ErlangenPass
Der ErlangenPass als Sozialpass erleichtert einkommensschwachen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Mit Vorlage des ErlangenPasses sind verschiedene Vergünstigungen möglich. Den Antrag können Sie hier online stellen. Für Kinder und junge Erwachsene hat der ErlangenPass eine zusätzliche Funktion: Bildungs- und Teilhabeleistungen (z.B. für Ausflüge, Klassenfahrten, Mittagessen) werden über den ErlangenPass abgerechnet. Für diese Nutzung müssen Eltern für ihre Kinder einen Antrag stellen.
Online-Verfahren
ErlangenPass Online-Antrag
ErlangenPass Rechner
Einen ErlangenPass können Personen erhalten, die in Erlangen wohnen und
a) eine dieser Leistungen erhalten:
• Bürgergeld
• Hilfe zum Lebensunterhalt
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
• Wohngeld
• Kriegsopferfürsorge
• Kinderzuschlag
• Leistungen zum Lebensunterhalt in Pflegefamilien oder Jugendhilfe-Einrichtungen
b) einen Freiwilligendienst, wie
• den Bundesfreiwilligendienst,
• ein Freiwilliges soziales oder
• ein ökologisches Jahr ableisten
c) die keine Sozialleistungen erhalten, aber deren Haushalt wenig Einkommen zur Verfügung steht. Sie können in diesem Fall einen ErlangenPass mittels Berechnung beantragen. Für den ErlangenPass sind Sie dann berechtigt, wenn Ihr Vermögen sowie Haushaltseinkommen unter den für Sie maßgeblichen Vermögens- und Einkommensgrenzen liegen. Für eine erste Einschätzung, ob Sie voraussichtlich unter der Einkommensgrenze liegen, können Sie unseren Online-Rechner nutzen.
Vermögensgrenze:
Die aktuelle Vermögensgrenze liegt bei 60.000 Euro für einen Alleinstehenden und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.
Eine Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus, welche(s) selbst bewohnt wird, ist geschütztes Vermögen. Dies müssen Sie nicht angeben. Andere Vermögenswerte im In- und Ausland zählen zum verwertbaren Vermögen.
Einkommensgrenzen:
Maßgeblich ist hierfür das monatliche Nettoeinkommen des Haushaltes, abzüglich von eventuell zu berücksichtigenden Freibeträgen und Belastungen.
Alleinstehende Person: 1836 Euro
Zweipersonenhaushalt: 2345 Euro
Dreipersonenhaushalt: 2803 Euro
Vierpersonenhaushalt: 3404 Euro
Fünfpersonenhaushalt: 3942 Euro
Sechspersonenhaushalt: 4527 Euro
Bitte beachten Sie, dass bei jedem Antrag eine individuelle Berechnung erforderlich ist.
Ob Sie voraussichtlich unter der Einkommensgrenze liegen, können Sie mit unseren Online-Rechner erfahren.
Den ErlangenPass erhalten Sie auf Antrag im Sozialamt der Stadt Erlangen.
Neben dem Antragsformular benötigen wir außerdem folgende Nachweise:
a) Erhalten Sie Sozialleistungen, legen Sie bitte einen aktuellen Leistungsbescheid oder eine entsprechende Bescheinigung vor.
b) Leisten Sie einen der oben genannten Freiwilligendienste ab, legen Sie bitte Freiwilligenausweis oder Nachweis über den Freiwilligenstatus vor.
c) Wenn Sie einen ErlangenPass mittels Berechnung beantragen möchten, legen Sie bitte aktuelle Einkommensnachweise in Form von Kontoauszügen vor.
Sollten weitere Unterlagen zur Berechnung erforderlich sein, erhalten Sie von uns eine entsprechende Unterlagenanforderung. Wenn Sie Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit, aus Land- und Forstwirtschaft haben, legen Sie bitte Ihren Einkommenssteuerbescheid oder falls Sie diesen noch nicht erhalten haben, bitte Ihren Businessplan vor. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung legen Sie bitte einen Kontoauszug oder Ihren Einkommenssteuerbescheid vor.
Der ErlangenPass wird für mindestens ein Jahr ausgestellt. Der genaue Ablaufmonat ist auf dem ErlangenPass vermerkt. Der ErlangenPass kann nach Ablauf verlängert werden, wenn weiterhin die Berechtigung vorliegt.
Der ErlangenPass bleibt auch bei Einstellung der Grundleistung oder Einkommensänderung bis zum aufgedruckten Ablaufmonat gültig.
Der ErlangenPass ist immer mit einem Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass etc.) vorzulegen.
Der ErlangenPass ist nicht auf Dritte übertragbar.
Bei Wegzug aus Erlangen ist der ErlangenPass zurückzugeben. Bei missbräuchlicher Verwendung kann der ErlangenPass eingezogen werden.
- Antrag
- Aktueller Leistungsbescheid oder Bescheinigung (bei Beantragung des ErlangenPasses ohne Berechnung)
- Einkommensnachweise in Form von Kontoauszügen oder ggf. Einkommenssteuerbescheid (bei Beantragung des ErlangenPasses mit Berechnung)
- Vorlage des Original-ErlangenPasses (bei Verlängerung)
Der ErlangenPass wird kostenfrei ausgestellt.
Broschüre "Gut beraten, günstig leben"
Regionale Ergänzung (Stadt Erlangen: Stadt Erlangen)
Bildung und Teilhabe / ErlangenPass
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Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.