ErlangenPass
Der ErlangenPass als Sozialpass erleichtert einkommensschwachen Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Mit Vorlage des ErlangenPasses sind verschiedene Vergünstigen möglich. So zahlen Sie beim Eintritt ins Schwimmbad, für Kurse der VHS und bei vielen weiteren Angeboten weniger. Bustickets für den Erlanger Stadtverkehr sind um 50 % reduziert. Für Kinder und junge Erwachsene hat der ErlangenPass eine zusätzliche Funktion: Bildungs- und Teilhabeleistungen (z.B. für Ausflüge, Klassenfahrten, Mittagessen) werden über den ErlangenPass abgerechnet. Für diese Nutzung müssen Eltern für ihre Kinder einen Antrag stellen.
Informationen
Personen, die in Erlangen wohnen und eine dieser Leistungen erhalten:
- Bürgergeld / Arbeitslosengeld II
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kriegsopferfürsorge
- Leistungen zum Lebensunterhalt in Pflegefamilien oder Jugendhilfe-Einrichtungen
- Kinderzuschlag
Ebenso Erlanger Bürgerinnen und Bürger, die
- den Bundesfreiwilligendienst,
- ein freiwilliges soziales oder
- ein ökologisches Jahr
ableisten.
Den ErlangenPass erhalten Sie auf Antrag im Sozialamt der Stadt Erlangen.
Bitte legen Sie zur Antragstellung Ihre aktuellen Leistungsbescheide oder entsprechende Bescheinigungen vor.
Der ErlangenPass ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig. Für das laufende Kalenderjahr ist die aktuelle Jahreszahl vermerkt.
Ab November können Sie den ErlangenPass für das Folgejahr verlängern. Dazu benötigt die Zentrale Stelle Bildung und Teilhabe / ErlangenPass den ErlangenPass und einen Bescheid für das Folgejahr. Ein schrilicher Antrag ist nicht notwendig. Für das neue Jahr wird ein neuer Gültigkeitsaufkleber auf dem ErlangenPass aufgebracht.
Bei Einstellung der Grundleistung im laufenden Jahr bleibt die Gültigkeit des ErlangenPasses bis Jahresende bestehen.
Der ErlangenPass ist immer mit einem Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass etc.) vorzulegen.
Der ErlangenPass ist nicht auf Dritte übertragbar und wird bei Verlust im Regelfall nicht ersetzt.
Bei Wegzug aus Erlangen ist der ErlangenPass zurückzugeben. Bei missbräuchlicher Verwendung kann der ErlangenPass eingezogen werden.