichert. Deshalb freuen wir uns, wenn unsere Stadt so divers wie möglich ist.
Informationen für Geflüchtete
Wenn Sie eine private Unterkunft im Stadtgebiet Erlangen, zum Beispiel bei Freunden, Bekannten und Verwandten, gefunden haben oder Ihnen von der Abteilung Wohnungswesen des Sozialamts der Stadt Erlangen eine Wohnung zugewiesen wurde, dann melden Sie als Erstes den Bezug der Wohnung im Servicebereich des Bürgeramtes im Erdgeschoss des Rathauses (= Meldebehörde) an.
Für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Reisepässe aller Familienmitglieder
- eine Wohnungsgeberbestätigung (ausgefüllt vom Wohnungsgeber oder das Schreiben der Abteilung für Wohnungswesen des Sozialamtes)
- falls vorhanden: Heiratsurkunden und Geburtsurkunden
Ein Muster der Wohnungsgeberbestätigung erhält man am Informationstresen des Bürgeramtes im Erdgeschoss oder zum Download unter dem Punkt Formulare hier.
Die Anmeldung ist erforderlich damit Geflüchtete bei der Stadt Erlangen Anträge (u.a. auf eine Aufenthaltserlaubnis und/ oder Sozialleistungen) stellen können. Durch die Anmeldung wird die Zuständigkeit der Stadt Erlangen begründet.
Hinweis: Wenn Sie außerhalb des Stadtgebiets Erlangen untergekommen sind, müssen Sie sich an die dortigen Behörden und Beratungsstellen der Städte und Landratsämter wenden. Dies gilt sowohl für die Anmeldung bei der Meldebehörde, die Beantragung von Sozialleistungen und für die Klärung weiterer Fragen.
Das Hilfsportal „Germany4Ukraine“ der Bundesregierung bietet eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine. Unter „Germany4Ukraine“ gibt es mehrsprachige Informationen zu verschiedenen Themen, wie zum Beispiel Aufenthalt, Gesundheitsversorgung, Unterbringung und soziale Unterstützung.
Auch auf der Homepage zur Ukraine-Hilfe des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration finden sich viele nützliche Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine.
Informationen speziell zum Thema Gesundheit gibt es außerdem auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.
Die Flüchtlings- und Integrationsberatung übernimmt die Erstberatung insbesondere zu Fragen bezüglich Unterbringungsmöglichkeiten und Geldleistungen. Die Beratung erfolgt neben Deutsch und Englisch auch auf Ukrainisch und Russisch. Dazu kommen Sie zu den Öffnungszeiten des Sozialamtes ins Rathaus. Außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Vorsprache nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die Öffnungszeiten des Sozialamtes der Stadt Erlangen sind:
Montag 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
Aufgrund der Vielzahl von Beratungen gibt es aktuell längere Wartezeiten. Wir bitten um Verständnis!
Die Flüchtlings- und Integrationsberatung findet man im 3. Stock des Rathauses der Stadt Erlangen. Weitere Informationen zur Flüchtlings- und Integrationsberatung gibt es hier.
Die Flüchtlings- und Integrationsberatung ist telefonisch erreichbar unter den folgenden Telefonnummern: 09131 86 2081, 09131 86 1890, 09131 86 1989
Angesichts der zahlreichen Anfragen ist eine telefonische Beratung nur eingeschränkt möglich. Deshalb ist eine Kontaktaufnahme per E-Mail zu bevorzugen unter integrationsberatung@stadt.erlangen.de
Sie sind im Jahr 1956 oder später geboren?
Alle wichtigen Informationen zu Leistungen nach dem SGB II erhalten Sie über die Seiten vom Jobcenter.
Sie sind früher als 1956 geboren oder haben einen Anspruch auf eine deutsche, ukrainische oder sonstige Altersrente?
Alle wichtigen Informationen zu Leistungen nach dem SGB XII erhalten Sie über die Seiten der Abteilung Soziale Hilfen.
Ja. Wenn Sie in Erlangen wohnen und Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt erhalten, sind Sie berechtigt einen ErlangenPass zu beantragen. Mit dem ErlangenPass erhält man zahlreiche Vergünstigungen. Auch ist der ErlangenPass eine Abrechnungskarte für Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Den ErlangenPass erhalten Sie auf Antrag im Sozialamt der Stadt Erlangen. Weitere Informationen rund um den ErlangenPass und Bildungs- und Teilhabeleistungen sowie erforderliche Antragsunterlagen gibt es hier:
Aktuell ist eine Einreise und ein Aufenthalt für 90 Tage visumsfrei möglich. Geflüchtete ukrainische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige, die einen dauerhaften Aufenthaltstitel in der Ukraine besitzen und bis zum 24.02.2022 in der Ukraine gelebt haben, haben die Möglichkeit einen Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG zu beantragen. Dafür muss kein Asylantrag gestellt werden. Der Aufenthaltstitel wird regelmäßig für die Dauer von 1 Jahr erteilt und gilt auch für Familienangehörige. Eine Erwerbstätigkeit wird ebenfalls regelmäßig gestattet.
Bei Fragen können Sie sich an die Flüchtlings- und Integrationsberatung oder direkt an die Ausländerbehörde (Infotheke im 2. OG Rathauses) wenden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Nummer 09131 86 1993
Bevor Sie einen Aufenthaltstitel beantragen können, muss die Anmeldung der aktuellen Wohnadresse bei der Meldebehörde im Erdgeschoss des Rathauses erfolgen. Der Antrag auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG (hum. Schutzgewährung für Kriegsflüchtlinge) kann unkompliziert über ein Online-Verfahren gestellt werden.
Bei der Beantragung müssen vorhandene Ausweisdokumente hochgeladen werden.
Die Ausländerbehörde bearbeitet den Antrag auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und nimmt Kontakt zu den Geflüchteten auf.
Weitere Informationen finden Sie beim entsprechenden Online Service (Aufenthaltstitel):
Wenn Sie keine Unterkunftsmöglichkeit im Stadtgebiet Erlangen haben, müssen Sie sich beim Anker-Zentrum in Zirndorf melden. Der Freistaat entscheidet über die weitere Unterbringung und teilt Ihnen eine Unterkunft innerhalb Bayerns zu.
Die Adresse des Anker-Zentrums in Zirndorf ist:
Anker-Zentrum
Rothenburger Straße 29
90513 Zirndorf
Dieses Prozedere gilt sowohl für ukrainische Staatsangehörige als auch Drittstaatsangehörige, die einen dauerhaften Aufenthaltstitel in der Ukraine besitzen und bis zum 24.02.2022 in der Ukraine gelebt haben.
Weitere Informationen zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland gibt es auf der Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) sowie auf dem Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“ der Bundesregierung – auch auf Ukrainisch.
Auf der Flucht oder bei der Unterbringung in Deutschland sind viele Frauen und Kinder einem erhöhten Risiko von Gewalt und Missbrauch ausgesetzt.
Der Frauennotruf Erlangen bietet Beratung und Unterstützung für Frauen und Mädchen, die Gewalt erfahren haben – auch für Menschen, die kein Deutsch sprechen. Weitere Informationen und Kontaktdaten zum Frauennotruf Erlangen gibt es hier.
Wichtige Telefonnummern:
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016
- Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530
- Hilfetelefon Schwangere in Not: 0800 40 40 020
- im Notfall Polizei: 110
Geflüchtete Kinder und Jugendliche werden nach drei Monaten Aufenthalt schulpflichtig. Haben geflüchtete Kinder und Jugendliche eine feste Bleibe (z.B. Privatwohnung, organisierte Unterkunftsmöglichkeit), an der sie offensichtlich länger wohnen, kann der Schulbesuch angemeldet werden.
Die Anmeldung für Grundschulkinder im Alter von 6 bis 9 bzw. 10 Jahren erfolgt direkt an der jeweiligen Grundschule am Wohnort oder in der Nähe (= Schulsprengel). Dafür müssen die Erziehungsberechtigten eine Bestätigung der Registrierung, z. B. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, vorlegen.
Auch bei der Anmeldung an Schulen ab der fünften Jahrgangsstufe müssen die Erziehungsberechtigten eine Bestätigung der Registrierung vorlegen. An welcher Schule die Kinder und Jugendlichen unterrichtet werden, hängt von deren Deutschkenntnissen ab.
Geflüchtete Kinder und Jugendliche mit guten Deutschkenntnissen können durch ihre Eltern an einer Schule in der Nähe ihres Wohnorts angemeldet werden (= Schulsprengel). Die Kinder und Jugendlichen haben dort die Möglichkeit in Regelklassen der jeweiligen Schulart beschult zu werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
Geflüchtete Kinder und Jugendlichen mit wenigen oder keinen Deutschkenntnissen müssen online über ein Formular angemeldet werden. Anschließend werden sie einer Schule im Stadtgebiet Erlangen zugewiesen. Ob die Kinder und Jugendlichen in Willkommensgruppen oder in Regelklassen mit zusätzlichen Förderkursen in Deutsch beschult werden, entscheidet die jeweilige Schule.
Der Unterricht startet nach der Anmeldung am darauffolgenden Montag oder nach Absprache mit der jeweiligen Schule.
Hinweis: Auch geflüchtete Kinder und Jugendliche benötigen einen Masernschutz. Zu Beginn dürfen die Kinder und Jugendlichen die Schulen auch ohne einen Nachweis des Masernschutzes besuchen. Eine Masernimpfung ist für den Schulbesuch erforderlich und muss zeitnah erfolgen. Masernimpfungen bekommen Kinder und Jugendliche beim Kinder- oder Allgemeinarzt.
Weitere Informationen rund um das Thema Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine finden Sie auf der Website des Staatlichen Schulamts Erlangen - auch in Ukrainisch.
Anträge ausfüllen, Arbeit suchen, neue Menschen kennenlernen: Das Erlernen der deutschen Sprache ist ein wichtiger Schritt, um in Deutschland zu leben.
Sie können eine Zulassung zu einem Integrationskurs beantragen. Dafür braucht es
- einen Aufenthaltstitel (§ 24 AufenthG) oder eine sogenannte Fiktionsbescheinigung
- einen Antrag auf Berechtigung
Wenn Sie einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung von der Ausländerbehörde erhalten haben, können Sie eine Berechtigung für einen Integrationskurs beantragen. Die Teilnahme am Integrationskurs ist für Geflüchtete aus der Ukraine kostenlos.
Den Antrag auf Berechtigung bzw. Zulassung zu einem Integrationskurs gibt es zum Download auf der Website des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Das ausgefüllte Formular senden Sie dann zusammen mit einer Kopie des Aufenthaltstitels oder der Fiktionsbescheinigung per Post an
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Regionalkoordination für Erlangen
Rothenburger Str. 29
90513 Zirndorf
Die Berechtigung bzw. Zulassung zu einem Integrationskurs erhalten Sie mit der Post an ihre angegebene Wohnadresse.
Bevor Sie mit einem Integrationskurs beginnen können, braucht es einen Einstufungstest. Dabei wird das individuelle Sprachniveau festgestellt. Zur Teilnahme an einem Einstufungstest schicken Sie eine E-Mail mit der Bitte um einen Termin zum Einstufungstest und ein Foto der Berechtigung bzw. Verpflichtung zum Integrationskurs an vhs.integration@stadt.erlangen.de
Sie erhalten eine E-Mail mit Termin und Uhrzeit. Bitte kommen Sie pünktlich zum Termin und bringen folgendes mit: Berechtigung (BAMF) im Original, Ausweis.
Sie erhalten nach dem Test Ihre Unterlagen der Einstufung, eine Kursübersicht für Erlangen und eine Empfehlung, bei welchem Kursträger der nächstmögliche, passende Kurs startet. Dort gehen Sie mit Ihren Unterlagen hin und melden sich zum Integrationskurs an.
Für die Vermittlung von Arbeit ist die Agentur für Arbeit Erlangen zuständig. Gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer unterstützt sie Geflüchtete bei den Themen Arbeitssuche, Ausbildung und berufliche Qualifizierung.
Fragen rund um das Thema Arbeit beantwortet die Hotline der Agentur für Arbeit unter der Telefonnummer 0911 178 7915
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Agentur für Arbeit sprechen Ukrainisch und Russisch. Die Hotline der Agentur für Arbeit ist erreichbar von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr
Weitere Informationen gibt es hier.
Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) hält Studien- und Weiterbildungsangebote für geflüchtete Studierende mit ukrainischer Staatsangehörigkeit bereit.
Um ein passendes Studienangebot machen zu können, ist eine vorhergehende individuelle Beratung erforderlich.
Dazu schreiben Sie eine E-Mail mit einer kurzen Zusammenfassung Ihres bisherigen Studienverlaufs an students-welcome@fau.de
Anschließend wird die Anfrage an die geeignete Beratungsstelle der FAU weitergeleitet. Diese nimmt dann Kontakt zu Ihnen auf.
Hinweis: Die Studien- und Weiterbildungsangebote der FAU sind im Moment für Studierende an ukrainischen Universitäten mit ukrainischer Staatsbürgerschaft ausgelegt.
Weitere Informationen zu den Angeboten der FAU für geflüchtete Studierende gibt es hier.
Studierende ukrainischer Universitäten mit anderer Staatsbürgerschaft können sich gerne für das reguläre Studienangebot bewerben. Weitere Informationen dazu findet man auf der Homepage für internationale Bewerberinnen und Bewerber.
Erlangen bietet zahlreiche Angebote aus Bildung und Freizeit. Einen Überblick finden Sie hier:
Angebote der Stadtbibliothek Erlangen
Angebote der Familienstützpunkte
Angebote des Zentrums für Alleinerziehende
Informationen für Hilfsbereite - Wie kann ich unterstützen?
So können Sie Ihren privaten Wohnraum melden
Die Hilfsbereitschaft der Erlanger*innen ist groß. Viele bieten privaten Wohnraum an. Nutzen Sie unser Web-Formular um freien Wohnraum zu melden:
Diese Angebote werden gesucht
Wir suchen abgeschlossene Wohnungen, die an Geflüchtete vermietet werden sollen. Die Integrationsberatung zusammen mit der Integrationslotsin der Stadt Erlangen stellt Ihnen dann Kontakt zu Geflüchteten her, die auf der Suche nach Wohnraum sind.
Das ist zu beachten
Wenn Sie abgeschlossenen Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine anbieten möchten, müssen Sie den Mietvertrag mit den Geflüchteten selbst abschließen.
Ein Mietvertrag mit der Abteilung Wohnungswesen des Sozialamtes der Stadt Erlangen ist NICHT mehr möglich.
Kostenerstattung
Geflüchtete aus der Ukraine können Leistungen vom Jobcenter bzw. Sozialamt beantragen, wenn sie registriert sind und einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG oder die sogenannte Fiktionsbescheinigung besitzen.
Sind Geflüchtete hilfsbedürftig und können sie die Miete nicht privat finanzieren, kann die Miete im Rahmen der geltenden Mietobergrenzen vom Jobcenter bzw. Sozialamt der Stadt Erlangen, Abteilung Soziale Hilfen übernommen werden. Bemisst sich die Höhe der Mietkosten an den Mietobergrenzen, besteht die Möglichkeit einer Übernahme der Kosten für die Bruttokaltmiete (Kaltmiete + Nebenkosten) sowie der Kosten für Heizung durch das Jobcenter / Sozialamt. Sobald Geflüchtete nicht mehr auf Leistungen des Jobcenters oder des Sozialamtes angewiesen sind, muss die Miete mit dem eigenen Einkommen finanziert werden.
Hinweis: die Angemessenheit der Mietkosten muss vor Unterschrift und Abschluss eines Mietvertrages geprüft und die Zustimmung des Jobcenters / Sozialamts von den Mietern eingeholt werden. Dafür braucht es einen Mietvertrag, der alle relevanten Angaben zur Wohnung enthält:
- Name und Adresse des Vermieters
- Adresse des Mietobjekts
- Wohnfläche in m² und Zimmerzahl
- Höhe der Mietkosten aufgeschlüsselt nach Nettokaltmiete, Höhe der Betriebskosten, Höhe der Heizkosten
- Höhe der Kaution
Mietobergrenzen (Höchstmiete in Erlangen)
In Erlangen wurden zum 01.08.2021 vom Stadtrat folgende Mietobergrenzen beschlossen.
Wichtig hierbei: Die Höchstmietbeträge setzen sich zusammen aus Grundmiete zuzüglich Nebenkosten, aber ohne Heizkosten. Kosten für Kfz-Stellplätze und Garagen können nicht übernommen werden.
Abhängig von der Personenzahl im Haushalt ergeben sich folgende Höchstmietbeträge:
Haushaltsgröße (Personen) | Angemessener Wohnraum | Höchstmiete |
1 | 50 m² | 452,00 € |
2 | 65 m² | 539,00 € |
3 | 75 m² | 605,00 € |
4 | 90 m² | 713,00 € |
5 | 105 m² | 835,00 € |
6 | 120 m² | 954,00 € |
jede weitere Person | 15 m² | 119,00 € |
Für energiesanierte Wohnungen mit Vollwärmeschutz gelten um ca. 10 Prozent erhöhte Obergrenzen. Ob es sich bei einer Wohnung um eine energiesanierte Wohnung handelt, ergibt sich aus dem Energieausweis des Hauses. Auskunft kann hierzu der Vermieter (z.B. die GeWoBau) geben.
Unabhängig von diesen festgesetzten Grenzen sind zur Beurteilung der Frage der Angemessenheit immer auch die Umstände des Einzelfalls mit zu bewerten. In begründeten Einzelfällen können auch höhere Mietbeträge anerkannt werden.
Sachspenden
Aufgrund vieler unterschiedlicher Hilfsangebote sozialer Träger verzichten wir auf eine eigene Sammelstelle für Sachspenden. Bitte beachten Sie, dass wir keine Sachspenden entgegennehmen. Daher bitten wir Sie von Anfragen und Angeboten zu Kleider- und Sachspenden an uns abzusehen.
Stattdessen rufen wir dazu auf die Erlanger Tafel zu unterstützen:
Unterstützung für die Tafel Erlangen
Die Tafel Erlangen bittet dringend um Lebensmittelspenden, um geflüchtete ukrainische Familien zu unterstützen.
Besonders gebraucht werden Molkerei-Produkte wie Milch, Joghurt, Butter und Haltbares wie Nudeln, Reis und Konserven. Aber auch Drogerie- und Hygieneprodukte wie Windeln werden benötigt.
Spenden können am Montag, Mittwoch und Samstag von 10.00 bis 13.00 Uhr bei der Tafel in der Schillerstr. 52 A in Erlangen entgegengenommen werden.
Geldspenden
Um die Geflüchteten zu unterstützen, hat die Stadt Erlangen hat ein Spendenkonto eingerichtet. Das Spendenkonto lautet: DE77 7607 0012 0776 1000 00 bei der Deutschen Bank. Wer spenden möchte, wird gebeten, bei der Überweisung den Verwendungszweck „Spende Ukraine“ anzugeben. Eine Spendenquittung wird erstellt, wenn als Verwendungszweck neben „Spende Ukraine“ zusätzlich noch der Name und die Postanschrift angegeben wird.
Die Spenden fließen an Vereine, Träger, Wohlfahrtsverbände und Initiativen, die sich für Geflüchtete und Menschen in Notlage in der Ukraine engagieren. Sie ermöglichen unbürokratische Hilfestellung ohne lange Antragswege oder Bearbeitungsfristen. Sie werden für Notlagen verwendet, die aus akuten Situationen entstehen und nicht durch die zur Verfügung stehenden Sozialleistungen abgedeckt werden dürfen, wie z.B. den Ersatz defekter Brillen oder spezielle Medikamente.
Geldspenden für die Nürnberger Partnerstadt Charkiw
Die Stadt Erlangen schließt sich dem Spendenaufruf der Stadt Nürnberg zur humanitären Hilfe für die Nürnberger Partnerkommune Charkiw in der Ukraine an. Mit den eingehenden Spenden werden Menschen in Luftschutzkellern mit Essen versorgt, Kindernahrung und Windeln sowie dringend benötigte Medikamente verteilt.
Das Spendenkonto ist beim Partnerschaftsverein Charkiw-Nürnberg e. V. eingerichtet. Konto: DE12 7605 0101 0001 3500 58, Stadtsparkasse Nürnberg, Verwendungszweck: „Hilfsprojekte in Charkiw“.
Aktuelle Informationen gibt es auf der Website der Stadt Nürnberg
Sie interessieren sich für die Aufnahme von geflüchteten Kindern oder Jugendlichen? Sie möchten diesen als Pflegefamilie ein sicheres Zuhause bieten?
Eine Unterbringung von geflüchteten Kinder oder Jugendlichen erfolgt im Rahmen eines Pflegeverhältnisses. Dieses wird durch den Fachdienst Vollzeitpflege begleitet. Die Fachkräfte bereiten Sie auf eine mögliche Aufnahme vor und stehen Ihnen beratend zur Seite. Voraussetzung für die Aufnahme von Kindern oder Jugendlichen ist eine Überprüfung durch den Fachdienst Vollzeitpflege.
Der Fachdienst Vollzeitpflege des Stadtjugendamtes bietet Beratung und Information unter der Telefonnummer 09131 86 2516 oder per E-Mail unter sozialdienst.stadtjugendamt@stadt.erlangen.de
Wer sich ehrenamtlich engagieren und Geflüchtete aus der Ukraine in Erlangen unterstützen möchte, kann sich per E-Mail unter der Adresse engagiert.integriert@stadt.erlangen.de melden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es derzeit wesentlich mehr Hilfsangebote als Unterstützungsbedarf gibt. Die Integrationslotsin im Sozialamt bündelt die Hilfsangebote und meldet sich bei Ihnen, wann und wo konkrete Hilfe benötigt wird. Daher bitten wir um etwas Geduld.
Newsletter für Hilfsbereite
Sie möchten immer auf dem Laufenden bleiben? Dann melden Sie sich für den Newsletter "Engagiert.Integriert" an. Die Integrationslotsin informiert regelmäßig zum Themenbereich Integration, Migration, Flucht und Engagement. Der Newsletter enthält aktuelle Nachrichten und verschiedene Einsatzmöglichkeiten für Ehrenamtliche. Interessiert?
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